für die Stammkunden der Inlernet Stammkundengemeinschaft Weiter zur Anlage Nr. 1., 2., 3., 4.
Die Inlernet Worldwide AG (im Weiteren: „Inlernet") betreibt eine Internationale Stammkundengemeinschaft (im Weiteren: „Inlernet-System") in der die Stammkunden (im Weiteren: „Stammkunden”) durch ihre Einkäufe im System und als Ergebnis ihrer aktiven Tätigkeit im Interesse dieser Einkäufe bzw. der Erweiterung der Stammkundengemeinschaft in Form von Provisionen, Einkaufsvoucher und sonstigen Ermäßigungen wirtschaftliche Vorteile erlangen, außerdem helfen sie ihren Partnern beim Erwerben von ähnlichen wirtschaftlichen Vorteile.
Der Wareneinkauf und die Inanspruchnahme der Dienstleistungen erfolgt mit Bargeld, Bankkarte, Überweisung oder mit Rabattvoucher bzw. Einkaufsvoucher, die das Bargeld ersetzen, diese Vouchers werden entweder auf Papier- oder Onlinebasis (d.h. Datenverwaltung im Internet) von den Produktpartnern (im Weiteren: „Produktpartner“), die im Inlernet, oder in dessen System sich mit Waren- oder Dienstleistungsvertrieb beschäftigen, herausgegeben. Diese Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen beinhalten die ausführlichen Regelungen und Bedingungen (Rechte und Verpflichtungen), die die Basis einer Zusammenarbeit bei der Benutzung des Inlernet-Systems, zwischen dem Stammkunden und Inlernet bilden.
Wir ersuchen Sie, die vorliegenden AGB noch vor Ihrer Registration im System gründlich zu studieren, zu deuten, auf Ihrem Computer herunterzuladen und sie aufzubewahren!
1. Sachverhalt des Vertragsverhältnisses
1.1. Stammkunde ist berechtigt gemäß den Regelungen und Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung in der vom Inlernet betriebenen Internationalen Stammkundengemeinschaft (Inlernet-System), das heißt, bei den Inlernet Produktpartnern mit der Anwendung der oben genannten Zahlungsmöglichkeiten Waren zu erwerben und Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, diese anderen, möglichen, zukünftigen Stammkunden vorzustellen, diesen Personen bei der Registration im System zu helfen, und dadurch das Inlernet-System populär zu machen und zu erweitern. Stammkunde ist verpflichtet, seine im Stammkundenvertrag bzw. in den vorliegenden AGB festgehaltenen Rechte und Verpflichtungen gemäß den Regelungen der vorliegenden Verträge, mit der höchst möglichen Gründlichkeit einzuhalten, und er ist verpflichtet, bei der Benutzung des Inlernet-Systems auch in Bezug auf Dritten gutgläubig vorzugehen.
1.2. Die Gültigkeit der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann das Rechtsverhältnis zwischen Inlernet und Produktpartner nicht beinhalten, diese wird in einem separaten Vertrag geregelt.
2. Vertragsparteien
2.1. Inlernet und Stammkunde sind, als Vertragsparteien dieser Vereinbarung, rechtlich und finanziell selbständige, voneinander unabhängige Marktteilnehmer.
2.2. Bei der Interpretation der vertraglichen AGB wird der Begriff „Inlernet“ nicht ausschließlich auf die das Inlernet-System ins Leben gerufene Inlernet Worldwide AG, sondern auch auf sämtliche zu der Inlernet-Unternehmensgruppe gehörende Unternehmen bezogen, die aufgrund eines Auftrags-, Agenten- oder sonstigen Rechtsverhältnisses mit der Inlernet Worldwide AG, im jeweiligen Land berechtigt sind, das Inlernet-System zu betreiben, so dass der Stammkunde ausschließlich mit der Inlernet Worldwide AG im Vertragsverhältnis steht, und die anderen zu der Inlernet-Unternehmensgruppe gehörenden Gesellschaften nur beim Betreiben des Inlernet-Systems eine tragende Rolle spielen.
2.3. Stammkunde kann – im Fall einer natürlichen Person – ausschließlich eine vollkommen handlungsfähige, volljährige Person sein, so muss Stammkunde sich äußern und mir seiner Unterschrift bestätigen, dass er volljährig ist, und dass er nicht unter einer seine Handlungsfähigkeit ausschließenden oder begrenzenden Vormundschaft steht. Ausnahmen werden im Punkt 2.4. geregelt.
2.4. Stammkunde kann der beschränkt handlungsfähige Minderjährige sein, der mindestens 14 Jahre alt ist, und nicht als handlungsunfähig erklärt wurde. Für eine Gültigkeit jeglicher Äußerung des beschränkt handlungsfähigen Minderjährigen ist die Bestätigung und Einverständnis seines gesetzlichen Vertreters notwendig, insbesondere:
a) bei der Registration und Datenänderung im Inlernet-System, b) bei der Anzahlung für ein Voucher im Inlernet-System oder bei dessen Ergänzung zum vollständigen Voucher, c) beim Einkauf oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Inlernet-System, d) bei der Registration von zukünftigen Stammkunden als Empfehlungsgeber e) bei der Organisation von Präsentationen und Veranstaltungen, f) beziehungsweise bei sonstigen – im Voraus nicht geregelten aber schriftlich zu bestätigenden – Fällen.
Er kann sogar für nicht minderjährige oder vor der Registration stehende Stammkunden Veranstaltungen organisieren, in Anwesenheit und unter der Aufsicht seines gesetzlichen Vertreters. Wenn der beschränkt handlungsfähige Minderjährige handlungsfähig wird, kann er sich selber über die Gültigkeit seiner offenen rechtlichen Äußerungen entscheiden.
Der gesetzliche Vertreter ist verpflichtet, die Registrationen der von dem beschränkt handlungsfähigen Minderjährigen registrierenden Stammkunden zu kontrollieren, und er kann die aufgrund formeller, finanzieller oder rechtlicher Mängel zurückweisen, insbesondere wenn die zu registrierende Person handlungsunfähig ist, oder der gesetzliche Vertreter mit der Registration nicht einverstanden ist.
Der gesetzliche Vertreter ist für die von dem minderjährigen Stammkunden angenommenen Pflichten, beziehungsweise für die von ihm an Dritten getätigten Rechtsäußerungen gemäß den Regelungen des BGB verantwortlich.
Der minderjährige Stammkunde kann sich weder mit dem Einverständnis seines gesetzlichen Vertreters noch seines Empfehlungsgebers bezüglich relevanter Belastungen oder Belastungen, die im Inlernet-System realistisch nicht erreichbar sind, verpflichten.
Der gesetzliche Vertreter muss bei der rechtlichen Äußerung bezüglich der Systempositionierung des minderjährigen Stammkunden die Meinung des beschränkt handlungsfähigen und vollkommen urteilsfähigen Minderjährigen in Betracht ziehen.
Bezüglich rechtlicher Äußerungen des minderjährigen Stammkunden sind die Anordnungen von § 2:10. - 2:18. BGB maßgebend.
Wenn die zu registrierende Person ihre Volljährigkeit durch Eheschließung erworben hat, kann sie ausschließlich mit einem Stammkundenvertrag auf Papierbasis registriert werden, auf dem Vertrag müssen die rechtlichen Hintergründe seiner Volljährigkeit, sowie das Datum der Eheschließung und die Nummer der Heiratsurkunde angemerkt werden.
Falls der minderjährige Stammkunde sich über seine Inlernet Rechte bezüglich deren Annahme oder Festlegung im Vermächtnis laut Erbfolge äußern möchte, muss die Vormundschaft die Gültigkeit der rechtlichen Äußerungen vom gesetzlichen Vertreter zustimmen, wenn die rechtliche Äußerung:
a) sich auf den Erwerb der Inlernet Rechte laut Erbfolge, oder
b) auf das Vermächtnis von Sachwertsrecht des minderjährigen Stammkunden bezieht, dessen Wert den gesetzlich vorgeschriebenen Betrag überschreitet und nachweislich aus dem Inlernet-System resultiert.
Für die Gültigkeit einer gerichtlich oder notariell beurteilten rechtlichen Äußerung, ist die Zustimmung der Vormundschaft nicht notwendig. Auf die Nichtigkeit basierend auf beschränkter Handlungsfähigkeit oder Handlungsunfähigkeit kann man sich nur im Interesse eines minderjährigen Stammkunden beziehen, wenn seine Handlungsfähigkeit beschränkt oder nichtig ist.
Wenn der minderjährige Stammkunde – zusammen mit seinem gesetzlichen Vertreter oder seinem Empfehlungsgeber – Inlernet bezüglich seiner Handlungsfähigkeit irreführen sollte, kann er gemeinsam mit seinem gesetzlichen Vertreter oder seinem Empfehlungsgeber gänzlich zur Rechenschaft gezogen werden, und ist verpflichtet, sämtliche Schäden zu ersetzen. Diese Vertragsbedingung wird von dem Stammkunden mit der Unterschrift des Stammkundenvertrages und von seinem gesetzlichen Vertreter eindeutig akzeptiert.
2.5. Stammkunde deklariert, dass die im Stammkundenvertrag festgelegte und von ihm stammende Daten richtig sind und der Wahrheit entsprechen, außerdem weiß er über keine Fakten, Daten oder andere Informationen Bescheid, die das Zustandekommen dieses Vertrages seitens Inlernet beeinflusst hätten, beziehungsweise das gültige Zustandekommen des Rechtsverhältnisses unmöglich machen.
2.6. Eine Stammkundenidentifikation und sämtliche dazugehörende Rechte und Verpflichtungen können nur im Besitz einer einzigen registrierten Person sein.
3. Rechte und Verpflichtungen von Inlernet
3.1. Inlernet wird den Stammkunden durch die Inlernet-System Informationsdatenbank (im Weiteren: „Inlernet Informationsdatenbank“), durch die ihm zur Verfügung gestellten Informationen, sowie durch Schulungen und Weiterbildungsveranstaltungen informieren, und benachrichtigt ihn über die systembezogene Änderungen rechtzeitig. Die Inlernet Informationsdatenbank beinhaltet die Inlernet Website (www.inlernet.com), sowie das – im Mangel von Zugang – aufgrund dem individuellen Anliegen der Stammkunden, per E-Mail geschickte Informationspaket. Stammkunde hat die Möglichkeit an der zu seiner gemäß der vorliegenden Vereinbarung ausgeübten Tätigkeit notwendigen Schulungen und Weiterbildungsveranstaltungen auf eigenen Kosten teilzunehmen. Stammkunde darf für das Geltend machen dieser Berechtigung – d.h. für die Geltendmachung seines Rechtes auf Information – dem Inlernet oder sämtlichen Mitgliedern der Inlernet-Unternehmensgruppe keinerlei finanzielle Ansprüche stellen.
3.2. Inlernet hat das Recht die von dem Stammkunden innerhalb des Inlernet-Systems ausgeübte Tätigkeit, sein Verhalten und seine finanzielle Disziplin laufend zu kontrollieren, insbesondere:
- zu kontrollieren, ob die von dem Stammkunden ausgeübte Tätigkeit rechtliche Regelungen oder ethische Normen verletzt,
- zu kontrollieren, ob der Stammkunde über die zu der weitere Vermarktung des Inlernet-Systems notwendigen Kenntnissen verfügt,
- zu kontrollieren, ob der Stammkunde und/oder der von ihm im Inlernet-System registrierte Stammkunden seine auf die Werbung des Inlernet-Systems bezogene Tätigkeit gemäß den von Inlernet geäußerten Informationen, beziehungsweise laut Inlernet Richtlinien ausübt.
3.3. Falls es notwendig ist, ist Inlernet berechtigt, die Inhalt der vorliegenden AGB und deren sämtlichen Anlagen zu ändern, mit Rücksicht auf die jeweilige Inflationsrate, die beeinflussenden Marktverhältnisse, auf die Parameter des Stammkundenbestandes, sowie auf das jeweilige gesetzliche Umfeld, insbesondere auf die Gültigkeit der einschlägige Steuergesetze.
4. Rechte und Verpflichtungen des Stammkunden
4.1. Stammkunde ist nicht berechtigt seine im Inlernet-System erreichte Karriereposition, seine Preisermäßigungen und seine Provisionen zu verschenken, zu verkaufen, beziehungsweise diese mit einem anderen Rechtsgrund einem anderen Stammkunden des Inlernet-Systems oder einer anderen, dritten natürlichen oder juristischen Person zu übertragen. Stammkunde ist berechtigt von seinen im Inlernet-System erworbenen Vorteilen ausschließlich seine Inlernet Rechte zu übertragen, aber nur mit der vorläufigen Zustimmung von Inlernet und unter den Bedingungen dieser AGB.
4.2. Nach seiner Registration im Inlernet-System ist der Stammkunde nicht berechtigt den Namen seines Empfehlungsgebers zu löschen oder gleichzeitig mehrere Empfehlungsgeber anzumerken.
4.3. Wenn der Stammkunde seinen Empfehlungsgeber ändern möchte, ist er verpflichtet auf der sogenannten „Teamänderungsantrag“ Formular (zum downloaden: www.inlernet.com) alle Unterschriften seiner oberen, gegenwärtigen und zukünftigen Empfehlungsgebern zu sammeln, die für die Änderung notwendig sind. Stammkunde kann sein Anliegen in Form von der „Teamänderungsantrag“-Formular bei Inlernet abgeben, wo das innerhalb von 30 Tagen beurteilt wird. Stammkunde kann seine mit ihm verbundene Stammkundengruppe bei seiner Versetzung behalten.
Regelmässige Einkäufer können eine sogenannte vereinfachte Team-Modifikation anfordern, wo die Modifikation ohne die Zustimmung des Sachbearbeiters, wenn der Sachbearbeiter genau über Ihnen als inaktiv betrachtet wird, wie in Artikel 4.12. In diesem Fall darf der Regelmässige Einkäufer nur Team-Modifikation bis zum ersten aktiven Sachbearbeiter in ihrer Bearbeiter-Linie beantragen. Vereinfachte Team-Modifikation kann nur von einem Regelmässigen Einkäufer mit einem nicht direkt aktivem Sachbearbeiter eingeleitet werden. Falls der Führer später wieder in den aktiven Status gelangt, haben sie keine Optionen mehr die vorherigen verlorenen Gruppen wieder zugewinnen.
Inlernet ist berechtigt das Anliegen auf Teamänderung ohne Begründung zu verweigern. Stammkunde hat einmal in seinem Leben (im Fall einer Handelsgesellschaft während ihrer Funktion) die Möglichkeit, den Antrag für Teamänderung vorzulegen (eine Ausnahme bildet die vereinfachte Teamänderung).
4.4. Regelmässige Einkäufer können ebenfalls eine Team-Modifikation beantragen auch wenn sie nicht ihr erstes Inlernet-Recht und ihre erste Personal-, oder Gruppen Karriere Einheit innerhalb von 12 Monaten nach ihrer Regestrierung oder der letzten Team-Modifikation haben. In solchen Fällen, nachdem 12 Monate vergangen sind, können Sie ein "Team-Modifikations Anfrage" Formular und Inlernet zur Zustimmung von Sachbearbeitern Wechsel beantragen, Sie brauchen nur eine Zustimmung von Ihrem Zukunfts direktem Sachbearbeiter. Falls der Regelmässige Einkäufer schon ein Inlernet-Recht hat und eine Personal-, oder Gruppen Karriere Einheit, ist diese Art von Team-Modifikation nicht mehr möglich. Regelmässige Einkäufer behalten ihre zugehörigen regelmässigen Einkäufergruppen nach dem Transfer. Inlernet behält das Recht Team-Modifikations Nachfragen zu verneinen ohne Beründung.
4.5. Der Regelmässige Einkäufer ist nicht berechtigt sich mehrmals im Inlernet-Systemunter unter seinen eigenen oder anderen Namen zu regestrieren, es sei denn unter den Namen deren Firma, unter den Namen einer Firma, die sie represätiert, oder als die Vetragsperson einer Firma. Der Regelmässige Einkäufer ist nur berechtigt das Inlernet-System zu benutzen und deren Services unter nur einer Regelmässigen Einäufer Identifikation mit Inlernet Rechten, ausgenommen in den Fällen von vorherig angegebenen Beispielen.
4.6. Falls Stammkunde – außer den bösartigen, durch das Verhalten eines Dritten generierten Registrationen oder wie zu Artikel 4.5. – zwei- oder mehrmals im Inlernet-System registriert, oder mit einer anderen Identität im Inlernet-System tätig ist, und Inlernet das nachweislich in Erfahrung bringt, werden vom Stammkunden die in der Anlage 1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegte Anerkennungen (z. B.: Reise, Nadel) zurückgezogen. Inlernet leitet innerhalb von 3 Tagen, nachdem es eindeutig ins Kenntnis gesetzt wurde, die direkte Versetzung der Registration – die mit der eigener und mit anderer Identität erworben wurde – und gleichzeitig die direkten und indirekten Strukturen des Stammkunden – mit dem Beibehalten der Teamfolge – zum ersten, rechtmäßig registrierten Stammkundenstatus ein. Inlernet wird parallel dazu die Registrationen aus dem System löschen, die zu der gleichen Person gehören, aber erst nach der ersten, rechtmäßigen Registration getätigt wurden.
Die Regelungen bezüglich Versetzung sind ausschließlich bei den Stammkunden anwendbar, die erst nach dem 1.7.2009 sich registriert haben. Im Fall von Stammkunden, die sich davor registriert haben wird Inlernet sich nach einer individuellen Anfrage über die Möglichkeit und Methode der Empfehlungsgeberänderung und über die anwendbaren, rechtlichen Konsequenzen bezüglich bösartiger Stammkunden entscheiden. Der oben genannte Prozess von Inlernet ist zeitlich nicht begrenzt, wird aber die Fakten vollständig aufklären.
Falls Inlernet bei dieser Ermittlung feststellen sollte, dass einer der Stammkunden wie oben detailliert, die vom System angebotenen Möglichkeiten missbraucht hat, und mehr als eine Registration und Position erworben hat, ist Inlernet berechtigt sich so zu entscheiden, dass der Stammkunde aus dem System ausgeschlossen wird, bzw. bestimmte Stammkundenrechte von ihm vorläufig oder endgültig beschränkt werden.
Stammkunde kann von den oben genannten rechtlichen Konsequenzen enthoben werden, wenn er beweisen kann, dass er über die mehrmalige Registrationen keine Verantwortung trägt, insbesondere, wenn es nachgewiesen wird, dass die mehrmalige Registration Ergebnis des bösartigen Verhaltens eines Dritten ist.
4.7. Stammkunde erklärt und mit dem Unterschreiben des Stammkundenvertrages bestätigt, dass er in seiner im Vertragsverhältnis festgelegten Tätigkeit weder zeitlich, noch örtlich gebunden ist, und während der Ausübung seiner Tätigkeit wendet er nur seine eigenen finanziellen Mitteln und die eigene Infrastruktur an.
4.8. Stammkunde ist zu jeder Zeit verpflichtet, die zu seiner im Vertragsverhältnis festgelegten Tätigkeit eventuell notwendigen Zulassungen, Infrastruktur, finanziellen Mitteln sich selber und auf eigene Kosten zu besorgen. Stammkunde ist verpflichtet die aus den Ermäßigungen, Provisionen oder anderen Zuschüssen von Inlernet oder von Gesellschaften der Inlernet-Unternehmensgruppe oder aus anderen Einnahmen resultierende Steuerbeträge, sonstige Abgaben, bzw. die anderen mit seiner Tätigkeit verbundenen Kosten selber zu bezahlen, diese Beträge gemäß den gesetzlichen Regelungen zu administrieren, zu erklären und zu bezahlen gehört auch zu den Verpflichtungen des Stammkunden. Bei der Erfüllung dieser Verpflichtungen trägt Inlernet keinerlei Verantwortung. Inlernet schließt bezüglich der Erfüllung der oben genannten Verpflichtungen seine Verantwortung vollständig aus.
4.9. Wenn der Stammkunde die Empfehlungstätigkeit geschäftlich ausübt (Empfehlung und Akquisition von potenziellen Stammkunden und Produktpartnern im Inlernet-System), nimmt er zur Kenntnis, dass er sich dazu eine Unternehmensform (Einzelunternehmer, Handelsgesellschaft usw.) wählen muss. Inlernet ist berechtigt die Auszahlung und Anwendung der Provisionen für den Stammkunden solange zu sperren, bis er die Erfüllung der oben genannten Kriterien nachweisen kann.
Stammkunde ist verpflichtet, sein gültiges Rechtsverhältnis als Unternehmer dem Inlernet mit der Einsendung der folgenden Dokumente per E-Mail, bzw. mit dem Vorzeigen der originalen bzw. beglaubigt kopierten Dokumente nachzuweisen:
- Firmenbuchauszug, nicht älter als 30 Tage (bei Gesellschaft, Organisation, Institut), wo der Stammkunde Eigentümer, Geschäftsführer oder sonstige Kontaktperson ist,
- Unterlage über das Rechtsverhältnis als Kontaktperson,
- Gewerbeschein (bei Einzelunternehmer).
Stammkunde ist verpflichtet die von Inlernet geforderte Beweise, offiziellen Dokumente, Atteste, die den oberen Sachverhalt bestätigen, dem Inlernet zur Verfügung zu stellen.
Falls der Stammkunde bei der Erfüllung der in diesem Vertrag festgelegten Rechten oder Verpflichtungen, Zulassungen von der Staatsverwaltung oder sonstige Genehmigungen braucht, so ist das Erwerben von diesen Dokumenten Aufgabe des Stammkunden, auf eigenen Kosten.
4.10. Stammkunde ist nur nach der von Inlernet organisierten, erfolgreich absolvierten Produktpartner-Referentenschulung berechtigt, für das Inlernet-System zu werben, das den potentiellen Produktpartnern zu präsentieren, so gesehen ist er ohne erfolgreiche Prüfung nach der oben genannten Schulung nicht berechtigt, Produktpartner zu kontaktieren und mit ihnen jegliche Verhandlungen zu führen.
4.11. Vertragsparteien erklären eindeutig, dass aufgrund des vertraglichen Vertragsverhältnisses zwischen Inlernet und Stammkunde kein Arbeitsrechtsverhältnis, anderes Rechtsverhältnis bezüglich Arbeitsverrichtung, oder gesellschaftliches Rechtsverhältnis zustande kommt. Zwischen den Parteien kommt ausschließlich ein in der vorliegenden Vereinbarung festgelegtes bürgerliches Rechtsverhältnis zustande, aufgrund dessen der Stammkunde bezüglich seiner Teilnahme im Inlernet-System, bzw. bezüglich die Weiterempfehlung des Inlernet Systems an potentielle weitere Stammkunden, ein von Inlernet unabhängiger Marktteilnehmer ist. Aufgrund des Stammkundenrechtsverhältnisses kann der Stammkunde in keinerlei Hinsicht als Beauftragte oder Vertreter von Inlernet gesehen werden, das heißt, dass der Stammkunde nicht berechtigt ist, im Namen von Inlernet rechtliche Äußerungen zu tätigen, bzw. in eine Verpflichtung einzugehen.
4.12. Stammkunde ist laut der vorliegenden Vereinbarung nicht verpflichtet, Vermittlungen, Weiterempfehlungen zu tätigen, ist nicht verpflichtet, einzukaufen oder Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, er ist nicht verpflichtet, diesbezüglich Leistungen zu erbringen, er ist nur berechtigt, nach eigener Einsicht und auf eigenes geschäftliches Risiko gemäß den Rahmenbedingungen dieser Vereinbarung Mitglied im Inlernet-System zu sein. Nichtsdestotrotz, wird die Aktivität des Regelmässigen Einkäufers aufgezeichnet. Wenn der Regelmässige Einkäufer nicht die Aktivitäten Bedürfnisse erfüllt, die in Anhang 1 aufgeführt sind für zwei folgende Monate, werden sie als inaktiv angesehen im folgenden Monat. In solchen Fällen kann der regelmässige Einkäufer des inaktiven Sachbearbeiters eine vereinfachte Team-Modifikation beantragen, wie in Artikel 4.3. erwähnt.
Falls Stammkunde die in der Anlage Nr. 1 stehende Führungsposition erreicht hat, wird seine Aktivität als Leiter gemessen. Falls er den in der Anlage Nr. 1 detaillierten Aktivitätspunkten während zwei nacheinander folgenden Monaten nicht nachkommt, dann hat Stammkunde im nächsten Monat den inaktiven Status. In diesem Fall können die direkten Stammkunden des inaktiven Leiters ihre im Punkt 4.3 detaillierte Teamänderung beantragen.
Inlernet legt eindeutig fest, dass die durch die Tätigkeit des Stammkunden- eventuell - registrierten Stammkunden die im Inlernet-System vor ihnen registrierten Stammkunden weder direkt noch auf andere Art und Weise Geldauszahlungen oder andere Dienstleistungen anbieten dürfen, bzw. der vorher registrierte Stammkunde ist nicht berechtigt, mit irgendwelchen Rechtsgründen von den Stammkunden, die durch seine Tätigkeit im System registrieren, finanzielle oder andere Dienstleistung zu verlangen. Inlernet zahlt dem Stammkunden als Gegenwert der Registration von neuen Stammkunden weder Geldbeträge aus, noch bietet andere Dienstleistungen an.
4.13. Stammkunde verpflichtet sich, über die ihn betreffende eventuelle Gesetzes-, Regelungsänderungen, insbesondere bezüglich Steuer- und Sozialversicherungsvorschriften und anderen Änderungen sich selbständig zu informieren, so dass er alle gültigen Gesetze und Regelungen auf eigene Kosten und Verantwortung erfüllen kann. Inlernet ist nicht verpflichtet, so etwas anzubieten, und ist nicht verpflichtet, wegen einer Aufforderung seitens Stammkunden das Rechtsverhältnis zu ändern.
4.14. Stammkunde ist berechtigt – auf eigene Kosten – an den von Inlernet und von der Inlernet-Unternehmensgruppe organisierten Schulungen und Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen, wenn er seine Anmeldung vorerst bis zum Anmeldeschluss durch sein eigenes Webbüro dem Inlernet zugeschickt hat. Wenn der Stammkunde sich für die Veranstaltung angemeldet hat, und Teilnahmekosten möchte er dort vor Ort bezahlen, und er an der Veranstaltung doch nicht teilnehmen kann, dann sind folgende Absagebedingungen gültig:
Mit einer schriftlichen, dem Inlernet zugeschickten Absage kann man 72 Stunden vor dem Beginn der Veranstaltung die Teilnahme kostenlos absagen. Ohne Absage muss man die Teilnahmekosten zu 100% bezahlen, diese kann Inlernet von den im Webbüro geführten Konten des Stammkunden abziehen oder seine Forderung auf andere Art und Weise zu verlangen! Wenn die Veranstaltung mit Online-Voucher bezahlt wurde, kann man die Teilnahmekosten auf keinen Fall zurückverlangen!
4.15. Falls Stammkunde bei seiner im Rahmen des Inlernet-Systems ausgeübten Tätigkeit die Beihilfe von weiteren Personen in Anspruch nimmt, ist er verpflichtet, diese Personen sorgfältig auszuwählen und entsprechend zu schulen, beziehungsweise auf jeden Fall dafür zu sorgen, dass diese Personen die in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen des Stammkunden auch einhalten. Stammkunde trägt für das Verhalten der von ihm beauftragten oder bevollmächtigten Personen genauso die Verantwortung, als wenn er die Rechtshandlung selber erledigt hätte.
4.16. Stammkunde ist in seiner im Rahmen des Inlernet-Systems ausgeübten Tätigkeit und insbesondere bei der Weiterempfehlung von Inlernet an neue Stammkunden nicht berechtigt Inlernet oder Gesellschaften, die zu der Inlernet-Unternehmensgruppe gehören zu vertreten, Bargeld entgegen zu nehmen, bzw. ist nicht berechtigt im Namen von Internet jegliche Rechtsäußerungen zu tätigen, sich zu verpflichten oder Befugnis anzuerkennen. Stammkunde kann für Inlernet ausschließlich mit den vom Inlernet herausgegebenen und genehmigten Unterlagen und Prospekten werben. Ohne schriftliche Zulassung von Inlernet darf der Stammkunde das Inlernet-System oder die dazu gehörenden Schutzmarken, Patentrechte auf keinem von ihm oder aus seiner Initiative fertiggestellten Mediaplattform präsentieren, und dadurch neue Stammkunden ins System holen. Für jeglichen Schaden – insbesondere für den nicht erreichten Profit -, der aus der Verletzung dieses Punktes resultiert und Inlernet betrifft, wird Stammkunde gemäß den Schadensersatzregelungen zur Rechenschaft gezogen.
4.17. Stammkunde ist verpflichtet, über die Änderung seiner persönlichen und für das Rechtsverhältnis des vorliegenden Vertrags wichtigen Daten – die die Erfüllung der im vorliegenden Vertrag festgelegten Verpflichtungen auf irgendeine Art und Weise beeinflussen können – Inlernet umgehend zu informieren, bzw. die Datenänderung auf dem Inlernet-Website in sein eigenes Webbüro zu übertragen. Diese Verpflichtung bezieht sich in erster Linie auf die Änderung von Name, Ausweisnummer, Adresse, Bankverbindung und E-Mail-Adresse. Falls Stammkunde dieser Verpflichtung nicht nachgehen sollte, und aus diesem Grund heraus bei Inlernet verschiedene Kosten, Schaden, Mehrausgaben resultieren, ist Inlernet berechtigt diese vom Stammkunden einzufordern.
Stammkunde stimmt mit der Unterschrift des vorliegenden Vertrags eindeutig zu, dass seine im Vertrag von ihm angegebene und festgelegte oder auf andere Art und Weise dem Inlernet zur Verfügung gestellten persönlichen Daten von Inlernet verwaltet, administriert und weitergegeben werden. Stammkunde stimmt eindeutig zu, dass Inlernet auf seine von ihm angegebene Telefonnummer und E-Mail-Adresse Dokumente mit Marketingzielen oder andere, zum Betreiben des Systems notwendige, unterstützende Informationsunterlagen schickt.
4.18. Wenn Stammkunde seine Adressenänderung dem Inlernet nicht bekannt gibt, so wird Inlernet die Sendung auf die letzte von ihm bekannte Adresse schicken, und diese als zugestellt betrachten. Beziehungsweise Inlernet übernimmt keine Verantwortung, wenn die Sendungen dem Stammkunden nicht rechtzeitig zugestellt werden können, weil diese von der angegebenen Adresse des Stammkunden mit den Erklärungen „umgezogen“ oder „unzustellbar“ zurückkommen. Stammkunde nimmt zur Kenntnis, dass Inlernet nicht verpflichtet ist, den unbekannten oder geänderten persönlichen Daten des Stammkunden nachzugehen oder nachzuforschen.
4.19. Stammkunde ist berechtigt das Inlernet-System bei neuen, möglichen Stammkunden zu propagieren, er ist aber verpflichtet dabei die von Inlernet fertiggestellte und vorgeschriebene Formulare, Präsentations- und Werbeunterlagen zu benutzen, beziehungsweise die bei den Inlernet-Schulungen gehörte Informationen vollständig und ohne Änderung weiterzugeben und sie einzuhalten. Stammkunde ist nicht berechtigt sonstige Ermäßigungen außerhalb des Inlernet-Systems anzubieten oder zu versprechen.
Stammkunde ist verpflichtet sich, von unwahren Aussagen, von deren Weiterleitung zu enthalten, und darf über wahre Fakten nicht die Unwahrheit sagen, und er darf den guten Ruf und die Glaubwürdigkeit von anderen Stammkunden, von Produktpartnern vom Inlernet weder verletzen noch gefährden.
Unter Gefährdung des guten Rufes versteht man insbesondere, wenn eine Aussage getätigt wird, wobei andere Stammkunden, Produktpartner und Inlernet bezüglich Marktteilnahme, geschäftliches und berufliches Vertrauen in Frage gestellt werden, wenn ein Fakt behauptet wird, das gar nicht oder nur durch erhebliche Interessenverletzung der anderen Partei zu kontrollieren ist, wenn Daten bezüglich anderen Stammkunden und Produktpartnern verbreitet werden, die das Vertrauen anderen Stammkunden, Produktpartner oder dem Inlernet gegenüber verunsichern könnten.
4.20. Stammkunde übt mit der Weiterempfehlung des Inlernet-Systems ausschließlich eine Marketingtätigkeit aus, unabhängig von örtlichen Begrenzungen (in Ungarn und auch im Ausland). Diese Marketingtätigkeit wird nicht als kaufmännische Vermittlung oder Finanzvermittlung betrachtet.
4.21. Stammkunde ist nicht berechtigt Provisionen, Prämien oder andere ähnliche Gegenwerte von Produktpartnern entgegen zu nehmen. Stammkunde verpflichtet sich, bei der Weiterempfehlung des Inlernet-Systems die gesetzliche Regelungen einzuhalten, insbesondere darf er innerhalb des Inlernet-Systems oder in seinem eigenen System keine Tätigkeit generieren, die mit der vom Inlernet identisch oder ihr in irgendeiner Form ähnlich ist.
4.22. Stammkunde erhält für seine Weiterempfehlungstätigkeit und für seine Einkäufe im Inlernet-System Provisionen und sonstige Ermäßigungen von Inlernet, über deren Größenordnung und Bedingungen wird Stammkunde auf dem Inlernet-Homepage (www.inlernet.com) und in dieser AGB bzw. in deren Anlagen informiert. Die finanzielle Abrechnung dieser Provisionen erfolgt umgehend, die Provisionsüberweisung auf das Bankkonto des Stammkunden erfolgt in jeder zweiten Woche, insofern die Provisionssumme mindestens 10.000,- HUF beträgt.
Nach der abgeschlossenen Abrechnung kann man dem Inlernet oder den Gesellschaften der Inlernet-Unternehmensgruppe keinen Mehranspruch stellen. Stammkunde nimmt eindeutig zur Kenntnis, dass falls das wirtschaftliche Ereignis, das als Basis der Provisionsauszahlung fungiert (Anzahlung eines Einkaufsvouchers, vollständige Bezahlung eines Einkaufsvouchers), aus seitens Inlernet unvorhersehbaren Gründen scheitern sollte, müssen die bereits gutgeschriebenen oder ausbezahlten Provisionen oder andere Ermäßigungen dem Inlernet zurückbezahlt werden, außerdem ist Inlernet berechtigt, diese zurückzuverlangen, bzw. von zukünftigen Provisionen abzuziehen. Stammkunde ist verpflichtet, die ohne Rechtsgrundlage erhaltenen Provisionen zurückzuzahlen. Falls das nicht passieren sollte, ist Inlernet berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung und mit Sonderkündigung aufzulösen.
4.23. Stammkunde ist verpflichtet, während der Gültigkeit des Vertrages bzw. auch darüber hinaus die Daten bezüglich Inlernet, den Gesellschaften der Inlernet-Unternehmensgruppe und vor allem bezüglich den Stammkunden langfristig (während seines Stammkundenstatus, und die nächsten 5 Jahre danach) als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Stammkunde kann diese Daten nicht benutzen, beziehungsweise ist er verpflichtet, sich von jeglichen Konkurrenztätigkeiten fernzuhalten, die dem Inlernet moralische oder finanzielle Schäden zufügen können, dessen Marktposition verschlimmern, insbesondere davon dass er ein System gemäß dem Punkt 4.21. ins Leben ruft und betreibt.
4.24. Stammkunde kann während seines Vertragsverhältnisses mit Inlernet ausschließlich das Inlernet-System anderen, potenziellen Stammkunden propagieren. Während seines Vertragsverhältnisses bzw. auch danach ist es dem Stammkunden VERBOTEN, Angestellte und/oder Stammkunden, Produktpartner von Inlernet oder Gesellschaften der Inlernet-Unternehmensgruppe zu sich oder zu Konkurrenzfirmen, Stammkundensystemen abzuwerben, oder dies zu versuchen.
Außerdem ist es VERBOTEN, diese Personen bzw. Gesellschaften wegen Vermittlung-, oder Agentenverträge bzw. wegen mit diesen wirtschaftlich gesehen, ähnlichen Vereinbarungen für Konkurrenzunternehmen von Inlernet oder für anderen Einkaufsgemeinschaften anzusprechen. Es ist nicht erlaubt, dass der Stammkunde während seines Vertragsverhältnisses mit Inlernet bzw. danach, den Inlernet-Stammkunden im eigenen Namen oder im Namen von dritten Personen oder dritte Personen, Unternehmen zu beauftragen, Angebote bezüglich anderen Einkaufssystemen zu tätigen, oder solche zu vermitteln bzw. zu beraten, oder dritte Personen, Unternehmen damit zu beauftragen. Stammkunde darf keine eine Wettbewerbssituation generierende geschäftliche Tätigkeit ausüben, die eine Wettbewerbssituation generieren kann. Bezüglich dieser Regelung werden auch die Personen als Angestellte und Stammkunden behandelt, die 48 Monate vor dem jeweiligen Termin mit dem Inlernet ein Vertragsverhältnis hatten. Stammkunde darf außerhalb des Inlernet-Systems den Markennamen „Inlernet“ weder für eigene geschäftliche Zwecke, noch für solche Zwecke von dritten Personen nicht benutzen.
4.25. Stammkunde ist verpflichtet, bei jeglichen Vertragsbrüchen, Schäden die nicht verdiente, ausgefallene Provisionen und Nutzen von Inlernet zu bezahlen, seine auf diese Weise verdiente Erträge dem Inlernet weiterzuleiten und mit all diesen Beträgen abzurechnen. Bei einem Vertragsbruch verliert Stammkunde automatisch sein Anspruchsrecht auf seinen noch nicht bezahlten bzw. nicht eingesetzten Provisionen. Die Verletzung der Abwerbungs-, und Wettbewerbsverbotsregelungen seitens Stammkunden, bedeutet die Verletzung des gesetzlich festgelegten Wettbewerbsverbotes.
4.26. Wenn Stammkunde einen von einer anderen Person unterschriebenen Vertrag auf Papierbasis online administriert (dazu ist ausschließlich ein registrierter Stammkunde berechtigt), mit der Bevollmächtigung der betroffenen Person, ist der Stammkunde in diesem Fall verpflichtet den Vertrag auf Papierbasis aufzubewahren.
4.27. Die Vorschriften des Inlernet Beschwerdemanagements regeln die Abläufe bezüglich Bemerkungen und Mitteilungen der Stammkunden oder von dritten Personen (im Weiteren: Beschwerde) um diese Beschwerden effektiv, transparent und schnell behandeln zu können bzw. die aus der Zusammenarbeit zwischen Inlernet und Stammkunden resultierende Disfunktionen und Verluste zu vermeiden oder zu minimalisieren. Die Beschwerdemanagement - Vorschriften sind auf der Inlernet Website (www.inlernet.com) bzw. im Inlernet Kundenservice Office zu finden. Alle individuelle Ansuchen oder Reklamationen, wobei der/die Beschwerdekläger(in) das Vorgehen von Inlernet bemängelt und diesbezüglich seine/ihre konkrete, individuelle Ansprüche definiert, werden als Beschwerden behandelt.
Inlernet nimmt die Beschwerden schriftlich entgegen (siehe Punkt 9.4.).a.
Um die Beschwerde einreichen zu können, führt Inlernet ein Formular ein, die auf der Inlernet Website zu finden ist.
5. Die Funktion des Inlernet-Systems
5.1. Inlernet errichtet mit dem Produktpartner ein eigenes Vertragsverhältnis – das kein Teil des Stammkundenvertrages ist. Produktpartner ist verpflichtet die Regelungen dieser AGB kennen zu lernen, diese auch für sich verpflichtend zu halten, das ermöglicht nämlich dem Stammkunden, dass er bei dem vertraglichen Produktpartner Waren kauft und Dienstleistungen in Anspruch nimmt. Gemäß dieser AGB kann nur mit vertraglichen Produktpartnern eine Vereinbarung laut Inlernet-System zustande kommen, diese AGB beziehen sich nicht auf externe Gesellschaften. Das Namensverzeichnis der aktuellen Produktpartner ist auf der Inlernet-Website (www.inlernet.com) zu finden.
5.2. Das Ausgleichen des Gegenwertes der bei dem Produktpartner gekauften Waren und Dienstleistungen seitens Stammkunden, ist im Inlernet-System automatisch mit der Anwendung von Voucher nur dann möglich, wenn die Einzahlung mit Inlernet Online-Voucher oder mit Produktpartnervoucher (im Weiteren: Inlernet Voucher), die von Inlernet vermittelt wurden, erfolgt. Stammkunde nimmt zur Kenntnis, dass das Voucher auf dritte Personen nicht übertragbar is, keine Bargeld-, oder anderweitige Finanzmittelablöse möglich ist.
5.3. Andere, vom Punkt 5.2. abweichende Einkaufe mit Bargeld, Überweisung oder Bankkarte, können nur dann im Inlernet-System validiert werden, wenn Stammkunde nach dem er das Beweisdokument des Einkaufs (z.B.: Rechnung, Beleg, Kassenzettel) entgegen genommen und dem Produktpartner seine Inlernet Stammkunden-Identifikationsnummer bekannt gegeben hat. Gemäß Produktpartnervertrag muss Produktpartner danach innerhalb von 30 Tagen die Einkaufsdaten in seinem Webbüro erfassen.
Die Vouchers, die Stammkunde nicht von Inlernet oder von Gesellschaften die zur Inlernet-Unternehmensgruppe gehören oder mit der Vermittlung von Inlernet bekommen hat (insbesondere die vom Produktpartner direkt erhaltene Vouchers), oder Vouchers, die nicht vom Inlernet ausgestellt wurden über eines seiner Ausstellsystemen, sind nicht geeignet um damit im Inlernet-System automatisch Einkäufe zu tätigen und Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Bei den oben genannten Vouchers kann Stammkunde die in dieser Vereinbarung festgelegten Ermäßigungen nicht automatisch in Anspruch nehmen, bzw. ist Inlernet nicht verpflichtet in solchen Fällen Dienstleistungen, Provisionen oder Ermäßigungen anzubieten, solange diese Einkaufsdaten im Inlernet-System vom Produktpartner erfasst werden (genauso wie bei den Einkäufen ohne Voucher) und Produktpartner die ihm zugeschickte Provisionsrechnung ausgeglichen hat.
5.4. Inlernet stellt für den Erwerb der Waren und Dienstleistungen ein so genanntes „Online-Voucher“ (d.h. nur im Internet erhältlich) aus, oder ermöglicht das Ausdrucken der Zweitexemplare auf Papier. Diese Vouchers werden immer in der Landeswährung des jeweiligen Partnerproduktgeschäftes ausgestellt.
5.5. Jegliche Vouchers, die von Inlernet ausgestellt wurden, können nicht als Dienstleistungsangebot betrachtet werden. Die ausgedruckten Zweitexemplare der Vouchers können ausschließlich nur das bestätigen, dass Inlernet nach der Voucherbestellung des Stammkunden, sich verpflichtet hat dem Produktpartner den auf dem Voucher festgelegten Betrag –die Provision vom Inlernet abgezogen - zu überweisen.
5.6. Die Vouchers werden von Inlernet im Inlernet-System online erfasst und elektronisch archiviert. Stammkunde muss bei der Bestellung der Inlernet Vouchers – bei allen Arten von Voucher – die Daten (genauer Name des Geschäftes, Produktpartner Identifikationsnummer) des Produktpartners angeben, bei dem er Ware kaufen oder Dienstleistung in Anspruch nehmen möchte, d.h. er möchte sein Voucher einlösen.
5.7. Stammkunde ist berechtigt, wie oben detailliert von Inlernet Inlernet Online Voucher und/oder Produktpartner Voucher zu bestellen. Stammkunde ist berechtigt mit der Anwendung seiner persönlichen Stammkunden Identifikationsnummer und seinem Password auf der Inlernet-Website, in seinem persönlichen Webbüro (im Fall von Online Voucher) die Ausstellung von Vouchers zu beanspruchen. Stammkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Mindestaustellungsbetrag des von ihm beanspruchten Vouchers 5.000,- HUF, d.h. fünftausend Forint beträgt. Inlernet übernimmt die Ausstellung von Inlernet Online Voucher oder die Übergabe von Produktpartnervoucher, wenn die folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt werden:
- Inlernet hat vom Stammkunden über sein persönliches Webbüro die ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllte Voucher-Bestellung erhalten, d.h. Inlernet hat die zur Ausstellung des Vouchers notwendigen Daten vom Stammkunden bekommen und die wurden auch bestätigt,
- der zum bestellten Voucher notwendige Betrag wurde auf das Bankkonto von Inlernet bezahlt, dort wurde die Summe gutgeschrieben. Davon hat Stammkunde bei der Voucherbestellung den vollen Preis des Vouchers bezahlt, so wurde dies im Inlernet-System dem Inlernet gutgeschrieben,
- bei einer Bestellung von Produktpartner Voucher, hat Produktpartner nach der Bestellung dem Inlernet das Voucher zugeschickt.
Inlernet schickt nach der Ausstellung des jeweiligen Online Vouchers für den Stammkunden, umgehend eine Kopie davon auch dem Produktpartner zu.
5.8. Inlernet verpflichtet sich nach der Ausstellung des Online Vouchers bzw. nach Erhalten des Produktpartner Vouchers das Gegenwert des Vouchers – die Provision von Inlernet abgezogen – innerhalb des im Produktpartnervertrag festgelegten Zeitraumes dem jeweiligen Produktpartner zu überweisen.
5.9. Das Inlernet Voucher kann nicht auf dritte Personen übertragen werden. Stammkunde kann das Inlernet Voucher nur bei dem vertraglichen – von ihm voraus für die Bestellung und Ausstellung angegebenen – Produktpartner anwenden, einlösen. Produktpartner ist verpflichtet bei der Vorlegung des Zweitexemplars von Inlernet Online Voucher und des von ihm ausgestellten Produktpartner Voucher, im Rahmen des Inlernet-System Waren zu verkaufen oder Dienstleistungen anzubieten, deren detaillierte Regelungen die Vereinbarung beinhaltet, die zwischen Inlernet und Produktpartner zustande gekommen ist.
5.10. Mit den Inlernet Vouchers kann man ausschließlich Waren einkaufen und Dienstleistungen in Anspruch nehmen, bzw. die bestätigen die Berechtigung des Stammkunden auf Preisermäßigungen die aus dem Gegenwert dieser Waren und Dienstleistungen generiert wurden. Die Vouchers kann man nur bei dem, auf dem Voucher festgelegten Produktpartner, in der festgelegten Summe einlösen. Bei dem Inlernet Voucher ist keine Bargeld-, oder andere Finanzmittelablöse möglich, es kann nicht bei anderen – bei nicht vertraglichen Geschäften, bei Inlernet oder bei anderen Gesellschaften der Inlernet Unternehmensgruppe – eingelöst werden.
5.11. Stammkunde nimmt eindeutig zur Kenntnis, dass nachdem Inlernet ihm die Voucherbestellung zugeschickt und/oder den Voucherbetrag bezahlt hat, die Voucher Bestellung, d.h. das Voucher an sich kann nicht mehr storniert, annulliert werden, man kann den Preis des Vouchers auch nicht mehr zurückverlangen oder auf einem anderen Produktpartner umschreiben lassen und so ist es auch nicht möglich gegen ein anderes Voucher einzutauschen. Stammkunde kann das Inlernet Voucher nach der Ausstellung ausschließlich bei dem angegebenen Produktpartner anwenden, um damit die beanspruchte Ware oder Dienstleistung kaufen zu können.
5.12. Stammkunde hat die Möglichkeit eine Anzahlung für das Voucher zu tätigen, so dass er in der Anlage 1. der AGB festgelegte Summe des Voucherbetrags dem Inlernet bezahlt. Stammkunde nimmt zur Kenntnis und ist eindeutig einverstanden damit, dass Inlernet aus der von ihm einbezahlten Anzahlung ihm bzw. im System registrierten Stammkunden Provision zahlt. Da die Anzahlung Teil des von Inlernet ausstellenden Voucherbetrags bildet, ist Inlernet berechtigt, nach der Einzahlung, die als sein Eigentum zu behandeln. Der Betrag der Anzahlung – als eine der Garantien für die Provisionsauszahlung – wird von Inlernet auf einem Depotkonto verwaltet.
Stammkunde erklärt hiermit, dass er die Regelungen einer Anzahlung gemäß § 6:185. des Gesetzes Nr. V. von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch kennen gelernt hat, und nimmt diesbezüglich zur Kenntnis, dass wenn er für ein Inlernet Voucher nur eine Anzahlung getätigt hat, so kann er die angezahlte Summe nicht mehr zurückverlangen. Stammkunde hat aber jederzeit die Möglichkeit die von ihm getätigte Anzahlung auf die volle Vouchersumme zu ergänzen, so dem Inlernet den fehlenden Betrag zu zahlen, damit er zu dem jeweiligen Produktpartner ein Voucher beanspruchen und das beim Produktpartner einlösen kann. In diesem Sinne gehört zu jeder einbezahlten Voucheranzahlungssumme ein – abhängig von der Ermäßigungsgröße des Produktpartners - vollständiger Voucherwert, dessen Summe wird in der Voucherwerttabelle der Anlage 2. dieser AGB beinhaltet, die untrennbaren Teil dieser AGB bildet.
Die von dem bei dem Anzahlungsprozess ausgewählten Produktpartner angebotene Preisermäßigung und die Anzahlungssumme bestimmen in der oben genannten Tabelle den vollständigen Wert des Vouchers. Wenn Stammkunde nur einen Teil des Gesamtwertes von dem Voucher mit Anzahlung beansprucht, dann verhält sich der Wert des Teilvouchers - siehe Voucherwerttabelle - zum Gesamtwert genauso, wie der Anzahlungswert des Teilvouchers zum Gesamtwert. In diesem Sinne um wie viel Prozent weniger der Wert des bestellten Teilvouchers ist, als der Vouchergesamtwert in der Voucherwerttabelle, desto weniger kann Stammkunde vom Gesamtwert der Anzahlung verwenden. Den restlichen Wert kann man in der Zukunft bei einem oder mehreren Teilvouchers, wie oben detailliert verwenden.
Nachdem die Anzahlung bezahlt wurde, kann man den Produktpartner verändern, während der Bezahlung des Vouchergesamt-, oder Teilwertes. In diesem Fall kann sich, wie oben erklärt, der Anzahlungswert, der beim jeweiligen Teilvoucher eingelöst werden kann ändern, weil die vom Produktpartner angebotene Preisermäßigung sich auch ändern kann und dies wird den Vouchergesamtwert bestimmen.
Die einzelnen Voucherwerte können zusammengezogen bzw. während der Bezahlung des Voucherwertes ergänzt werden. In diesem Fall können mehrere Anzahlungen von Einkaufsvouchers zusammengezogen werden, aber ausschließlich gemäß Anlage 2. der AGB, wo das Verhältnis zwischen Vouchergesamtwert bestimmt durch die Preisermäßigung des Produktpartners und dem bestellten und bezahlten Voucherwert zu finden ist.
Die Vouchergesamtwerte der Preisermäßigungen, die nicht in der Anlage 2. der AGB zu finden sind, werden aufgrund der Tabellenwerte, verhältnismäßig bestimmt.
5.13. Das Inlernet Online Voucher ist 3 Jahre nach der Ausstellung gültig. Das Voucher wird nach dem Ablauf der Gültigkeitsdauer automatisch, ohne jeglichen, rechtlichen Ereignisse annulliert. Falls die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist und Stammkunde das Voucher nicht eingelöst hat, nimmt er zur Kenntnis, dass er nicht berechtigt ist dem Inlernet oder einer der Gesellschaften der Inlernet-Unternehmensgruppe Ansprüche zu stellen. Diese verlorene Anspruchsberechtigung heißt nicht, dass Stammkunde von dem jeweiligen Produktpartner die Übergabe der jeweiligen Ware oder Dienstleistung auch nach der Gültigkeitsdauer nicht einfordern könnte, außer wenn das Warenverkauf oder das Dienstleistungsangebot solcher Natur ist, dass man die Leistung von dem Produktpartner nicht mehr verlangen kann. Stammkunde ist auch dann nicht berechtigt gegen Inlernet oder eine der Gesellschaften der Inlernet-Unternehmensgruppe vorzugehen, wenn die Dienstleistung des Produktpartners nicht vertragsgemäß abläuft oder gar unmöglich wird. Stammkunde nimmt zur Kenntnis, dass bezüglich das jeweilige Warenverkauf und/oder Dienstleistung ein Rechtsverhältnis ausschließlich zwischen ihm und dem Produktpartner zustande kommt. Aus diesen Gründen heraus, wenn Produktpartner seine Leistung mangelhaft oder gar nicht erbringt, Vertragsbruch begeht, ist Stammkunde auch innerhalb der Gültigkeitsdauer nicht berechtigt den Voucherbetrag zurückzuverlangen, oder ein Vouchertausch bzw. Übertragung auf ein anderes Produktpartner zu beanspruchen, bzw. er ist nicht berechtigt jegliche, andere Ansprüche an dem Inlernet oder an Gesellschaften der Inlernet-Unternehmensgruppe zu stellen.
5.14. Stammkunde erfährt seine Stammkundenidentifikation, sein Passwort für das Webbüro in einem elektronischen Brief, der ihm an die bei der Registration im Inlernet-System angegebene E-Mail-Adresse zugeschickt wird. Stammkunde muss die Regeln, Anleitungen und Anweisungen auf der Inlernet-Webseite für das persönliche Einloggen im Webbüro, für die Änderung des späteren Passwortes, für alle Internet-Tätigkeiten oder Rechtshandlungen einhalten.
Das Passwort ist aus Sicherheitsgründen nötig, damit sich ausschließlich der berechtigte Stammkunde mit ihm in seinem persönlichen Webbüro einloggen kann. Stammkunde ist verpflichtet, das Passwort seines Webbüros sicher aufzubewahren. Stammkunde ist verpflichtet, das von Inlernet bekommene Passwort so zu ändern, dass es mindestens 8 Zeichen lang ist, Groß- und Kleinbuchstaben sowie Ziffern enthält, aber es darf mit seiner Personenidentifikationsnummer, der Personalausweis-Nr., dem Geburtsdatum, der Handynummer nicht übereinstimmen, bzw. es darf mit diesen Nummern verwechselbar identisch sein, oder diese enthalten. Das Passwort und die persönlichen Einstellungen können durch das persönliche Webbüro zu jeder Zeit geändert werden.
5.15. Das von Inlernet geschickte und später geänderte Password ist streng vertraulich. Inlernet ist nicht verantwortlich, wenn Stammkunde die Regeln der vertraulichen Datenverwaltung nicht eingehalten hat, und deswegen ein Dritter die obigen Daten zum Nachteil des Stammkunden missbraucht hat. Wenn Stammkunde bezüglich seines Zugriffs oder nach dem Einloggen in seinem persönlichen Webbüro irgendeinen Missbrauch entdeckt, so ist er verpflichtet, ihn innerhalb von 1 Tag ab der Wahrnehmung an der offiziellen E-Mail-Adresse von Inlernet zu melden. Falls Stammkunde als Ergebnis der Meldung seine Daten ändern muss, wird er seine neuen Zugriffsdaten erneut per E-Mail erfahren.
5.16. Das Inlernet-System wird gemäß der Inhalt dieses Vertrages ausschließlich auf die Erzeugung der Beziehung zwischen Stammkunde und Produktpartner, auf den Waren-, und Dienstleistungsfluss, der in dieser Beziehung zustande kommt bzw. auf die Ausstellung der für das Erwerb dieser Waren und Dienstleistungen notwendige Inlernet Online Voucher und Produktpartner Voucher begrenzt.
Stammkunde nimmt zur Kenntnis, dass die von dem vertraglichen Produktpartner gekaufte Waren und Dienstleistungen ausschließlich vom jeweiligen Produktpartner stammen, so gesehen kann Inlernet weder Verantwortung für die Leistung oder das Verhalten des Produktpartners tragen, noch will es sich diesbezüglich nicht verpflichten. Produktpartner trägt bezüglich seine erbrachte Leistung dem Stammkunden gegenüber laut Verantwortungsregelungen des ungarischen Bürger- und Handelsrechtes Verantwortung.
5.17. Inlernet übernimmt keine rechtliche- und erforderliche Haftung für die Produkte und Dienstleistungen, die die Stammkunden durch das Inlernet-System von den Produktpartnern in Anspruch nehmen. Für diese Produkte und Dienstleistungen haften die Produktpartner gemäß allgemeinen Regelungen. Stammkunde nimmt zur Kenntnis, dass bezüglich das Waren- und Dienstleistungsverkauf des Produktpartners kommt ausschließlich zwischen Stammkunden und Produktpartner ein Vertragsverhältnis zustande, Inlernet gehört nicht zu den Vertragsparteien oder Teilnehmer dieses zweiseitigen Rechtsverhältnisses.
Stammkunde akzeptiert, dass wenn Produktpartner seine vertraglich geregelten Verpflichtungen verletzt, kann Stammkunde ausschließlich dem Produktpartner gegenüber Anspruch erheben. Stammkunde ist verpflichtet im Fall einer mangelhaften Leistung die weiteren Schritte, in erster Linie mit dem Produktpartner, und wenn es keine Erfolge erbringen sollte, mit dem Produktpartnerreferent des Produktpartners zu vereinbaren. Stammkunde ist nicht berechtigt die, bezüglich den Waren-und Dienstleistungsverkauf des Produktpartners gestellte Ansprüche dem Inlernet weiterzuleiten bzw. zu versuchen diese Ansprüche direkt dem Inlernet zu stellen. Stammkunde nimmt zur Kenntnis, dass Inlernet nicht berechtigt ist, bei den zwischen Stammkunden und Produktpartner bezüglich der Vereinbarung von Waren- und Dienstleistungsverkauf entstandenen rechtlichen- und erforderlichen Haftungsfällen zu verfahren. Stammkunde kann von Inlernet nicht verlangen, dass Inlernet in Vermittlungs- oder Mediationsprozessen die aus mangelhafter Leistung des Produktpartners entstanden sind, als Teilnehmer, Zeuge dabei ist und sich deklariert.
6. Vorteile bei der Benutzung des Inlernet-Systems
6.1. Durch die Teilnahme im Inlernet-System hat Stammkunde die Möglichkeit, aus den vom Produktpartner dem Inlernet bzw. den registrierten Stammkunden gewährleisteten , günstigen Kaufbedingungen zu profitieren, und in Form von Provisionen, Preisermäßigungen und anderer Begünstigungen das mit Inlernet zu teilen.
Inlernet haftet für die Abrechnung der Ermäßigungsbeträge, Provisionen und Preisermäßigungen nicht, die der Produktpartner – als schwerer Vertragsbruch – dem Inlernet nicht rechtzeitig bezahlt hat.
Wenn die Leistung verspätet oder auf dem Rechtsweg, mit Einbringung bezahlt wird, wird Inlernet das nachträglich den Berechtigten zahlen. Im Fall einer Verspätung, die durch den Vertragsbruch des Produktpartners passiert ist, ist Inlernet nicht verpflichtet dem Stammkunden Verzugszinsen zu zahlen, Vertragsparteien schließen das eindeutig aus.
Nachdem die Bedingungen des Vertrages zwischen Inlernet und Produktpartner mit der Zeit geändert werden können, nehmen Parteien eindeutig zur Kenntnis, dass die Abrechnung der Ermäßigungen, Provisionen und Begünstigungen erfolgt immer gemäß den im Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Vertragsbedingungen. Die eventuellen und den Stammkunden betreffenden Änderungen werden innerhalb von 15 Tagen von Inlernet auf der Website bekannt gegeben. Aus diesen Gründen heraus nimmt Stammkunde zur Kenntnis, dass innerhalb dieser Frist von 15 Tagen eventuell bereits ungültige Produktpartnerkonditionen-, und Bedingungen auf der Inlernet-Website zu finden sind, diesbezüglich ist Stammkunde nicht berechtigt irgendwelche Ansprüche zu stellen.
6.2. Die detaillierte Liste der Begünstigungen, die dem Stammkunden aufgrund dieser Vereinbarung zustehen, beinhalten die nummerierten Anlagen dieser AGB, die auf der Inlernet-Website zu finden sind. Diese Anlagen sind untrennbare Teile dieser AGB.
6.3. Der Stammkunde, der die in der Anlage 1. dieser AGB bestimmte Position 6., d.h. die Position von Division Director erreicht, wird berechtigt einen Autofinanzierungsvertrag mit Inlernet abzuschließen. Stammkunde ist verpflichtet vor der Anmeldung des Kennzeichens bei der Behörde, das Kennzeichen und dessen Benutzung von Inlernet genehmigen zu lassen, danach kann er ein Kennzeichen mit den Anfangsbuchstaben „INET“ bei der Behörde beanspruchen. Die Genehmigung des Sonderkennzeichens kann Inlernet nicht garantieren. Die Kennzeichen: von INET 01 bis INET 06 sind, als Sonderkennzeichen für Stammkunden seitens Inlernet nicht zugelassen. Diese Kennzeichen sind für die Geschäftsführung von Inlernet vorbehalten. Die Ausstellungsgebühren des Sonderkennzeichens mit den Anfangsbuchstaben „INET“ kann Inlernet vom Stammkunden nicht übernehmen. Wenn Stammkunde das Sonderkennzeichen „INET“ ohne Genehmigung, vor dem Erreichen der Position von Division Director benutzen sollte, kann sein Stammkundenvertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
7. Gebühren bei der Benutzung des Inlernet-Systems
7.1. Die Teilnahme des Stammkunden im Inlernet-System ist kostenlos. Außer den im Punkt 7.3., bzw. in der separaten Gebührentabelle und im Newsletter festgelegten Gebühren, werden bei Stammkunden keine weitere Transaktions- oder andere Kosten verrechnet.
7.2. Stammkunde kann die Inlernet-Dienstleistungen durch die Inlernet-Homepage in Anspruch nehmen, dafür muss Stammkunde dem Inlernet keine Gebühren zahlen.
7.3. Stammkunde nimmt zur Kenntnis, dass er zu einem ausländischen Produktpartner ausschließlich Online Voucher bestellen kann (insofern Produktpartner das akzeptiert). Wenn das Inlernet Online Voucher zu einem ausländischen Produktpartner ausgestellt wird, wird dem Stammkunden bei der Bestellung 1% des Voucherbetrages als Verwaltungsgebühr verrechnet, unabhängig davon was die offizielle Währung im Land des Produktpartners ist. Die Devisenbeträge werden mit dem am Buchhaltungstag der Transaktion gültigen Mittelkurs (MNB) umgerechne.
8. Änderung des Stammkundenvertrages
8.1. Stammkunde nimmt zur Kenntnis, dass diese AGB gemäß BGB 6:77. §., als allgemeine Vertragsbedingungen betrachtet werden, die Inlernet um mehrere Verträge abschließen zu können, einseitig, im Voraus, ohne Zusammenarbeit mit der anderen Partei bestimmt hat.
Stammkunde erklärt, dass er mit Unterschrift des Stammkundenvertrages bestätigt, dass er diese AGB vollständig kennen gelernt hat und weiß darüber Bescheid, dass die Vorschriften der AGB Teil des Stammkundenvertrages sind. Stammkunde nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Vorschriften dieser AGB – im Hinblick auf die Irregularität des Rechtsverhältnisses – in einigen Fällen von der gewöhnlichen Vertragspraxis abweichen können.
8.2. Die von Inlernet durchgeführten Änderungen der vorliegenden AGB und ihrer Anlagen sind in jedem Fall gültig und rechtskräftig, und sind in jedem Fall vom Stammkunden als genehmigt zu betrachten, wenn Stammkunde innerhalb von 30 Tagen nach der Informierung gegen den gegebenen Änderungsvorschlag keine schriftliche Einwendung einreicht, oder das Inlernet-System nach der schriftlichen Informierung auch weiterhin benutzt.
Stammkunde nimmt zur Kenntnis, dass Inlernet nicht berechtigt ist gleichzeitig mehrere, gültige AGB anzuwenden, im Hinblick darauf, falls Stammkunde sich gegen eine AGB-Änderung innerhalb der oben genannten Frist beschwert, wird Inlernet berechtigt die Stammkundenvereinbarung mit einer Kündigungsfrist von 15 Tagen zu kündigen.
Als gültiger Text der AGB und deren Anlagen wird immer der Text, auf der Inlernet Website betrachtet. Die AGB und Anlagen sind auch im Kundenservice-Office von Inlernet Hungary Partners Zrt. zu finden.
8.3. Stammkunde nimmt zur Kenntnis, dass Inlernet berechtigt ist jegliche Änderungen, Änderungsvorschläge, Regelungen, geschäftliche Richtlinien, Mitteilungen und Newsletter auf die von ihm dem Inlernet zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse und Telefonnummer (per SMS, wenn er eine Telefonnummer hat), auf seine Wohnadresse und in sein Webbüro zu schicken.
9. Fälle des Erlöschens von dem Stammkundenvertrag
9.1. Falls Stammkunde zu einem Produktpartner ein Voucher bestellt hat, ist er nach der Austellung des Vouchers nicht mehr berechtigt auf diesen Vertrag oder auf die Voucherbestellung zu verzichten, im Hinblick darauf, dass Inlernet mit der Austellung des Vouchers – gemäß Punkt 5.11. dieser AGB - alle, in diesem Vertrag festgelegte Verpflichtungen erfüllt hat, danach besteht nur noch zwischen Stammkunde und Produktpartner ein Rechtverhältnis, so gesehen kann Stammkunde sein Recht auf Verzichten nur noch dem Produktpartner gegenüber exerzieren.
Vertragsparteien vereinbaren, dass im Fall dieses Vertrages – bezüglich Voucherbestellung und Anzahlung für Voucher – keine der Parteien berechtigt ist das Recht auf Verzichten zu exerzieren.
Wenn trotz der obengenannten Anweisung, das zuständige Gericht festellen würde, dass Stammkunde im Fall von diesem Vertrag sein Recht auf Verzichten rechtmäßig exerziert hat – nach der Anzahlung für das Voucher, nach der Bezahlung des vollständigen Voucherpreises - , in diesem Fall wird die noch nicht eingesetzte Summe der Anzahlung bzw. der Voucherwert, bei der vollständigen Bezahlung des Vouchers, wenn das Voucher noch nicht eingelöst wurde, von beiden Parteien als Schmerzensgeld betrachtet, so stehen diese Summen im Fall von Verzichten dem Stammkunden nicht zu. Stammkunde erklärt eindeutig, dass er den Begriff von Schmerzensgeld kennt, dessen Größenordnung gemäß den obengenannten Vorschriften akzeptiert und er wird diesbezüglich keinen Rechtstreit gegen Inlernet initiieren. Das Vorschreiben des Schmerzensgeldes ist damit begründet, dass Inlernet durch das Einlösen der Anzahlung für ein Voucher nach dem Einkauf seitens Stammkunde bei dem Produktpartner, wirtschaftliche Vorteile erlangen würde, beim Verzichten würden diese aber wegfallen. Außerdem bietet Inlernet dem Stammkunden und den anderen Stammkunden Dienstleistungen an (Provisionsauszahlungen, sonstige Vorteile gemäß den Anlagen dieser AGB), deren Rückvergütung im Fall eines Verzichtes nur mit der Einsetzung des Schmerzensgeldes möglich ist.
9.2. Die vorliegenden AGB und deren Anlagen bzw. das Blankett des Stammkundenvertrages sind mit dem Antrag identisch. So schickt Inlernet über die Annahme des für den Stammkunden ausgefüllten Angebots innerhalb von 8 Kalendertagen eine Informierung, bzw. sie ist berechtigt, es ohne Begründung zurückzuweisen. Das von dem Stammkunden unterschriebene Blankett wird nach 8 Kalendertagen seitens Inlernet als angenommen (vereinbart) betrachtet, der Stammkundenvertrag kommt mit Gültigkeit zustande, falls Inlernet den Stammkunden über den Rückzug des Vertrages nicht informieren sollte. Stammkunde ist ausschließlich persönlich berechtigt die zu diesen AGB gehörenden Vertragsblanketts zu unterschreiben (genauso ist es bei der Annahme der im Internet veröffentlichten Vertragsbedingungen). Stammkunde ist nicht berechtigt den Vertreter von anderen natürlichen oder juristischen Personen mit der Unterschrift des Vertragsblanketts zu bevollmächtigen. Bei der Unterschrift von Vertragsblankett ist die gutgläubige Vertretung ausgeschlossen, so ist das von anderen unterschriebene Blankett gefälscht, und ohne Frist anfechtbar. Eine Person, die ein Stammkundenabkommen im Namen einer dritten Person in böser Absicht mit Hilfe der Fälschung der Unterschrift eingeht, begeht damit das Vergehen des Verwenden von falschen privaten Dokumenten unter Artikel 345 des Strafgesetzes. Im Falle eines berechtigten Verdachts auf ein Vergehen leitet Inlernet eine strafrechtliche Verfolgung gegen Unbekannt bei den zuständigen Ermittlungsbehörden ein.
9.3. Gemäß diesen AGB kommt die Stammkundenvereinbarung auf unbestimmte Zeit zustande. Beide Vertragsparteien sind berechtigt den Stammkundenvertrag mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen, immer bis Ende des Kalendermonates, mit dem der anderen Partei geschickten Schriftstück zu kündigen.
9.4. Die in der vorliegenden AGB angegebenen Erklärungen bezüglich der Kündigung und andere Erklärungen müssen in jedem Fall schriftlich vorgenommen werden. Als schriftliche Erklärung gilt die per Post, E-Mail, im Webbüro bzw. per Fax zugeschickte Erklärung, wenn sie die andere Partei bekommen hat.
Die per Post zugeschickten Erklärungen müssen im Fall der erfolgreichen Zustellung am Tag der Zustellung, fall der Empfänger die Übernahme verweigert hat, der Tag, an dem die Zustellung versucht wurde, als zugestellt betrachtet werden. Wenn die Zustellung erfolglos war, weil der Empfänger das Dokument nicht übernommen hat, und es zum Absender mit der Markierung „nicht abgeholt“ zurückgekommen ist, muss das Dokument – bis zum Beweisen des Gegenteils – am fünften Tag nach dem zweiten Versuch der Zustellung per Post als zugestellt betrachtet werden. Die per Fax oder E-Mail zugeschickte Erklärung muss als zugestellt betrachtet werden, wenn das Gerät des Empfängers für den Absender eine automatische „Bestätigung über die erfolgreiche Zustellung“ oder das Gerät des Empfängers über die Übernahme eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung schickt.
Während der Kündigungszeit sind beide Parteien verpflichtet diese Vertragsbedingungen zu erfüllen. Am Ende der Kündigungsfrist rechnen Inlernet und Stammkunde mit den bezüglich aus den bereits getätigten Weiterempfehlungen und Einkaufen generierten Provisionen ab. Dann hat Stammkunde keinen Provisionsanspruch mehr, und die Abrechnungsverpflichtung von Inlernet erlischt. Stammkunde ist verpflichtet innerhalb von 15 Tage nach Beendigung des Vertrages jegliche Dokumente und Inlernet-spezifische Unterlagen ins Kundenservicebüro der ungarischen Tochtergesellschaft von Inlernet zu schicken (H-1024 Budapest, Zivatar u. 14.). Inlernet ist berechtigt die aus der obengenannten, nicht erfüllten Verpflichtung stammenden Schäden vom Stammkunden einzufordern. Falls Stammkunde diesen Vertrag mit einer normalen Kündigung beendet, dann ist er nach Ablauf der Kündigungsfrist, mit der Genehmigung von Inlernet, berechtigt sich wieder im Inlernet –System zu registrieren und so einen neuen Vertrag mit Inlernet Worldwide AG abzuschließen. In diesem Fall kann sein Empfehlungsgeber ausschließlich der erste, vor der Kündigung gültige Empfehlungsgeber sein und er kann sein eventuell vorher aufgebautes Stammkundenteam nicht zurückkriegen, das gehört ab sofort direkt seinem Empfehlungsgeber. Inlernet kann den Anspruch auf einen neuen Vertragsabschluss ohne Begründung zurückweisen.
9.5. Die Parteien können die vorliegende Vereinbarung mit sofortiger Frist kündigen, wenn die andere Partei eine sich aus dem Produktpartnervertrag (sowie aus der vorliegenden AGB) stammenden Verpflichtung schwer verletzt, und diesen Vertragsbruch nach der schriftlichen Aufforderung der anderen Partei nicht löst, ausgenommen, wenn der Vertragsbruch so schwerwiegend ist, dass es von der anderen Partei nicht mehr zu erwarten ist, den Vertrag aufrechtzuerhalten.
Außerdem ist Inlernet berechtigt in folgenden Fällen den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen:
- Stammkunde geht seiner Datenleistung- oder Änderungsmittelungsverpflichtung nicht nach, oder vermittelt unwahre Daten,
- Stammkunde tätigt Aussagen, die den guten Ruf, den geschäftlichen Ruf von Inlernet verletzen oder gefährden oder verhält sich sonst auf so eine Art und Weise,
- Stammkunde empfiehlt das Inlernet-System ohne eine Genehmigung von Inlernet weiter bzw. wirbt ohne Zulassung für das System, bzw. er wendet die Schutzmarken von Inlernet auf seinen Unterlagen ohne Genehmigung an, äußert oder verpflichtet sich unberechtigt (ohne schriftliche Ermächtigung) im Namen von Inlernet,
- Stammkunde korrigiert ohne Genehmigung, oder fälscht die von Inlernet rausgegebene Informationsunterlagen, Schulungsmaterialien, Präsentationen,
- Stammkunde akzeptiert von dem Produktpartner, in Kooperation mit ihm, hinter dem Rücken von Inlernet, eine andere Preisermäßigung, als die auf der Website www.inlernet.com und auf deren Partnerwebsites bekannt gegeben wurde,
- Stammkunde erhält die vom ProduktpartnerIauf der Website www.inlernet.com und auf deren Partnersites angemerkte Ermäßigungssumme in Bargeld oder auf eine andere direkte Art und Weise vom Produktpartner, hinter dem Rücken von Inlernet,
- Stammkunde in Kooperation mit dem Produktpartner, hinter dem Rücken von Inlernet, erhält vom Produktpartner den vollständigen oder Teilbetrag des Produktpartner Online Vouchers in Bargeld, mit Überweisung oder auf eine andere Art und Weise,
- Stammkunde zahlt Inlernet die ihm ohne Rechtsgrundlage ausbezahlte Provision, trotz Mahnung nicht zurück,
- Stammkunde will nachweislich mit falschen Informationen oder auf eine irreführende Art und Weise andere Stammkunden und Produktpartner im Inlernet-System registrieren lassen, oder er informiert sie falsch bezüglich Anwendung und erreichbare Vorteile des Systems,
- Stammkunde stellt durch Irreführung oder Verirrung das Inlernet-System im Kreis von anderen Personen oder während seiner Empfehlungstätigkeit, als Kapitalanlage oder eine sonstige Finanztätigkeit mit Genehmigungspflicht oder als eine mit den gültigen rechtlichen Regelungen unvereinbare, gesetzwidrige Tätigkeit dar,
- Stammkunde registriert eine Person als Empfehlungsgeber oder neuer Stammkunde im System, ohne das Wissen und die Zustimmung der jeweiligen Person,
- Wenn er jegliche Konkurrenztätigkeit gegen dem Inlernet-System ausübt und damit dem Inlernet moralische oder finanzielle Schäden zufügt oder dessen Marktposition verschlechtert, insbesondere wenn er gemäß Punkt 4.21. Inlernet Schaden zufügt,
- Stammkunde leitet jegliche Art von Rechtsverfahren (streitig bzw. nicht streitig) gegen Inlernet ein,
- Wenn er dem Inlernet oder dessen Partnern bewusst Schaden zufügt oder gegen sie eine Straftat begeht,
- Wenn er sich so verhält dass das eine weitere Zusammenarbeit innerhalb des Systems unmöglich macht oder besonders erschwert.
9.6. Im Todesfall des Stammkunden übergeht diese Vereinbarung auf den rechtlichen Erbfolger des Stammkunden, so dass er im Vertrag automatisch den Platz des Stammkunden einnimmt. Die Inlernet Begünstigungen, Rechte, Provisionen und Vorteile (im Weiteren: Inlernet Berechtigungen) werden nach der Todesnachricht in eine so gennante vorläufige Datenbank übertragen, bis der Beschluss über den Nachlass rechtskräftig wird, im Fall eines Gerichtsverfahrens bis das rechtskräftige Urteil seitens Erbfolger dem Inlernet zugestellt wird. Die Eröffnung der vorläufigen Datenbank bedeutet automatisch auch die Zugangssperre zum Weboffice, das betrifft aber die Erwerbsmöglichkeit der Inlernet Berechtigungen nicht. So können in der vorläufigen Datenbank sogar vor der Benennung des neuen Stammkunden (Erbfolgers), die zu dem verstorbenen Stammkunden gebundene Inlernet Berechtigungen erhöht werden. Einen in einem zusätzlichen.
Hinterlassenschaftsverfahren verabschiedeten Beschluss bezüglich Erbfolge der Inlernet Berechtigungen kann nicht geltend gemacht werden. Im Hinterlassenschaftsverfahren – egal ob es eine rechtliche oder testamentarische Erbfolge ist - kann man nur eine einzige Person als Erbfolger der Inlernet-Berechtigungen bestimmen. Die Inlernet Berechtigungen können auch im Fall einer Erbfolge nicht geteilt werden. Falls Stammkunde mehrere Erben hat, die Erben müssen die Person bestimmen, die die Berechtigungen erbt. Falls der verstorbene Stammkunde keinen Erbfolger bestimmt hat und die Person des Erbfolgers nicht bekannt gegeben wird, wenn der Erbfolger sich auf unbekanntem Ort aufhält, oder wenn das Hinterlassenschaftsverfahren erfolglos ausgeht, stehen die Inlernet Berechtigungen dem Empfehlungsgeber des verstorbenen Stammkunden zu, außer wenn der Tod des verstorbenen Stammkunden – nachweislich mit einem rechtskräftigen Gerichtsurteil - die Konsequenz der vorsätzlichen oder fahrlässigen Tätigkeit des Empfehlungsgebers ist.
Falls der Erbfolger des verstorbenen Stammkunden selber registrierter Stammkunde im Inlernet-System ist, wird die Stammkundenstruktur als Teil der Hinterlassenschaft – mit den dazugehörenden Inlernet Berechtigungen – nicht zu der bestehenden Stammkundenstruktur und den dazu gehörenden Inlernet Berechtigungen übertragen. In so einem Fall nimmt der Erbfolger-Stammkunde den Platz des verstorbenen Stammkunden ein, mit der Bemerkung „ XY als Erbfolger von ZW“ und die Namen werden auch gleichzeitig ersetzt. In diesem – und ausschließlich in diesem - Fall wird Erbfolger mit zwei oder mehr verschiedenen Identifikationsnummern die sich auf die Inlernet Berechtigungen beziehen, die Dienstleistungen des Inlernet-Systems in Anspruch nehmen. Die Stammkundenidentifikation des Erblassers ändert sich auch nach der Erbfolge nicht, so ist sie Teil der Hinterlassenschaft.
9.7. Alle Vorschriften dieser Stammkundenvereinbarung sind bis zum Tag von dem Erlöschen des Vertragsrechtsverhältnisses gültig. Im Fall einer Kündigung der Tag des Erlöschens ist der letzte Tag der Kündigungsfrist. Nach dem Erlöschen ist Stammkunde nicht mehr berechtigt das Inlernet-System und das Webbüro zu benutzen, diese wir Inlernet dem Stammkunden gegenüber automatisch zu sperren. Falls Stammkunde für Inlernet Voucher ausschließlich eine Anzahlung getätigt hat, so verliert er den Betrag der Anzahlung nicht. Diese Summe kann er innerhalb von einem Jahr nach dem Erlöschen des Vertrages mit dem Teilwert auf den vollständigen Wert ergänzen, gemäß den Vorschriften im Punkt 5.12. Falls Stammkunde innerhalb der oben genannten Frist das Voucher mit dem Teilwert nicht ergänzt hat, verliert er den einbezahlten Anzahlungsbetrag nach Ablauf des Jahres.
10. Regeln der Verantwortung und Geltendmachung des Anspruchs
10.1. Inlernet und die Gesellschaften der Inlernet-Unternehmensgruppe müssen nur dann dem Stammkunden gegenüber für die mit jeglichem Rechtsgrund eingeleiteten Ansprüche haften, wenn sie den Schaden absichtlich oder schwerwiegend fahrlässig verursacht haben, oder der Schaden dem Stammkunden durch eine Straftat eines Inlernet-Angestellten zugefügt wurde. In diesen Fällen auch nur dann wenn dem Stammkunden oder seinem Angestellten seitens Inlernet einen Schaden zugefügt wurde, der das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die Gesundheit verletzt hat. In anderen Fällen schließen Inlernet und die Gesellschaften der Inlernet-Unternehmensgruppe ihre Verantwortung für jeglichen Schaden in den verschiedensten Kreisen des Stammkunden aus.
10.2. Inlernet und die Gesellschaften der Inlernet-Unternehmensgruppe übernehmen keine Haftung oder Verantwortung für die laufende Anwendbarkeit von Internet, von der Inlernet-Website, für die Dienstleistungen der Weboffices und/oder für die Dienstleistungen via Telefon oder SMS, insbesondere für die Anwendbarkeit der mobilen Handynetzwerke oder sonstiger mobilen Terminale. Inlernet übernimmt keine Haftung für Schäden, die daraus entstanden sind, dass die obengenannte Mittel nicht zur Verfügung gestanden sind, oder nicht fehlerfrei funktioniert haben, außer wenn die aus diesen Gründen entstandenen Schäden auf eine absichtliche oder schwerwiegend fahrlässige Tätigkeit von Inlernet zurückzuführen sind.
10.3. Inlernet übernimmt keine Verantwortung für die falschen Informierungen, die Stammkunde vom Referent des Stammkunden oder einem anderen Stammkunden oder einem Dritten über das Einloggen im Inlernet-System, über seinen Aufbau, seine Benutzung und die erreichbaren Inlernet Berechtigungen und über ihr Maß bekommt. Diesbezüglich ist die auf der Webseite www.inlernet.com veröffentlichte Version der jeweiligen AGB und ihrer Anlagen maßgebend, ausschließlich diese offiziell veröffentlichten Dokumente können als offizielle Mitteilung betrachtet werden.
10.4. Nach dem vorliegenden Vertrag gelten die unabwendbaren Ereignisse, die außerhalb des Interessenkreises von Inlernet stehen, als höhere Gewalt, so insbesondere aber nicht ausschließlich:
Naturkatastrophe, Feuerbrand, Flut, Gerichts-, Amtshandlung, behördliche oder gerichtliche Bestimmungen, Notstand, Rebellion, Bürgerkrieg, Krieg, Streik oder ähnliche Arbeitseinstellung, weiterhin die dauerhafte Unterbrechung der technischen Grundbedingungen, die Zugang zur Datenbasis von Inlernet sichern, aus außerhalb des Interessenkreises von Inlernet stehenden Gründen, deren Folge direkt oder indirekt ist, dass das Inlernet-System nicht funktioniert, die vertragsmäßige Erfüllung unmöglich ist oder dauerhaft unterbrochen wird, bzw. erheblich schwieriger ist. Inlernet ist dafür nicht verantwortlich, wenn seine vertragsmäßigen Verpflichtungen nicht, fehlerhaft oder verzögert erfüllt werden, wenn dies durch höhere Gewalt nach den oben Stehenden verursacht worden ist. Im Fall von höherer Gewalt ist Inlernet verpflichtet, Stammkunden schriftlich (in diesem Fall gilt auch die Mitteilung auf der Webseite als schriftliche Mitteilung) innerhalb von 8 Tagen zu informieren. Während der Dauer der höheren Gewalt wird die Wirkung des Vertrags in dem Maß unterbrochen, in dem die Vertragserfüllung wegen höherer Gewalt nicht möglich ist.
11. Allgemeine Regeln der Datenverwaltung
11.1. Inlernet verarbeitet und managed Daten , die von regelmässigen Einkäufern wie bei diesem Vertrag im Angebot stehen, Statistik oder andere Daten, die in Bezug bei diesem Vertrag vorkommen, und Daten von Einkäufen, die mit der Inlernet Prepaid Master Card getätigt wurden. Bei dieser Datenbearbeitung- und Verwaltung ist Inlernet verpflichtet sich und die Regelungen des Datenschutzgesetzes zu halten. Inlernet kann die obengenannten Daten ausschließlich für die Identifikation des Stammkunden und für die Kontrolle seiner rechtlichen-geschäftlichen Tätigkeit bzw. für die Geltendmachung seiner in dieser AGB bestimmten Rechte und Verpflichtungen anwenden bzw. nur den mit dem Stammkunden verbundenen Empfehlungsgebern (Instruktoren) können sie zur Verfügung gestellt werden, so dass die obengenannten gesetzlichen Rahmen eingehalten werden.
11.2. Inlernet und die Gesellschaften der Inlernet-Unternehmensgruppe können die Stammkundendaten ausschließlich für die Erfüllung der Dienstleistungen im Inlernet-System, für die laufende, sichere und fehlerfreie Verwaltung des Inlernet-Systems (insbesondere die Identifikation und die Positionsbestimmung des Stammkunden) anwenden, die können nicht dritten, unbefugten Personen übergeben werden, ausgenommen die mit dem Stammkunden verbundenen Empfehlungsgeber (Instruktoren).
11.3. Inlernet ist berechtigt die bekannten und bearbeiteten Daten des Stammkunden den Gesellschaften der Inlernet-Unternehmensgruppe und den mit dem Stammkunden verbundenen Empfehlungsgebern (Instruktoren) zur Verfügung zu stellen, ausschließlich für die Erfüllung der Dienstleistungen im Inlernet-System. Mit der Vertragsunterschrift stimmt der Regelmässige Einkäufer spezifisch zu, Inlernet und anderen Firmen der Inlernet Firma Gruppe (Inlernet Célcsoport) Gewinne, Verarbeitung, für beschriebene Zwecke zu managen und das Teilen mit anderen Geschäftsorganisationen - vor allem mit Firmen in kontraaktueller Beziehung oder anderen Geschäftsbindungen mit Inlernet und das Managen von regelmässigen Einkäufern oder kommerziellen Systemen - die gewonnenen und verarbeiteten Daten wie oben beschrieben, hauptsächlich statistische Daten und andere persönliche Daten, die zur regelmässigen Einkäufer Identifikation benutzt wurden und für die Identifikation die zur Zertifizierung der legalen basis des Managements der vorherigen Daten zu benutzen. Wenn Stammkunde die Weiterleitung dieser Daten schriftlich verbietet, ist Inlernet nicht berechtigt diese Daten weiterzuleiten. In diesem Fall nimmt Stammkunde zur Kenntnis, dass diese Begrenzung der Datenverwaltung auch das Erreichen der im Inlernet-System erreichbaren Berechtigungen begrenzen oder verhindern kann.
11.4. Stammkunde ist mit der Unterschrift dieser Vereinbarung einverstanden damit, dass Inlernet seine obengenannte Daten für Werbezwecke bzw. als Referenz anwendet, insbesondere für kurze Textmitteilungen (per SMS) und per Email. Wenn Stammkunde die Weiterleitung dieser Daten schriftlich verbietet, ist Inlernet nicht berechtigt diese Daten weiterzuleiten. Im Weiteren stimmt Stammkunde zu, dass Inlernet an seine Email-Adresse und Handynummer Informationen und Werbungen schickt.
Stammkunde stimmt ohne jegliches, finanzielles Entgelt zu, dass die bei den für Stammkunden organisierten Veranstaltungen gemachten Fotos und Videos bei anderen Inlernet Veranstaltungen beziehungsweise auf der Inlernet-Website oder anderweitig benutzt und präsentiert werden, außer wenn das jeweilige Foto oder Video den guten Ruf oder die Persönlichkeitsrechte des Stammkunden eindeutig verletzt.
12. Gemischte Anordnungen
12.1. Falls dieser Vertrag mit einer Gesellschaft (KG, GmbH, AG, usw.) abgeschlossen wird, muss der Vertreter der Gesellschaft dafür sorgen, dass alle Vertreter, Angestellte, Offiziere und freiberufliche Berater alle Vorschriften dieses Vertrages auch einhalten. Im Fall eines Vertragsbruches durch den obengenannten Personen, müssen Gesellschaft und der Vertreter die Verantwortung tragen.
12.2. Bezüglich diesen Vertragsbedingungen werden unabhängig von der Nationalität oder Wohnadresse des Stammkunden, die Vorschriften des ungarischen subjektiven Rechtes, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches verwendet. Für die aus diesem Vertrag stammenden streitigen Fragen sind Parteien verpflichtet Einungen miteinander zu initiieren und die Rechtsstreitigkeiten möglichst auf friedlichem Wege zu erledigen. Wenn dies keine Ergebnisse erbringen würde, erklären Parteien, um bei der Rechtsstreitigkeit einen Entschluss fassen zu können, die ausschließliche Zuständigkeit des Erstgerichtes gemäß dem Firmensitz der Inlernet Worldwide AG.
12.3. Vertragsparteien sind verpflichtet die Vorschriften dieses Vertrages restlos einzuhalten. Stammkunde ist nicht berechtigt, seine aus dem vorliegenden Vertrag stammenden Rechte und Verpflichtungen einem Dritten ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Inlernet zu überlassen oder zu übertragen. Dieses Verbot bezieht sich – im Fall von einer Handelsgesellschaft – auf die im Gesetzes Nr. IV von 2006 über die Handelsgesellschaften bestimmter Rechtsnachfolge nicht. Die Inlernet Rechte, inklusive die Bonus Rechte des Stammkunden sind auf einen anderen Stammkunden übertragbar, wenn das Stammkundenrechtsverhältnis des ersten Stammkunden erlischt.
Die Inlernet Rechte, inklusive die Bonus Rechte des Stammkunden sind auf einen anderen Stammkunden übertragbar, wenn das Stammkundenrechtsverhältnis des ersten Stammkunden erlischt. Im Fall einer Übertragung der in diesem Kapitel genannten Rechte, steht Inlernet das Vorkaufsrecht zu. Stammkunde ist verpflichtet bei einer Übertragung seiner Rechte Inlernet um eine schriftliche Genehmigung zu bitten, bzw. Inlernet auf die Ausübung seines Vorkaufsrechtes aufmerksam zu machen.
12.4. Stammkunde trägt mit der Unterfertigung des vorliegenden Vertrags ausdrücklich dazu bei, dass Inlernet einzelne oder alle aus dem vorliegenden Vertrag stammenden Rechte und Verpflichtungen an einen Dritten, an eine Handelsgesellschaft, in erster Linie an ein zur Inlernet-Firmengruppe gehörende Unternehmen zu übertragen, sowie er trägt dazu bei und nimmt zur Kenntnis, wenn in Bezug auf Inlernet Rechtsnachfolge passiert.
12.5. Diese Allgemeine Vertragsbedingungen stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar, und überschreiben und ersetzen alle bisherigen oder gleichzeitigen, schriftlichen, mündlichen Vereinbarungen und Verträge, die sich auf das jeweilige Thema beziehen. Wenn einzelne Vorschriften dieser AGB ungültig werden oder nicht mehr durchgeführt werden können, die Ungültigkeit oder Undurchführbarkeit betrifft die vollständige Vereinbarung nicht. Die nicht ungültigen Vorschriften des Vertrages gelten weiterhin und sind erzwingbar. Vertragsparteien sind verpflichtet in so einem Fall eine der ungültigen Vorschrift inhaltlich passende, gültige und durchführbare Regelung, die sich auf das bestehende Rechtsverhältnis der Parteien bezieht zu finden, außer wenn Parteien ohne die ungültigen oder ungültig qualifizierten Vorschriften den Vertrag gar nicht abgeschlossen hätten.
Falls zwischen dem Stammkundenvertrag und diesen AGB oder deren Anlagen Gegensätze vorkommen sollten, so ist für die Bestimmung und Klarstellung der Inhalte und des Bedingungssystems der jeweilige Punkt des Stammkundenvertrages vorrangig.
Bei der Deutung der AGB sind im Weiteren die kurzen Beschreibungen und sonstigen Erklärungen, Informationen bezüglich des Inlernet-Systems auf der Inlernet-Website richtungsweisend.
Vertragsparteien haben diese AGB gelesen, gedeutet und die Vorschriften sind, als harmonischer Wille der Parteien, verpflichtend, rechtlich wirksam und bindend für alle.
1. März 2016.