Name Ihres Empfehlungsgebers:  Jakab László, Identifikationsnummer: HU447976

  
 
 

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Anlage Nr. 1, Inlernet Rabatten, Karrierresystem, Provisionen und Boni
Gültig ab 1. März 2016
Weiter zur Anlage Nr. 2., 4.

Die vorliegende Anlage bildet den untrennbaren Teil der jeweils gültigen Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Stammkunden der Inlernet Stammkundengemeinschaft (AGB).

Bei Käufen, die bei den Produktpartnern des Inlernet-Systems – auf die im Inlernet-System durchsetzbare Weise – können folgende Zahlungsarten verwendet werden:

Bezahlung mit Bargeld, Bankkarte oder per Überweisung an den Produktpartner:

Stammkunde ist bei den Käufen bei den Produktpartnern oder bei den Inanspruchnahme von Dienstleistungen in jedem Fall berechtigt und verpflichtet, den Gegenwert des Produkts, bzw. der Dienstleistung mit Bargeld, Bankkarte oder per Überweisung an den Produktpartner zu bezahlen, wie er es bei anderen Dienstleistungsgesellschaften, die kein Produktpartner sind, machen würde, mit dem Unterschied, dass er dem Produktpartner spätestens am Ende des Kaufs melden muss, dass der Kauf als Kauf innerhalb des Inlernet-Systems gilt, und er dem Produktpartner seine Stammkundenidentifikation angeben muss.

Um die falsche Mitteilung von Daten zu vermeiden, ist es dem Stammkunden empfohlen, dem Produktpartner seine Stammkundenkarte, die aus seinem Webbüro heruntergeladen werden kann, zu zeigen, und dem Produktpartner ist es empfohlen, zu fordern, die Stammkundenkarte zu zeigen.

Produktpartner ist – nach dem Kauf, der nicht mit Voucher bezahlt wurde – verpflichtet, im Inlernet-System, in seinem persönlichen Webbüro den Zeitpunkt und Bruttowert des Kaufs, Nummer des ausgegebenen Belegs und die Stammkundenidentifikation zu erfassen.

Produktpartner bekommt in den im Produktpartnervertrag bestimmten Abständen von der Inlernet Hungary Partners Zrt. eine Rechnung und eine Erfüllungsbestätigung nach den Käufen über die ihm zustehende Provision. Danach ist Produktpartner verpflichtet, die Provision auf das Bankkonto, das auf der von Inlernet Hungary Partners Zrt. ausgegebenen Rechnung angegeben worden ist, innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu überweisen, und die Nummer der Rechnung in der Mitteilungsspalte anzugeben.

Aus den Provisionen, die auf dem Bankkonto angekommen und von Inlernet identifiziert, gebucht und genehmigt worden sind, werden die Transaktionskosten von Inlernet abgezogen, und die so entstehende kommerzielle Preisermäßigung (siehe: unten) wird auf den Provisionskontos des Stammkunden und des Empfehlungsgebers nach den AGB und der vorliegenden Anlage und auf dem Rabatt-Konto des Stammkunden gutgeschrieben.

Falls der Produktpartner während der Datenerfassung in seinem Webbüro Geldmittel auf seinem auffüllbaren Inlernet-Konto hat, wird ihm in diesem Fall die Produktpartner-Provision von Inlernet abgezogen. So werden für den Stammkunden und seine Empfehlungsgeber nach den Regeln der vorliegenden AGB und ihrer Anlage sofort Provisionen, Rückerstattungen und Preisermäßigungen gutgeschrieben.

Bestellung des Inlernet Online-Vouchers und Bezahlung damit

Stammkunde muss das auf der Inlernet Webseite, im persönlichen Webbüro oder durch die Mobile App erreichbare Formular ausfüllen, und dort muss er ein Vertragsangebot annehmen, um Inlernet Online-Voucher zu bestellen und seine vollständige Summe oder einen Teilwert davon, also Anzahlung zu bezahlen.

Um den vollen Voucherwert zu bezahlen, oder im Fall der im Voraus angezahlten Voucher zum vollständigen Voucherwert (siehe: Anlage Nr. 2 der AGB) zu ergänzen, muss Stammkunde die dazu nötige Summe auf das Bankkonto der Inlernet Worldwide AG im Voraus überweisen oder einzahlen, falls diese auf dem Provisions-, Voucher- oder Inlernet-Konto nicht zur Verfügung steht.

Stammkunde ist verpflichtet, seine Stammkundenidentifikation bei der Überweisung oder Einzahlung für die Identifizierung in der Mitteilungsspalte anzugeben. Die überwiesene, identifizierte und genehmigte Summe erscheint auf dem Inlernet Konto des Stammkunden. Falls die dem beanspruchten Voucher nötige Summe auf den obigen Kontos des Stammkunden nicht zur Verfügung steht, lässt das System die Bestellung des Online-Vouchers nicht zu.

Stammkunde ist verpflichtet, seine Stammkundenidentifikation bei der Überweisung oder Einzahlung für die Identifizierung in der Mitteilungsspalte anzugeben. Die überwiesene, identifizierte und genehmigte Summe erscheint auf dem Inlernet Konto des Stammkunden. Falls die dem beanspruchten Voucher nötige Summe auf den obigen Kontos des Stammkunden nicht zur Verfügung steht, lässt das System die Bestellung des Online-Vouchers nicht zu.

Danach kann er aus dem Webbüro im Menüpunkt Downloads-Voucher das Zweitexemplar des Vouchers herunterladen. Nachdem das Zweitexemplar des Vouchers ausgedruckt worden ist, kann er unter Berücksichtigung folgender Bedingungen beim ausgewählten Produktpartner Waren erwerben oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Wenn Stammkunde das Voucher in der Mobilen App bestellt hat, dass muss er es zum Einlösen nicht ausdrucken, weil es nach der Bestellung automatisch in vollem Maß eingelöst wird. Das originale Exemplar des Vouchers ist ausschließlich online im Inlernet-System zu erreichen.

Nachdem Stammkunde die Voucherbestellung, so das Vertragsangebot Inlernet zugeschickt und gleichzeitig damit die obige (vollständige) Bezahlung erfüllt hat, und diese im Inlernet-System gebucht worden sind, bekommt Produktpartner eine Kopie über das Voucher. Inlernet überweist dem Produktpartner den um die Provision gesenkten Teil des Voucherwerts innerhalb von drei Banktagen nach der Ausstellung des Vouchers, bzw. es wird auf dem Inlernet Konto des Produktpartners abhängig von der Einstellung des Webbüros des Produktpartners gutgeschrieben.

Bei der Bestellung des Vouchers und der Bezahlung des vollständigen Preises werden für den Stammkunden und den Produktpartner nach den Regeln der vorliegenden AGB und ihrer Anlage sofort Provisionen, Rückerstattungen und Preisermäßigungen gutgeschrieben. Bei der Bestellung des Vouchers und der Bezahlung des Teilwertes (der Anzahlung) wird eine Preisermäßigung auf dem Rabatt-Konto des Stammkunden nach den Regeln der verschiedenen Anlage der AGB gutgeschrieben, und der Stammkunde bekommt ein Recht davon, was für ihn und seine Empfehlungsgeber verschiedene Provisionen generieren kann.

Wegen der oben stehenden Gründe darf Stammkunde von der Bestellung nicht zurücktreten, er darf sie nicht stornieren, nachdem er Inlernet die Bestellung des Vouchers und den Vertrag zugeschickt bzw. die Summe des Vouchers bezahlt hat. Aber wenn er das Voucher nur angezahlt hat, kann er bei der Bezahlung des Restwerts den Produktpartner ändern, und er kann das Voucher den einschlägigen Regelungen der AGB auch in Raten beanspruchen.

Die Saldi der obigen Kontos sind im persönlichen Webbüro des Stammkunden in den Menüpunkten „Voucherkonto“, „Provisionskonto“, „Inlernet Konto“ und „Rabatt-Konto“ zu finden.

Produktpartner kontrolliert die Identität, Voucher-ID, Sicherheitscode und andere auf dem Voucher stehenden Sicherheitselemente beim Einlösen der Einkaufsvoucher, beziehungsweise er vergleicht diese mit dem Zweitexemplar. Produktpartner akzeptiert und übernimmt das Voucher vom Stammkunden, wenn die oben erfassten Daten völlig übereinstimmen und die Sicherheitselemente vorhanden sind. Falls das Voucher in der Mobilen App bestellt worden ist, kann die Sicherheit des bei der Bestellung obligatorisch anzugebenden PIN-Codes des Stammkunden die vorher beschriebene Prozedur der Kontrolle ersetzen. Die in der Mobilen App bestellten Voucher werden automatisch vollständig eingelöst (es gibt keine Möglichkeit, sie teilweise einzulösen).

Dem Stammkunden wird die Möglichkeit gesichert, die im Inlernet-System ausgestellten und im Webbüro des Stammkunden bestellten Voucher teilweise zu verwenden. In diesem Fall nimmt Produktpartner nur den Gutschein, der sich auf dem Voucher befindet und mit Sicherheitscode versehen ist, ab, und registriert ihn im eigenen Webbüro. Der Rest des Vouchers bleibt beim Stammkunden, Produktpartner schreibt den Restwert darauf, was später beim gegebenen Produktpartner eingelöst werden kann.

Im Fall der obigen Teilverwendung macht Inlernet Stammkunden auch separat darauf aufmerksam, dass er bei der Übergabe des Vouchers mit besonderer Rücksicht auf die Sicherheitscodes auf den nicht getrennten Voucher mit erhöhter Aufmerksamkeit und Vorsichtigkeit vorgehen soll.

Die Inlernet Online-Voucher dürfen ausschließlich in dem darauf angegebenen und vom Stammkunden zuvor ausgewählten Geschäft des Produktpartners für Käufe und Inanspruchnahme von Dienstleistungen benutzt werden.

Bestellung des Produktpartnervouchers und Bezahlung damit

Stammkunde muss das auf der Inlernet Webseite, im persönlichen Webbüro erreichbare Formular ausfüllen, und dort muss er einen Vertrag abschließen, um Produktpartnervoucher zu bestellen und seine vollständige Summe zu bezahlen.

Um den vollen Voucherwert zu bezahlen, oder im Fall der im Voraus angezahlten Voucher zum vollständigen Voucherwert (siehe: Anlage Nr. 2 der AGB) zu ergänzen, muss Stammkunde die dazu nötige Summe auf das Bankkonto der Inlernet Worldwide AG im Voraus überweisen oder einzahlen, falls diese auf dem Provisions-, Voucher- oder Inlernet-Konto nicht zur Verfügung steht.

Stammkunde ist verpflichtet, seine Stammkundenidentifikation bei der Überweisung oder Einzahlung für die Identifizierung in der Mitteilungsspalte anzugeben. Die überwiesene, identifizierte und genehmigte Summe erscheint auf dem Inlernet Konto des Stammkunden. Falls die dem beanspruchten Voucher nötige Summe auf den obigen Kontos des Stammkunden nicht zur Verfügung steht, lässt das System die Bestellung des Produktpartnervouchers nicht zu.

Auf dem Online-Formular für Voucherbestellung und auf dem Vertrag müssen die zur eindeutigen Identifizierung des Produktpartners nötigen Daten (ID des Geschäfts des Produktpartners) bzw. andere Daten in Bezug auf das zu bestellende Voucher und seinen Gegenwert angegeben werden. Stammkunde kann die zum Voucher nötige Summe gleichzeitig mit dem Abschließen des Vertrags von den obigen Kontos begleichen.

Bei der Bestellung des Vouchers und der Bezahlung des vollständigen Preises werden für den Stammkunden und den Produktpartner nach den Regeln der vorliegenden AGB und ihrer Anlage sofort Provisionen, Rückerstattungen und Preisermäßigungen gutgeschrieben. Bei der Bestellung des Vouchers und der Bezahlung des Teilwertes (der Anzahlung) wird eine Preisermäßigung auf dem Rabatt-Konto des Stammkunden nach den Regeln der verschiedenen Anlage der AGB gutgeschrieben, und der Stammkunde bekommt ein Recht davon, was für ihn und seine Empfehlungsgeber verschiedene Provisionen generieren kann.

Nachdem Stammkunde die Voucherbestellung, so das Vertragsangebot Inlernet zugeschickt und gleichzeitig damit die obige (vollständige) Bezahlung erfüllt hat, und diese im Inlernet-System gebucht worden sind, schickt Inlernet dem Produktpartner eine Bestellung über die Produktpartnervoucher.

Nachdem das Produktpartnervoucher im Büro der Inlernet Hungary Partners Zrt. angekommen ist, überweist Inlernet dem Produktpartner den um die Provision gesenkten Teil des Voucherwerts innerhalb von drei Banktagen nach dem Erhalt des Vouchers.

Stammkunde bekommt das Produktpartnervoucher nach der Genehmigung dieser Rechtshandlungen und von Inlernet mit der Bezahlung der Gebühr des Boten vom Boten, oder er kann es nach Absprache im Büro der ungarischen Tochtergesellschaft der Inlernet Worldwide AG (Inlernet Hungary Partners Zrt. HU-1024 Budapest, Zivatar u. 14. fsz/2.)

Wegen der oben stehenden Gründe darf Stammkunde von der Bestellung nicht zurücktreten, er darf sie nicht stornieren, nachdem er Inlernet die Bestellung des Vouchers und den Vertrag zugeschickt bzw. die Summe des Vouchers bezahlt hat. Aber wenn er das Voucher nur angezahlt hat, kann er bei der Bezahlung des Restwerts den Produktpartner ändern, und er kann das Voucher den einschlägigen Regelungen der AGB auch in Raten beanspruchen.

Produktpartner kontrolliert die Voucher-ID, Sicherheitscode und andere auf dem Voucher stehenden Sicherheitselemente beim Einlösen der Produktpartnervoucher. Produktpartner akzeptiert und übernimmt das Voucher vom Stammkunden, wenn die oben verwiesenen Daten völlig übereinstimmen und original sind.

Die Saldi der obigen Kontos sind im persönlichen Webbüro des Stammkunden in den Menüpunkten „Voucherkonto“, „Provisionskonto“, „Inlernet Konto“ und „Rabatt-Konto“ zu finden.

Beim Einlösen der Voucher mit irgendeinem Typ kann Produktpartner kein Bargeld vom Voucher zurückgeben, deshalb ist es empfohlen, seinen Wert genau zum Wert des zu kaufenden Produkts oder der Dienstleistung anzupassen!

Die Inlernet Produktpartnervoucher dürfen ausschließlich in den darauf angegebenen und vom Stammkunden zuvor ausgewählten Geschäften des Produktpartners für Käufe und Inanspruchnahme von Dienstleistungen benutzt werden.

Der große Vorteil der Online-Voucher und Produktpartnervoucher (im Weiteren gemeinsam: Inlernet Voucher) ist, wenn man damit bezahlt, wird dem Stammkunden weitere Preisermäßigung gutgeschrieben, und so kann er im Inlernet-System Rechte erwerben, bzw. Rückerstattungen und Provisionen bekommen.

Bei der Bezahlung der Online-Voucher und Produktpartnervoucher kann Stammkunde auch die im Voraus angezahlten Inlernet Voucher ergänzen, so kann er auch die für die Anzahlung des Einkaufsvouchers bezahlten Summen verwenden, und die für die Einkaufsvoucher noch zu zahlenden Summen senken.

Wenn das angezahlte Voucher bei der Auszahlung des Vouchers verwendet wird, wird die neuere Preisermäßigung auf dem Rabatt-Konto bei der Ausstellung oder Bestellung des Vouchers nicht gutgeschrieben, dies ist ja bereits passiert, als der Stammkunde die Anzahlung für das Voucher bezahlt hat. So kann der Stammkunde neueres Recht auch nicht erwerben, er hat ja die zum Voucher gehörende Preisermäßigung und dadurch auch das Recht bei der Bezahlung der Anzahlung bekommen. Falls der Stammkunde bei der Verwendung der Anzahlung wieder Preisermäßigung bekommen würde, würde er sie doppelt bekommen. So können in diesem Fall bei der Bezahlung des Wertes des Vouchers nur Rückerstattungen für den Stammkunden und Rückerstattungen für den Empfehlungsgeber im Inlernet-System entstehen, die auf den Provisionskontos gutgeschrieben werden.

Es ist nicht erlaubt, die Voucher in Bargeld einzulösen!

Die Fälschung der Voucher auf irgendeine Weise kann strafrechtliche Verantwortung als Folge haben, (auch) deshalb ist es verboten!

Die Funktion des Inlernet-Systems

Inlernet-Klassen:

Da bei den Produktpartnern Käufe und Dienstleistungen mit verschiedenem Wert und in verschiedener Größenordnung in Anspruch genommen werden können, gibt es im Inlernet-System sechs Inlernet-Klassen mit verschiedenen Wertkategorien, die in der Tabelle unten enthalten sind. Stammkunde kann in den einzelnen Inlernet-Klassen mit Preisermäßigungen oder Anzahlung für Voucher in verschiedenem Maß Rechte erwerben, und im Fall ihrer symmetrischen Anzahl werden Provisionen nach den Rechten in unterschiedlicher Summe generiert.

Stammkunde kann frei entscheiden, in welcher Inlernet-Klasse er die aus seinen Käufen entstandene Preisermäßigung für den Erwerb von Recht verwenden will, falls ihm sein Rabatt-Konto dies ermöglicht.

Stammkunde kann frei entscheiden, in welcher Inlernet-Klasse er während der Anzahlung für Voucher Recht erwerben will, deshalb muss er den Anzahlungswert des Vouchers, das zu der Klasse nach seiner Wahl gehört, wählen.

Die einzelnen Rechte dürfen ausschließlich zu den der Klasse entsprechenden Rechten angelegt werden, in einer anderen Klasse aber nicht.

Die sich in den einzelnen Inlernet-Klassen befindenden Rechte bilden separat einen selbstständigen, voneinander unabhängigen Recht-Baum im Inlernet-System.

Bezahlung des Teilwerts des Einkaufsvouchers, Anzahlung für ein Voucher:

Für Ausgaben, deren Wert höher als der Kauf eines Hauses, eines Autos oder der Weihnachtsgeschenke, der Hausbau, Umbau, Urlaub ist, also für Käufe, die nicht sofort passieren, sondern vom Stammkunden für die Zukunft nur geplant werden, kann Stammkunde Einkaufsvoucher im Inlernet-System anzahlen. Also bezahlt er nur einen Teil des Voucherwertes, was gemäß den einschlägigen Anordnungen des BGB rechtlich als Angabe gilt.

Mit dem Beangaben des Vouchers drückt Stammkunde seine geplante Kaufabsicht beim Produktpartner aus, und verpflichtet sich dafür. Stammkunde kann den Wert der Anzahlung in Bargeld nicht zurückverlangen, er kann ihn ausschließlich zum ganzen Wert eines für die Bezahlung eines Produktes oder einer Dienstleistung zu verwendenden Vouchers laut der Regelung der Anlage Nr. 2 der AGB ergänzen, oder bis zu den Preisermäßigungen, die er nach den Käufen bei den Produktpartnern bekommen hat, auf die im folgenden Teil der vorliegenden Anlage („Rückwechslung der Anzahlung für Voucher zum Bargeld“) detaillierter beschriebenen Weise zurückwechseln.

Also verpflichtet sich Stammkunde mit der Anzahlung für Voucher für den Kauf, und Produktpartner und Inlernet können sicher sein, dass Stammkunde die Summe der Anzahlung früher oder später bei einem Produktpartner verwendet, wodurch er Provision für Inlernet und seine Empfehlungsgeber, sowie Rückerstattungen und Preisermäßigungen für sich schafft.

Nach der Anzahlung für Einkaufsvoucher und der Bezahlung der Anzahlung ist Stammkunde berechtigt, eine mit dem Wert der Anzahlung übereinstimmende Summe auf seinem Rabatt-Konto gutzuschreiben, was ihm den Erwerb und die Hinterlegung eines Rechts in der durch die Summe der Anzahlung bestimmten Inlernet-Klasse ermöglicht. Auf dem Rabatt-Konto wird die mit dem Wert der Anzahlung übereinstimmende Summe automatisch gutgeschrieben, oder abgezogen, wenn Stammkunde das Recht in der gegebenen Klasse erwirbt. Da die Stammkunden Käufe in verschiedener Größenordnung im Inlernet-System abwickeln, werden in den einzelnen Klassen verschiedene Anzahlungswerte bestimmt.

Da aus den durch Käufe erreichten Preisermäßigungen und mit der Anzahlung für ein Voucher, als Zeichen des Engagements für die geplante Kaufabsicht, Rechte desselben Typs entstehen, ist zum Erwerben eines Rechts ein solches Rabatt-Konto nötig, wie der Anzahlungswert des Einkaufsvouchers ist.

Anzahlungswerte des zu den einzelnen Inlernet-Klassen bestimmten Einkaufsvouchers:

Inlernet-Klasse Wert der Anzahlung
I. 42 CHF
II. 126 CHF
III. 350 CHF
IV. 1 050 CHF
V. 3 150 CHF
VI. 6 300 CHF

Das angezahlte Voucher kann bei der Bezahlung des Vouchers jeder Inlernet-Klasse ergänzt werde, es gibt keine Frist. So kann die Summe der Anzahlung zu jeder Zeit zum Kauf verwendet werden, falls sie gemäß den Anordnungen des Punktes 5.12. der AGB und der Anlage Nr. 2 der AGB zum vollständigen Wert des Vouchers ergänzt wird.

Das angezahlte Voucher kann bei der Bezahlung des Vouchers jeder Inlernet-Klasse ergänzt werde, es gibt keine Frist. So kann die Summe der Anzahlung zu jeder Zeit zum Kauf verwendet werden, falls sie gemäß den Anordnungen des Punktes 5.12. der AGB und der Anlage Nr. 2 der AGB zum vollständigen Wert des Vouchers ergänzt wird.

Beispiel:
Wert der Anzahlung für ein Voucher: 42 CHF
Preisermäßigung des Produktpartners, wo der ganze Voucherwert oder ein Teil davon eingelöst wird: 10%
Ganzer Voucherwert laut der Wert-Tabelle der Voucher (Anlage Nr. 2 AGB): 700 CHF
Wert des beanspruchten Teilvouchers: 700 CHF
Verhältnis zwischen dem Wert des beanspruchten Teilvouchers und dem ganzen Voucher: 70 CHF / 700 CHF = 0,1
Also der beanspruchte Teilvoucher beträgt 10%-a des ganzen Werts des Vouchers.
Deshalb kann bei der Bestellung 10% vom ganzen Wert des Vouchers verwendet werden: 42 CHF - 4,2 CHF
Die Summe in Höhe von 4,2 CHF aus der Anzahlung muss um 65,8 CHF sergänzt werden, damit man das Teilvoucher in Höhe von 70 CHF übernommen werden kann.
Von der Summe der Anzahlung ist 90%, also 37,8 CHF, mübrig geblieben, was bei der Auszahlung einer zukünftigen Teilvouchers aufgrund der oben Stehenden verwendet werden kann.

Wenn das angezahlte Voucher bei der Auszahlung des Vouchers verwendet wird, wird die neuere Preisermäßigung auf dem Rabatt-Konto bei der Ausstellung oder Bestellung des Vouchers nicht gutgeschrieben, dies ist ja bereits passiert, als der Stammkunde die Anzahlung für das Voucher bezahlt hat. So kann der Stammkunde neueres Recht auch nicht erwerben, er hat ja die zum Voucher gehörende Preisermäßigung und dadurch auch das Recht bei der Bezahlung der Anzahlung bekommen. Falls der Stammkunde bei der Verwendung der Anzahlung wieder Preisermäßigung bekommen würde, würde er sie doppelt bekommen. So können in diesem Fall bei der Bezahlung des Wertes des Vouchers nur Rückerstattungen für den Stammkunden und Rückerstattungen für den Empfehlungsgeber im Inlernet-System entstehen, die auf den Provisionskontos gutgeschrieben werden.

Kommerzielle Preisermäßigung:

Bei den Käufen oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen bei den Produktpartnern entsteht dem Stammkunden jedes Mal (falls es bei einem Kauf ohne Voucher vom Produktpartner im Inlernet-System erfasst wird) eine so genannte Preisermäßigung. Diese kommerzielle Preisermäßigung wird innerhalb des Inlernet-Systems abgerechnet.

Inlernet hat mit jedem Produktpartner in einem Vertrag eine Provision vereinbart, deren Teil, der nach dem Abzug der Transaktionskosten von Inlernet übrig geblieben ist, der kommerziellen Preisermäßigung entspricht. Das Maß der kommerziellen Preisermäßigung ist ohne Abzug der Transaktionskosten auf der Inlernet-Webseite (www.inlernet.com) im Teil Produktpartner zu finden.

Aus den kommerziellen Preisermäßigungen werden die Rückerstattungen für den Stammkunden und den Empfehlungsgeber direkt auf die Provisionskontos der Stammkunden ausgezahlt, die übrig gebliebene Preisermäßigung wird auf dem Rabatt-Konto des Stammkunden gebucht, nach deren entsprechendem Saldo Stammkunde im Inlernet-System Rechte erwerben kann.

Saldi des Rabatt-Kontos, die zum Erwerb des Rechts in den einzelnen Inlernet-Klassen bestimmt sind:

Inlernet-Klassen Saldo des Rabatt-Kontos
I. 42 CHF
II. 126 CHF
III. 350 CHF
IV. 1 050 CHF
V. 3 150 CHF
VI. 6 300 CHF

Stammkunde kann seine Provisions- und Rabatt-Kontos sowie die Buchungen darauf und ihre Saldi in seinem persönlichen Webbüro nachvollziehen.

Rückwechslung der Anzahlung für Voucher zum Bargeld:

Mit dem Beangaben des Vouchers drückt Stammkunde seine geplante Kaufabsicht beim Produktpartner aus, und verpflichtet sich dafür. Falls Stammkunde die für die Voucher angelegte Summe bei der Bestellung des Vouchers nicht verwenden will, aber die Anzahlungen zum Bargeld wechseln will, dann kann die Summe der Anzahlungen nach folgenden Bedingungen wieder zum Bargeld wechseln, wenn er es in seinem Webbüro im Menüpunkt Einstellungen so einstellt.

Da Stammkunde sein Engagement für die geplante Kaufabsicht nicht ändern darf, muss er auf jeden Fall bei den Produktpartnern kaufen, damit die Anzahlungen zum Bargeld gewechselt werden.

Falls Stammkunde während des Kaufs nicht mit Voucher bezahlt, oder mit Voucher bezahlt, aber die Summe der Anzahlungen nicht verwendet, und in seinem Webbüro im Menüpunkt Einstellungen die Art der Verwendung der Anzahlungen auf „Bargeld“ eingestellt hat, wird die Summe auf den Provisionskontos des Stammkunden aus der beim Kauf entstehenden Provision bis zur Summe, die auf das Rabatt-Konto gebucht wird, gutgeschrieben. Die so gutgeschriebenen Summen werden auf den Provisionskontos alle zwei Wochen überwiesen, also kann Stammkunde seine Anzahlungen wieder zum Bargeld wechseln.

Wenn Stammkunde die Rückwechslung der Anzahlung für Voucher zum Bargeld wählt, wird nicht auf dem Rabatt-Konto gebucht, stattdessen wird die Summe auf das Provisionskonto gebucht. Also kann Stammkunde neue Rechte mithilfe seiner Käufe nicht erwerben.

Die Anzahlung wird auf dem Provisionskonto erst gebucht, wenn das Webbüro des Stammkunden im Augenblick der Gutschreibung der Provision des Produktpartners auf „Bargeld“ eingestellt ist. Es zählt also nicht, wie das Webbüro beim Kauf eingestellt war, sondern wie es bei der Gutschreibung der Provision eingestellt ist.

Die Gutschreibung der Provision auf dem Provisionskonto ist ausschließlich aus der beim Kauf entstehenden Provision bis zum Maß der Summe, die auf dem Rabatt-Konto gebucht wird, möglich. Wenn die Anzahlung auf diese Weise vollständig zum Bargeld zurückgewechselt wurde, dann kann Stammkunde diese Einstellung nicht auswählen.

Rückerstattungen für den Stammkunden und Rückerstattungen für den Empfehlungsgeber:

Stammkunde bekommt 10% der Preisermäßigung des Brutto-Kaufwerts nach seinen bei den Produktpartnern abgewickelten eigenen Käufen als Rückerstattung für den Stammkunden ohne weitere Bedingungen von Inlernet zurück.

Beispiel:
Preisermäßigung des Produktpartners: 10%,
Kaufwert: 350 CHF
Wert der Preisermäßigung: 35 CHF
Rückerstattung für den Stammkunden: 3,5 CHF

Die Rückerstattung für den Stammkunden wird auf dem Provisionskonto des Stammkunden bei der Bestellung der Inlernet-Voucher oder beim Kauf des Stammkunden ohne Voucher gutgeschrieben, falls die Provision vom Produktpartner auf dem Inlernet-Konto angekommen ist, und im Inlernet-System gutgeschrieben worden ist.

Der Instruktor des Stammkunden, der Instruktor des Instruktors, der Instruktor des Instruktors des Instruktors, und sein Instruktor (vier Ebenen nach oben) bekommen nach den Käufen des Stammkunden 5%-5%-5%-5% der Preisermäßigung des Brutto-Kaufwertes als Rückerstattungen für den Empfehlungsgeber vom Inlernet ohne weitere Bedingungen zurück.

Beispiel:
Preisermäßigung des Produktpartners: 10%,
Kaufwert: 350 CHF,
Wert der Preisermäßigung: 35 CHF
Rückerstattungen für den Empfehlungsgeber: 4 x 1,75 CHF

Die Rückerstattungen für den Empfehlungsgeber werden auf den Provisionskontos der Instruktoren bei der Bestellung der Inlernet-Voucher oder beim Kauf des Stammkunden ohne Voucher gutgeschrieben, falls die Provision vom Produktpartner auf dem Inlernet-Konto angekommen ist, und im Inlernet-System gutgeschrieben worden ist.

Die Rückerstattungen für den Stammkunden und Empfehlungsgeber entstehen ausschließlich mit der Entstehung des Umsatzes des Produktpartners, also mit der Anzahlung für Einkaufsvoucher nicht. Mit der Anzahlung für Einkaufsvoucher entsteht beim Produktpartner noch kein Umsatz, nur wenn Stammkunde den Wert der Anzahlung zum vollständigen Preis ergänzt, und mit dem Inlernet-Voucher kauft und bezahlt.

Die Preisermäßigung, die nach den oben stehenden Rückerstattungen und nach der Provision von Inlernet (nach den Käufen des Stammkunden, 10% der Preisermäßigung des Brutto-Kaufwertes) übrig bleibt (also 60% der ganzen Preisermäßigung), wird auf dem Rabatt-Konto des Stammkunden gutgeschrieben, nach deren entsprechendem Wert Stammkunde im Inlernet-System Rechte erwerben kann.

Rechte im Inlernet-System:

Falls das Saldo des Rabatt-Kontos des Stammkunden mindestens 42 CHF erreicht, kann er im Inlernet-System so genanntes „Recht“ erwerben, und es in seiner der Klasse des Rechts entsprechenden Recht-Datei anlegen. Stammkunde kann ein solches Recht auch erwerben, wenn er für ein Einkaufsvoucher im Inlernet-System anzahlt.

Rechte kann man dadurch ausschließlich „erwerben“, dass man bei den Produktpartnern kauft, oder das Engagement für die geplante Kaufabsicht bei den Produktpartnern erklärt, also die Voucher nach den vorstehenden Bedingungen anzahlt.

Also können Rechte für Geld oder andere Gegenleistungen im Inlernet-System direkt NICHT gekauft werden.

Das Recht, wie seine Benennung auch zeigt, berechtigt den Stammkunden, verschiedene Provisionstypen und verschiedene so genannten Bonus-Rechte zu erwerben. Ihr Maß und ihre Bedingungen sind in den Tabellen am Ende der Anlage enthalten.

Da aus den durch Käufe erreichten Preisermäßigungen und mit der Anzahlung für ein Voucher, als Zeichen des Engagements für die geplante Kaufabsicht, Rechte desselben Typs entstehen, ist zum Erwerben eines Rechts ein solches Rabatt-Konto nötig, wie der Anzahlungswert des Einkaufsvouchers ist.

Stammkunde muss nicht über Rechte verfügen, um Rückerstattungen für den Stammkunden, Rückerstattungen für den Empfehlungsgeber, Preisermäßigungen zu erwerben oder neuere Stammkunden zu empfehlen.

Die im Inlernet-System erworbenen Rechte können mit den früher erworbenen Rechten verschiedener Typen (altes System), wie z. B. Classic-Recht, Modern-Recht, Bonus-Recht, verbunden sein. Die einzelnen Rechtstypen unterscheiden sich in den von ihnen generierten Provisionen, Vouchern, Bonus-Rechten sowie ihren Bedingungen voneinander (siehe noch Anlage Nr. 3).

Stammkunde kann im Inlernet-System ausschließlich Inlernet Rechte und Inlernet Bonus-Rechte erwerben, er hat also keine Möglichkeit, Classic-, oder Modern- Rechte zu erwerben.

Falls Stammkunde mindestens über ein Recht verfügt, kann er hinter dem Recht weitere erworbenen Rechte legen.

Die Rechte bekommen pro Klasse verschiedene Nummern nach der folgenden Tabelle.

Inlernet-Klassen Nummer der Rechte
I. von I.0001
II. von II.0001
III. von III.0001
IV. von IV.0001
V. von V.0001
VI. von VI.0001

Hinterlegung der Rechte:

Das erste Recht des Stammkunden wird in der Inlernet-Klasse durch seinen Instruktor (Empfehlungsgeber, der dem Stammkunden Inlernet empfohlen hat) oder durch den Instruktor des Instruktors usw. bzw. nach dem Ablauf von zwei Wochen als Hilfe durch das Inlernet-System im persönlichen Recht-Datei des Instruktors von seinem ersten Recht ausgehend aus dem Gesichtspunkt des Gleichgewichts des Baums auf den idealen Platz gelegt. Der Gleichgewichtszustand des Recht-Baums bedeutet, dass im binären System auf den beiden Zweigen des Recht-Baums die gleiche Anzahl an Rechten steht.

Stammkunde kann in irgendeinem Inlernet Land in der Inlernet-Klasse Rechte erwerben, in der er in seinem Heimatland (in dem Stammkunde im Inlernet-System registriert hat) bereits Rechte hat. In einer gegebenen Inlernet-Klasse wird das erste Recht in jedem Fall in der Recht-Datei des Heimatlandes platziert. Rechte können mit der Anzahlung für Einkaufsvoucher zu einem Produktpartner in irgendeinem Land, oder nach Käufen in irgendeinem Land aus den auf dem Rabatt-Konto gutgeschriebenen Summen erworben werden.

Unter einem Recht können in jedem Fall nur zwei weitere Rechte (eins nach unten und eins nach oben) auf eine so genannte binäre Weise angelegt werden. In dem persönlichen Webbüro des Stammkunden sind die Rechte von links nach rechts angeordnet, was in der Deutung des Systems so viel bedeutet, dass die Rechte auf der rechten Seite unter dem Recht auf der linken Seite stehen. Wegen des binären Prinzips können dem Recht auf der linken Seite direkt nur zwei Rechte von rechts (nur zwei Rechte dürfen darunter sein) eins unten und eins oben angeschlossen werden. Aufgrund dessen können ein Recht oben rechts und ein Recht unten rechts voneinander unterschieden werden, beide sind mit dem Recht auf der linken Seite direkt von der rechten Seite verbunden.

Die noch nicht angelegten Rechte stehen als Rechte „in der Warteliste“ im Inlernet-System, unter ihnen kann Stammkunde weitere Rechte platzieren, aber im Interesse seines Instruktors und im eigenen Interesse des Stammkunden muss er diese Rechte in der Warteliste unverzüglich (aber spätestens innerhalb von 2 Wochen) in der eigenen Recht-Baum anlegen, andernfalls sorgt das Inlernet-System automatisch dafür. Die Instruktoren werden darüber informiert, dass Rechte entstanden sind, und dass diese angelegt werden müssen.

Nach dem Anlegen eines Rechts kann seine Position nicht mehr geändert werden, deshalb muss Stammkunde beim Anlegen eines Rechts vorsichtig vorgehen. Inlernet übernimmt keinerlei Verantwortung für die Schäden, die dem Stammkunden aus den nicht ideal angelegten Rechten stammend entstanden sind.

Das Inlernet-System sichert die Möglichkeit, dass das System die Rechte statt des Stammkunden automatisch anlegt. Diese Option kann Stammkunde in seinem persönlichen Webbüro in den Menüpunkten Einstellungen und Anlegen von Rechten einstellen. Wenn Rechte automatisch angelegt werden, kann Stammkunde auswählen, in welcher Recht-Datei welches Inlernet Landes, dort aus welchem Recht (aus dem ersten Recht des Landes oder aus dem ersten Recht des Stammkunden) ausgehend das System das Recht anlegen soll. Wenn das System das Recht aus dem ersten Recht des Landes ausgehend anlegt, wird das Recht in der Recht-Datei von links nach rechts und von oben nach unten angelegt. Wenn das System das Recht aus dem ersten Recht des Stammkunden ausgehend anlegt, wird es auf dem aus dem Gesichtspunkt des Gleichgewichtszustands des Recht-Baums idealen Platz angelegt.

Falls der Instruktor das automatische Anlegen des Rechts gewählt hat, legt das Inlernet-System das erste Recht des Stammkunden sofort auf dem aus dem Gesichtspunkt des Gleichgewichtszustands des Recht-Baums idealen Platz an. Alle anderen Anlegen werden vom Stammkunden bzw. im Fall des automatischen Anlegens von Rechten als Hilfe durch das Inlernet-System durchgeführt.

Inlernet übernimmt keinerlei Verantwortung für die Schäden, die dem Stammkunden aus dem automatischen Anlegen von Rechten stammend entstanden sind.

Die Rechte sind im persönlichen Webbüro des Stammkunden (falls sie noch nicht angelegt worden sind) zu sehen, zu suchen und anzulegen.

Inlernet Bonus-Rechte: (siehe: die Tabellen Provision des Rechts und Bonus-Recht am Ende der vorliegenden Anlage)

Stammkunde kann über die einzelnen Provisionstypen hinaus so genannte „Inlernet Bonus-Rechte“ nach den Rechten mit Inlernet Typ und den Inlernet Bonus-Rechten im Inlernet-System bekommen.

Das Inlernet-System ermöglicht, dass Stammkunde die Inlernet Bonus-Rechte vom Typ abhängig in der Recht-Datei des durch das Inlernet-System bestimmten Inlernet Landes auf einem der freien Plätze für Rechte anlegt

Die Inlernet Bonus-Rechte knüpfen sich an den Recht-Baum ähnlich wie die Rechte an, und erhöhen die Anzahl der über ihnen stehenden Rechte sofort.

Aus den Inlernet Bonus-Rechten entstehen mit den Inlernet rechten identisch Provisionen des Rechts, die mit den Provisionen des Rechts, die nach den Provisionen des Rechts zustehen, identisch sind.

Die Inlernet Bonus-Rechte bekommen pro Klasse verschiedene Nummern nach der folgenden Tabelle.

Inlernet-Klassen Nummer der Bonus-Rechte
I. von I.B.001
II. von II.B.001
III. von III.B.001
IV. von IV.B.001
V. von V.B.001
VI. von VI.B.001

Die drei verschiedenen Inlernet Bonus-Rechte werden im Recht-Baum mit den unten detaillierten Bedingungen erworben und angelegt:

Internationales Inlernet Bonus-Recht:

Das Inlernet-System wählt im Fall eines internationalen Inlernet Bonus-Rechts von den Recht-Bäumen der Inlernet Länder zufällig, aber aufgrund der produzierten Rechte der einzelnen Rechte gewichtetet einen Recht-Baum.

Danach wird das internationale Inlernet Bonus-Recht vom ersten Recht des ausgewählten Landes ausgehend von links nach rechts und von oben nach unten auf dem ersten leeren Recht-Platz angelegt. Dadurch wird der Vorderteil der Recht-Bäume kontinuierlich und automatisch mit den internationalen Inlernet Bonus-Rechten aufgefüllt.

Nationales Inlernet Bonus-Recht:

Das Inlernet-System wählt im Fall von nationalen Inlernet Bonus-Rechten unter den Stammkunden desselben Inlernet Landes, in dem der Stammkunde im System registriert hat, zufälligerweise einen.

Es wird von den Stammkunden zufälligerweise gewählt, die die Behandlung des nationalen Inlernet Bonus-Rechts im Monat vor der Entstehung über 160 CHF bei den Produktpartnern gekauft.

Stammkunde kann seine Teilnahme an der Losung so oft um das Zweifache, wie oft er um 40 CHF über 160 CHF gekauft hat.

Stammkunde nimmt beim monatlichen Kauf in einer Summe von 160 CHF einmal, beim monatlichen Kauf in einer Summe von 200 CHF dreimal, beim monatlichen Kauf in einer Summe von 240 CHF fünfmal usw. an der Losung teil, so steigt das Anlegen seines Bonus-Rechts um so viel.

Das System bietet dem ausgewählten Stammkunden das Bonus-Recht zum Anlegen an, der es im Recht-Baum des gegebenen Landes auf einem beliebigen Platz anlegen kann.

Wenn also Stammkunde eine je höhere Summe monatlich beim Produktpartner ausgibt, desto höhere Chance hat er für das Anlegen des Bonus-Rechts. Dadurch bekommt er bei seinen Käufen nicht nur Preisermäßigungen zurück, sondern kann er seien Provisionen des Rechts auch um die bei der Losung bekommenen Bonus-Rechten erhöhen.

Für den Stammkunden, bei dem das automatische Anlegen der Rechte eingestellt ist, legt das Inlernet-System das nationale Inlernet Bonus-Recht – von dem Recht ausgehend, das Stammkunde in der gegebenen Klasse zuerst erworben hat – auf die vom Gesichtspunkt der Symmetrisierung des Recht-Baums idealistischen Stelle an.

Persönliches Inlernet Bonus-Recht:

Das persönliche Inlernet Bonus-Recht kann der Eigentümer des Rechts in seinem Recht-Baum frei anlegen.

Wenn Rechte automatisch angelegt werden, kann Stammkunde auswählen, in welcher Recht-Datei welches Inlernet Landes, dort aus welchem Recht (aus dem ersten Recht des Landes oder aus dem ersten Recht des Stammkunden) ausgehend das System das persönliche Inlernet Bonus-Recht anlegen soll. Wenn das System das persönliche Inlernet Bonus-Recht aus dem ersten Recht des Landes ausgehend anlegt, wird das Recht in der Recht-Datei von links nach rechts und von oben nach unten angelegt. Wenn das System das persönliche Inlernet Bonus-Recht aus dem ersten Recht des Stammkunden ausgehend anlegt, wird es auf dem aus dem Gesichtspunkt des Gleichgewichtszustands des Recht-Baums idealen Platz angelegt.

Falls Stammkunde im Kalendermonat vor der Entstehung des Inlernet Bonus-Rechts für 120 CHF oder mehr beim Produktpartner gekauft hat, kann er frei entscheiden, ob er sein persönliches Inlernet Bonus-Recht im Recht-Baum anlegt, oder stattdessen die dem persönlichen Inlernet Bonus-Recht entsprechende Summe wählt, die auf seinem Voucherkonto gutgeschrieben wird.

Wert der persönlichen Inlernet Bonus-Rechte in den einzelnen Klassen:

Inlernet-Klassen Wert der Bonus-Rechte
I. 31,5 CHF
II. 94,5 CHF
III. 262,5 CHF
IV. 787,5 CHF
V. 2 362,5 CHF
VI. 4 725 CHF

Die Inlernet Bonus-Rechte haben einen niedrigeren Wert als die normalen Inlernet Rechte, weil nach ihnen keine Karriereprovisionen sowie keine Karriereeinheiten entstehen.

Übertretung der persönlichen Inlernet Bonus-Rechte in eine höhere oder niedrigere Klasse:

Die Übertretungen zählen als neue persönliche Bonus-Rechte in der gegebenen Klasse, in die man übertreten ist. Die Anzahl der zu den Übertretungen nötigen Rechte sind in den Tabellen Provision des Rechts und Bonus-Recht am Ende der vorliegenden Anlage enthalten.

Die Recht-Provisionen und Bonus-Rechte, die aus den während der Übertretungen zustande gekommenen Inlernet Bonus-Rechte zustande gekommen sind, stimmen mit den Provisionen nach den Inlernet Bonus-Rechten und Bonus-Rechten überein.

Wenn Stammkunde im Fall des Inlernet Bonus-Rechts über eigenes Recht in der höheren oder niedrigeren Klasse verfügt, dass kann es von seinem Instruktor, oder vom Instruktor des Instruktors usw. angelegt werden.

Wenn Stammkunde im Fall des Inlernet Bonus-Rechts über eigenes Recht in der höheren oder niedrigeren Klasse verfügt, dass kann es von seinem Instruktor, oder vom Instruktor des Instruktors usw. angelegt werden.

Wenn Rechte automatisch angelegt werden, kann Stammkunde auswählen, in welcher Recht-Datei welches Inlernet Landes, dort aus welchem Recht (aus dem ersten Recht des Landes oder aus dem ersten Recht des Stammkunden) ausgehend das System das in der höheren oder niedrigeren Klasse zustehenden Inlernet Bonus-Recht anlegen soll. Wenn das System das Recht aus dem ersten Recht des Landes ausgehend anlegt, wird das in der höheren oder niedrigeren Klasse zustehenden Inlernet Bonus-Recht in der Recht-Datei von links nach rechts und von oben nach unten angelegt. Wenn das System das persönliche Inlernet Bonus-Recht aus dem ersten Recht des Stammkunden ausgehend anlegt, wird es auf dem aus dem Gesichtspunkt des Gleichgewichtszustands des Recht-Baums idealen Platz angelegt.

Falls Stammkunde im Kalendermonat vor der Entstehung des bei der Übertretung bekommenen Inlernet Bonus-Rechts für 120 CHF oder mehr gekauft hat, kann er frei entscheiden, ob er sein Bonus-Recht im Recht-Baum anlegt, oder stattdessen die dem Bonus-Recht entsprechende Summe wählt, die auf seinem Voucherkonto gutgeschrieben wird.

Aufkleber Bonus-Recht:

Stammkunde, der über ein Auto, das von Inlernet geprüft und in gutem Zustand gefunden worden ist, bekommt die Möglichkeit, dass Aufkleber, die für Inlernet, seine eigene Telefonnummer und Webseite als Empfehlungsgeber werben, gemeinsam auf seinem Auto zu legen. Die Werbung bedeutet je einen großen Inlernet Logo an den vorderen zwei Türen, den Slogan „Erschaffen Sie Wert mit Ihren Einkäufen“, die Adresse der Inlernet Webseite (www.inlernet.com, oder die eigene Inlernet Webseite als Empfehlungsgeber) und die eigene Handynummer des Stammkunden. Auf dem hinteren Teil des Fahrzeugs erscheinen auch die oben Stehenden den Logo ausgenommen.

Stammkunde darf den Werbeaufkleber auf eigene Kosten mit der Genehmigung von Inlernet und auf die von Inlernet vorgeschriebene Weise und in der von Inlernet vorgeschriebenen Fachwerkstatt auf das Fahrzeug anlegen lassen!

Der Stammkunde, der seinen Aufkleber auf dem Fahrzeug anbringen darf, sowie die folgenden Bedingungen restlos erfüllt und einhält, ist alle drei Monate nach dem dritten Monat zu einem Aufkleber Bonus-Recht berechtigt.

Weitere Bedingungen für das Aufkleber Bonus-Recht:

– Stammkunde muss jeden Monat am von Inlernet organisierten Inlernet-Tag teilnehmen, und für die Eintrittskarte bezahlen,
– Einmal pro drei Monaten muss er dem vom Inlernet beauftragten Kontrolleur das Fahrzeug am Inlernet-Tag zeigen,
– Stammkunde muss das Fahrzeug sauber halten,
- innerhalb von drei Monaten muss er mit dem Fahrzeug mindestens 2000 Kilometer fahren.

Das Aufkleber Bonus-Recht ist ausschließlich zu beantragen, wenn alle obigen Bedingungen erfüllt sind. Stammkunde muss das Aufkleber Bonus-Recht vom Inlernet alle drei Monate durch elektronischen Brief beantragen.

Die Bedingungen für den so bekommenen Aufkleber Bonus-Recht sind mit den Bedingungen für das persönliche Bonus-Recht identisch.

Provisionen des Rechts: (siehe: die Tabellen Provision des Rechts und Bonus-Recht am Ende der vorliegenden Anlage)

Die Rechte auf beiden Seiten des binären Recht-Baums (oben und unten) zusammen mit den eigenen Rechten des Stammkunden und den Rechten der von ihm empfohlenen Stammkunden sowie den Bonus-Rechten im Baum werden gezählt. Das erste Recht wird im Fall der Inlernet Rechte ausgezahlt, wenn mindestens je ein Recht auf beiden Seiten stehen. Die Bedingung für die Auszahlung der Recht-Provision ist die entsprechende Anzahl der Rechte im Recht-Baum des Stammkunden, die in den Tabellen am Ende der Anlage enthalten sind.

Die anderen Recht-Provisionen, die zu den Inlernet Rechten (Classic-, Modern Recht) gehören, und die Bedingungen sind in der Anlage Nr. 3 der AGB enthalten.

Es ist die Verpflichtung des alten Systems (also nicht die Verpflichtung von Inlernet), dem Stammkunden nach den Rechten aus dem alten System und die verwendbaren Anzahlungen für Voucher – aufgrund der Bedingungen der AGB für Stammkunden – zu bezahlen. Diesbezüglich darf Inlernet ausschließlich als Zahlungsbevollmächtigter vorgehen, aber nicht als Rechtsnachfolger und nicht als Verpflichteter.

Das Inlernet-System motiviert den Stammkunden, über die gleiche Anzahl von Rechten auf beiden Seiten des Recht-Baums zu verfügen, und so einen symmetrischen, sich im Gleichgewicht befindenden Recht-Baum aufzubauen. Der sich im Gleichgewicht befindenden Recht-Baum generiert die höchste und meiste Provision.

Die Recht-Provisionen werden beim Erreichen der entsprechenden Anzahl an Rechten auf dem Provisionskonto des Stammkunden gutgeschrieben.

In den verschiedenen Inlernet-Klassen entstehen für den Stammkunden Recht-Provisionen verschiedenen Wertes.

Falls ein Recht keine Provision und Bonus-Recht mehr produziert, bekommt die Bezeichnung „ausgelaufen“. Die Anzahl der Rechte, die zum ausgelaufenen Status nötig sind, sind in den Tabellen am Ende der vorliegenden Anlage enthalten.

Die Recht-Provisionen können ausschließlich aus persönlichen, eigenen Käufen entstehen. Dazu ist es nicht nötig, Inlernet an neue Stammkunden weiterzuempfehlen.

Recht-Provisionen, die ausschließlich bei der Bestellung von Einkaufsvouchern verwendet werden dürfen:

Falls im Recht-Baum des Stammkunden in der Inlernet-Klasse I-II je 30 Rechte, in der Inlernet-Klasse III-V je 24 Rechte, und in der Inlernet-Klasse VI je 18 Rechte auf beiden Seiten des binären Recht-Baums (oben und unten) stehen, dann ist Stammkunde zu der im Einkaufsvoucher verwendbaren Recht-Provision berechtigt, deren Wert auf seinem Voucherkonto gutgeschrieben wird.

Aus den Summen auf dem Voucherkonto dürfen ausschließlich Inlernet Voucher, die bei den Produktpartnern eingelöst werden dürfen, bestellt werden, aber die Bestellung ist nicht obligatorisch. Die gutgeschriebenen Summen bleiben auf dem Voucherkonto solange erhalten, bis sie der Stammkunde für die Bestellung von Einkaufsvouchern nicht ausgibt.

Die für die Bestellung von Einkaufsvouchern verwendbaren Recht-Provisionen können ausschließlich aus persönlichen, eigenen Käufen entstehen. Dazu ist es nicht nötig, Inlernet an neue Stammkunden weiterzuempfehlen.

Summen, die in den einzelnen Inlernet-Klassen zu erwerben und auf das Voucherkonto zu buchen sind:

Inlernet-Klassen Anzahl der Rechte in binärem System hinter dem geprüften Recht (oben/unten) Provision des Rechts auf Voucherkonto
I. 30 / 30 322 CHF
II. 30 / 30 966 CHF
III. 24 / 24 1 659 CHF
IV. 24 / 24 4 977 CHF
V. 24 / 24 14 931 CHF
VI. 18 / 18 27 222,22 CHF

Falls Stammkunde beim Produktpartner im vorherigen Monat, in dem die Recht-Provision auf das Voucherkonto gebucht worden ist, mindestens 360 CHF beim Produktpartner gekauft hat, werden alle Summen einen Monat lang nicht auf sein Voucherkonto, sondern auf sein Provisionskonto gebucht, die ansonsten auf das Voucherkonto gebucht worden wäre.

(Das bezieht sich auch auf den Wert der oben detaillierten Bonus-Rechte.)

Dadurch kann Stammkunde die so erworbenen Summen nicht nur beim Produktpartner und nicht nur in Form von Vouchern ausgeben, sondern kann Inlernet auch auf sein Bankkonto überweisen lassen.

Empfehlungsgeber-Provision und Unterschied der Empfehlungsgeber-Provision: (siehe: Tabelle unten)

Stammkunde ist nach den Empfehlungen und der fachlichen Betreuung der von ihm empfohlenen direkten Stammkunden zur Empfehlungsgeber-Provision berechtigt.

Stammkunde ist wegen der fachlichen Betreuung der direkten Stammkunden, die in seiner Gruppe sind, aber nicht von ihm empfohlenen worden sind, zu einem so genannten Unterschied der Empfehlungsgeber-Provision berechtigt.

Die Empfehlungsgeber-Provision ist der Prozentsatz der Recht-Provisionen der zur Gruppe des Stammkunden gehörenden und direkt von ihm empfohlenen Stammkunden, der nach der Provisionstabelle bestimmt ist, und dessen Maß durch die Position des Stammkunden bestimmt ist.

Der Unterschied der Empfehlungsgeber-Provision ist der Unterschied der Prozentsätze der Recht-Provisionen der zur Gruppe des Stammkunden gehörenden und indirekt (nicht von ihm empfohlenen) Stammkunden bestimmt ist.

Positionen Empfehlungsgeber-Provision im Prozentsatz der Recht-Provisionn Unterschied der Empfehlungsgeber-Provision im Prozentsatz der Recht-Provision
Nummer Bezeichnung
1. Sales Agent 7% 0%
2. Sales Advisor 10% 3%
3. Sales Manager 13% 3%
4. Group Manager 16% 3%
5. Team Director 19% 3%
6. Division Director 22% 3%
7. Owner Director 25% 3%

Ein Unterschied der Empfehlungsgeber-Provision entsteht nur dann, wenn es zwischen dem Stammkunden und dem von ihm empfohlenen Stammkunden (zu dessen Gruppe die vorherigen indirekten Stammkunden des Stammkunden gehören) einen Unterschied in der Karriereposition gibt.

Der Unterschied der Empfehlungsgeber-Provision ist der Unterschied der zur Position der obigen zwei Stammkunden gehörenden Empfehlungsgeber-Provision.

Die Empfehlungsgeber-Provisionen und die Provisionsunterschiede werden auf dem Provisionskonto des Stammkunden beim Entstehen der aktuellen Recht-Provision gutgeschrieben.

Karriereeinheiten im Inlernet-System:

Inlernet verwendet für die objektive, von den sich im System befindenden Leitern unabhängige Messung der Käufe des Stammkunden im Inlernet-System, seines Eigenumsatzes bzw. des Umsatzes der von ihm direkt oder indirekt empfohlenen Stammkunden und so seines Erfolgs als Empfehlungsgeber, Unterstützer, Pfleger und Trainer im Inlernet-System. Die Anzahl der Karriereeinheiten bestimmt die Karriereposition des Stammkunden im System, und seine Position bestimmt das Maß der verschiedenen, ihm zustehenden Provisionen.

Falls die zur Gruppe des Stammkunden gehörenden direkten Stammkunden Inlernet Rechte im System erwerben, bekommt Stammkunde eigene in der unteren Tabelle der Recht-Einheitswerte stehenden und von der Recht-Klasse abhängigen Einheiten, die die Grundlage seiner Karriereprovision und seiner Karriereposition bilden werden.

Falls die zur Gruppe des Stammkunden gehörenden indirekten Stammkunden Inlernet Rechte im System erwerben, bekommt Stammkunde in der unteren Tabelle der Recht-Einheitswerte stehenden und von der Recht-Klasse abhängigen Gruppeneinheiten, die die Grundlage des Unterschiedes der Karriereprovision und seiner Karriereposition bilden werden.

Tabelle des Recht-Einheitswertes:

Inlernet-Klassen Wert einer
Recht-Karriereeinheit
I. 1
II. 3
III. 10
IV. 30
V. 90
VI. 180

Aufgrund des Ausgangspunktes des entstandenen und verwirklichten Umsatzes oder des zukünftig entstehenden aber durch Anzahlung für Voucher festgelegten, garantierten zukünftigen Umsatzes wurden folgende Typen der Karriereeinheit unterschieden:

Eigene Einheiten:

„Eigene Einheiten“ des Stammkunden sind alle Karriereeinheiten, die durch die Anzahlungen für Einkaufsvoucher, die von den vom Stammkunden direkt empfohlenen Stammkunden bezahlt worden sind, oder nach den aus ihren Preisermäßigungen zustande gekommenen Rechten entstanden sind. Die zur eigenen Stammkundenidentifikation gehörenden Rechte des Stammkunden für eigenen Namen zählen für den Stammkunden nicht als Einheiten. Diese bekommt der sich eine Stufe höher befindende Stammkunde (also sein Instruktor, Empfehlungsgeber) als eigene Einheiten.

Gruppeneinheiten:

„Gruppeneinheiten“ des Stammkunden sind alle Karriereeinheiten, die durch die Anzahlungen für Einkaufsvoucher, die von den zum Stammkunden indirekt gehörenden Stammkunden bezahlt worden sind, oder nach den aus ihren Preisermäßigungen zustande gekommenen Rechten entstanden sind.

Gesamteinheiten:

Summe der eigenen Einheiten und der Gruppeneinheiten.

Karrierepositionen im Inlernet-System:

Die Anzahl der im Inlernet-System vom Stammkunden gesammelten Gesamteinheiten und die Anzahl der zur Position nötigen minimalen eigenen Einheiten – die ein halbes Jahr lang zusammenaddiert werden – bestimmen die Karriereposition des Stammkunden im System aufgrund der folgenden Tabelle.

Positionen Zur Position nötige Einheiten
Nummer Bezeichnung Gesamteinheiten Eigene Einheit
1. Sales Agent 0 0
2. Sales Advisor 300 50
3. Sales Manager 1 000 100
4. Group Manager 3 000 300
5. Team Director 10 000 1 000
6. Division Director 30 000 1 500
7. Owner Director 80 000 2 000

Die eigenen Ergebnisse und die Ergebnisse der Gruppe des Stammkunden ergeben sich immer aus der Gesamtheit der nach den neu entstandenen Rechten zustehenden Rechte.

Unter einem halben Jahr ist immer die Periode von Januar bis Juni und von Juli bis Dezember so zu verstehen, dass der letzte Tag des Halbjahres der letzte Tag im Juni oder Dezember ist. Sinngemäß ist der erste Tag des Halbjahres der Tag nach den obigen Tagen, also der erste Tag im Januar oder im Juli.

Die innerhalb des Halbjahres entstandenen Gruppen- und Eigeneinheiten werden innerhalb des Halbjahres zusammenaddiert, am Anfang des nächsten Halbjahres werden die Gruppeneinheiten annulliert, und die Eigeneinheiten werden am Anfang jedes Abrechnungshalbjahres in 2000 Einheiten maximiert. Also sind die Anfangseinheiten eines Abrechnungshalbjahres mit den seit der Registration des Stammkunden erworbenen Eigeneinheiten identisch, aber sie können höchstens 2000 Eigeneinheiten sein, die von der Position unabhängig sind.

Die Einheiten und Provisionen nach den neuen Rechten werden i, Inlernet-System täglich abgerechnet, also besteht jeden Tag zwischen 0 und 1 Uhr nach dem Erwerben der Einheit die Möglichkeit für den Positionswechsel, der durch das Inlernet-System automatisch vorgenommen worden ist.

Bis zum Zeitpunkt des Positionswechsels werden die zur niedrigeren Position gehörenden Provisionen abgerechnet. Die Bedingung für das Gutschreiben der Einheiten ist, dass das Recht in den Recht-Baum der aktuellen Klasse kommt, also angelegt wird, dessen grundsätzliche Bedingung ist, dass die zum Recht nötige Preisermäßigung auf dem Inlernet Bankkonto ankommt und im System gebucht wird, oder im Fall der Anzahlung für ein Voucher sein Wert durch das Webbüro bezahlt wird.

Die Karrierepositionen werden wegen der Einheiten aufgrund völlig objektiver Gesichtspunkte erreicht. Subjektive Entscheidungen, so die Meinung der sich im System befindenden Leiter, werden beim Erreichen der Positionen nicht berücksichtigt.

Die im Inlernet-System erreichten Karrierepositionen bestimmen die Provisionsstufe und Aufgaben des Stammkunden sowie die Beurteilung und Anerkennung seiner Arbeit, Leistung und Persönlichkeit von den sich ans System angeschlossenen, anderen Stammkunden.

Anzahl der zum Positionswechsel nötigen, minimalen Eigeneinheiten:

Für die Anregung der direkten Tätigkeit des Stammkunden als Empfehlungsgeber und Unterstützer sind Eigeneinheiten in der aus den zu den einzelnen Karrierepositionen nötigen Einheiten nötig.

Stammkunde muss mindestens 50 eigene Einheiten von den zum Erreichen der Position 2 nötigen 300 Gesamteinheiten haben.

Stammkunde muss mindestens 100 eigene Einheiten von den zum Erreichen der Position 3 nötigen 1000 Gesamteinheiten haben.

Stammkunde muss mindestens 300 eigene Einheiten von den zum Erreichen der Position 4 nötigen 3000 Gesamteinheiten haben.

Stammkunde muss mindestens 1000 eigene Einheiten von den zum Erreichen der Position 5 nötigen 10000 Gesamteinheiten haben.

Stammkunde muss mindestens 1500 eigene Einheiten von den zum Erreichen der Position 6 nötigen 30000 Gesamteinheiten haben.

Stammkunde muss mindestens 2000 eigene Einheiten von den zum Erreichen der Position 7 nötigen 80000 Gesamteinheiten haben.

Die beim Positionswechsel in Betracht gezogene „80%-Regel“:

Für die Anregung der umfassenden Tätigkeit des Stammkunden als Empfehlungsgeber ist im Inlernet-System eine 80%-Regel ausgearbeitet worden.

Aufgrund der Regel wird bei der Berechnung einer höheren Position höchstens 80% der zur Position nötigen Gesamteinheiten aus den Einheiten seiner stärksten (die meisten Einheiten bringenden) Stammkundengruppe eingerechnet.

Methode für die Berechnung der 80%-Regel:

Falls die Gesamteinheiten des direkten Stammkunden, der in der Gruppe des Stammkunden ist und über die meisten Gesamteinheiten verfügt, 80% der zur nächsten Position seines Empfehlungsgebers (Instruktors) nötigen Gesamteinheiten erreicht, werden weitere Einheiten von den direkten Einheiten des Stammkunden zu den Gruppeneinheiten und so zur Position seines Empfehlungsgebers nicht mitgerechnet. So muss das übrig gebliebene 20% der Einheiten von den Eigeneinheiten oder von den bei anderen direkten Stammkunden und in ihren Gruppen entstandenen Gruppeneinheiten gesammelt werden.

So ist ein erfolgreicher direkter Stammkunde und seine Gruppe zum Positionswechsel nicht genug.

Die Methode für die Berechnung der 80%-Regel wird durch folgendes Beispiel dargestellt.

Stammkunde ist im Beispiel in der Position von Sales Advisor 2, und hat im aktuellen Halbjahr folgende Einheiten gesammelt.

Umsatz der Gruppe eines direkten Stammkunden: 30 Gruppeneinheiten
Umsatz der Gruppe von zwei direkten Stammkunden: 915 Gruppeneinheiten
Umsatz der Gruppe von drei direkten Stammkunden: 70 Gruppeneinheiten
Umsatz der Gruppe von vier direkten Stammkunden: 50 Gruppeneinheiten
Eigene Einheit: 100 eigene Einheiten

Gesamteinheiten: 30 + 915 + 70 + 50 + 100 = 1.165 Einheiten

Zur nächsten Position sind 1.000 Gesamteinheiten, von denen 100 eigene Einheiten nötig. Stammkunde hat 100 eigene Einheiten.

Die die meisten Einheiten bringende Gruppe ist die Gruppe des zweiten direkten Stammkunden.

Im Sinne der 80%-Regel können höchstens 80% der zur nächsten Position nötigen Einheiten aus dem Umsatz der Gruppe des zweiten direkten Stammkunden eingerechnet werden, also im Beispiel 80% von 1.000 Einheiten, also 800 Einheiten.

Demnach werden nur 800 Gruppeneinheiten aus 915 Gruppeneinheiten eingerechnet.

So sind die zum Positionswechsel berechneten Gesamteinheiten: 30 + 800 + 70 + 50 + 100 = 1.050 Einheiten.

1.050 Einheiten sind zum Positionswechsel nötig, so ist Stammkunde im Beispiel in die Position Sales Manager getreten.

Er bekommt die Provisionen nach 1.165 Einheiten vollständig.

Wegen der 80%-Regel ist Stammkunde dazu bewegt, mehrere erfolgreichen direkten Stammkunden zu haben und zu pflegen.

Falls Stammkunde unter Berücksichtigung der 80%-Regel das übrige 20% der Einheiten nicht hat, wird er seine Position nicht ändern, auch dann nicht, wenn er die nötigen Gesamteinheiten und Eigeneinheiten hat.

Wegen des fehlenden 20% der Einheiten können Stammkunden in identische Positionen kommen, also können einander einholen, sowie der Empfohlene kann seinen Instruktor überholen.

Die 80%-Regel wird bei der Kontrolle des Erreichens der Position berücksichtigt, die nach den Einheiten zustehenden Provisionen werden in jedem Fall vollständig bezahlt und abgerechnet, nicht nur 80% von ihnen.

Karriereprovision und Unterschied der Karriereprovision: (siehe: Tabelle unten)

Stammkunde ist nach den Bildung und Unterstützung der von ihm empfohlenen direkten Stammkunden zur Karriereprovision berechtigt.

Stammkunde ist wegen der Bildung und Unterstützung der direkten Stammkunden, die in seiner Gruppe sind, aber nicht von ihm empfohlenen worden sind, zu einem so genannten Unterschied der Karriereprovision berechtigt.

Falls die zur Gruppe des Stammkunden gehörenden direkten Stammkunden Inlernet Rechte im System erwerben, bekommt Stammkunde eigene in der oberen Tabelle der Recht-Einheitswerte stehenden und von der Recht-Klasse abhängigen Einheiten, die die Grundlage seiner Karriereprovision und seiner Karriereposition bilden werden.

Falls die zur Gruppe des Stammkunden gehörenden indirekten Stammkunden Inlernet Rechte im System erwerben, bekommt Stammkunde in der oberen Tabelle der Recht-Einheitswerte stehenden und von der Recht-Klasse abhängigen Gruppeneinheiten, die die Grundlage des Unterschiedes der Karriereprovision und seiner Karriereposition bilden werden.

Die Karriereprovision ist nach den Eigeneinheiten des Stammkunden von der aktuellen Position des Stammkunden aufgrund der unten stehenden Tabelle des Wertes der Positionen so zu berechnen, dass die entstehenden Eigeneinheiten mit dem zu seiner aktuellen Position gehörenden Einheiten multipliziert werden muss.

Der Unterschied der Karriereprovision ist nach den Gruppeneinheiten des Stammkunden von der aktuellen Position des Stammkunden und seines direkten Stammkunden (in dessen Gruppe die indirekten Stammkunden des Stammkunden gehören) aufgrund der unten stehenden Tabelle des Wertes der Positionen so zu berechnen, dass die entstehenden Eigeneinheiten mit dem zu seiner aktuellen Position gehörenden Einheiten multipliziert werden muss.

Tabelle des Wertes der Positionen:

Positionen Karriereprovision Unterschied der Karriereprovision
Nummer Bezeichnung 1 eigene Einheit: 1 Gruppeneinheit:
1. Sales Agent 1,40 CHF 0 CHF
2. Sales Advisor 1,925 CHF 0,525 CHF
3. Sales Manager 2,4325 CHF 0,5075 CHF
4. Group Manager 2,94 CHF 0,5075 CHF
5. Team Director 3,447 CHF 0,5075 CHF
6. Division Director 3,995 CHF 0,5075 CHF
7. Owner Director 4,4625 CHF 0,5075 CHF

Die Karriereprovisionen und die Provisionsunterschiede werden auf dem Provisionskonto des Stammkunden beim Anlegen des Rechts gutgeschrieben.

Der Unterschied der Karriereprovision entsteht nur, wenn es Unterschiede zwischen den obigen zwei Stammkunden in der Karriereposition ist.

Falls Stammkunden in identische Positionen kommen, also solange es keinen Provisionsunterschied gibt, ist der Instruktor zu keinerlei Provisionsunterschied nach seinem empfohlenen Stammkunden und seiner Gruppe berechtigt, aber die Einheiten werden für ihn gutgeschrieben.

In dem Fall, wenn Stammkunde in eine höhere Position als sein Instruktor kommt, z. B. wegen der 80%-Regel, dann verliert der Instruktor die nach seinem Stammkunden und seiner Gruppe entstehenden Einheiten, und kann keinen Anspruch auf Provisionen bzw. Provisionsunterschied nach dem Stammkunden erheben. Falls der überholene Instruktor die Position erreicht, in der sein ihn überholender Stammkunde ist, wird Stammkunde dem Instruktor durch das Inlernet-System wieder unterstellt, und die Einheiten werden dem Instruktor wieder gutgeschrieben. Falls später ein Positionsunterschied wieder entsteht, wird der Instruktor wieder auch zum Positionsunterschied berechtigt.

Während des Überholens wird der Instruktor des Stammkunden automatisch der Stammkunde über ihn im Karrierebaum, der in derselben Position ist, in die der überholend Stammkunde mit dem Positionswechsel gekommen ist.

Positionen des Owner Directors:

Falls Stammkunde die Position Owner Director 7 erreicht, hat er die Möglichkeit, weiter nach vorne zu kommen, und so weitere besondere Zuschüsse zu erwerben.

Die Bedingungen für die Einheiten der Positionen als Owner Director sind in der folgenden Tabelle enthalten.

Positionen des Owner Directors Alle zu den Positionen nötigen internationalen Einheiten
Nummer Bezeichnung
7/1. Owner Director 150 000
7/2. Owner Director 300 000
7/3. Owner Director 600 000
7/4. Owner Director 1 250 000
7/5. Owner Director 2 500 000
7/6. Owner Director 5 000 000
7/7. Owner Director 10 000 000
7/8. Owner Director 20 000 000
7/9. Owner Director 40 000 000
7/10. Owner Director 80 000 000

Bei den Einheiten, die zum Erreichen der Positionen als Owner Director nötig sind, werden alle internationalen Eigen- und internationalen Gruppeneinheiten, also die internationalen Gesamteinheiten berücksichtigt.

Die internationalen Einheiten bestehen aus den Einheiten aller indirekten und direkten Stammkunden und ihrer Gruppen vom Land unabhängig. So zählt die Leistung des zum Stammkunden gehörenden Stammkunden in irgendeinem Inlernet Land zum Erreichen der Position als Owner Director.

Die Bedingung für das Erreichen und Beibehalten der Position als Owner Director 7/1 oder höher ist, dass mindestens zwei zum betroffenen Owner Director gehörenden direkten Stammkunden in der Position als Owner Director sind, und im gegebenen Halbjahr separat mindestens 75000 neue Gesamteinheiten bringen.

Beim Erreichen der Position als Owner Director gilt die Annullierung der Einheiten ebenso, aber hier ist die 80%-Regel nicht mehr berücksichtigt.

Falls der Owner Director im Laufe des Halbjahres die zur Position als Owner Director nicht erreicht, wird er in die Position als Owner Director zurückpositioniert, zu der er die nötigen Einheiten im Halbjahr erreicht hat. Die Rückpositionierung kann höchstens bis zur Position 7 des Owner Directors passieren.

In dem Fall, wenn er während der Rückpositionierung in eine niedrigere Position gekommen ist, als der von ihm empfohlene Owner Director, stehen dem überholten Owner Director die Rente des Owner Directors und die Empfehlungsgeber-Provision des Owner Directors nach dieser Gruppe nicht zu, aber der ihn überholende Owner Director gehört weiterhin in seine persönliche Gruppe, also bekommt er die zum Erreichen der Position nötigen Einheiten auch von dieser Gruppe.

Rente des Owner Directors:

Falls Stammkunde die Position des Owner Directors 7/1 erreicht, wird er zur Rente des Owner Directors nach den Einheiten der zur persönlichen Stammkundengruppe gehörenden Owner Director und ihren Gruppen berechtigt, deren Summe in folgender Tabelle enthalten ist.

Positionen des Owner Directors Rente des Owner Directors als Eigen- oder Gruppeneinheiten
Nummer Bezeichnung
7/1. Owner Director 0,0490 CHF
7/2. Owner Director 0,0455 CHF
7/3. Owner Director 0,0420 CHF
7/4. Owner Director 0,0385 CHF
7/5. Owner Director 0,0350 CHF
7/6. Owner Director 0,0315 CHF
7/7. Owner Director 0,0280 CHF
7/8. Owner Director 0,0245 CHF
7/9. Owner Director 0,0210 CHF
7/10. Owner Director 0,0175 CHF

Bei der Berechnung der Rente des Owner Directors macht man keinen Unterschied zwischen den Eigen- oder Gruppeneinheiten, diese werden gleicherweise berücksichtigt.

Die Rente des Owner Directors wird ausschließlich nach den Einheiten, die bei den sich in seiner Gruppe befindenden und die Position des Owner Directors erreichten direkten Stammkunden und ihren Gruppen entstanden sind, gutgeschrieben.

Falls der zum Owner Director gehörende Stammkunde in dieselbe Position des Owner Directors nach vorne tritt, wie auch sein Empfehlungsgeber (Instruktor) ist, dann wird die Rente des Owner Director des Empfehlungsgebers nach den aus dem Umsatz dieser Gruppe entstandenen Einheiten nicht ausgezahlt.

In dem Fall, wenn es zwischen den Owner Directors mehr als eine Position Unterschied gibt, dann ist der obere Owner Director der Anzahl der Positionsunterschiede entsprechend zu allen (leeren) Positionen gehörenden Renten auch berechtigt.

Im Fall der Rente des Owner Directors werden alle internationalen Einheiten berücksichtigt, die aus dem Umsatz der zum berechtigten Owner Director gehörenden direkten Owner Directors und ihrer Gruppe entstehen.

Empfehlungsgeber-Provision des Owner Directors:

Falls Stammkunde die Position des Owner Directors 7/1 erreicht, wird er auch zur Empfehlungsgeber-Provision des Owner Directors im Prozentwert der Provision der zur persönlichen Stammkundengruppe gehörenden direkten Owner Directors und ihren Gruppen berechtigt, deren Summe in folgender Tabelle enthalten ist.

Positionen des Owner Directors Empfehlungsgeber-Provision des Owner Directors im Prozentsatz der Recht-Provision
Nummer Bezeichnung
7/1. Owner Director 0,5%
7/2. Owner Director 0,4%
7/3. Owner Director 0,4%
7/4. Owner Director 0,4%
7/5. Owner Director 0,3%
7/6. Owner Director 0,3%
7/7. Owner Director 0,3%
7/8. Owner Director 0,2%
7/9. Owner Director 0,2%
7/10. Owner Director 0,2%

Bei der Berechnung der Empfehlungsgeber-Provision des Owner Directors macht man keinen Unterschied zwischen der Recht-Provision der direkten und indirekten Stammkunden, diese werden gleicherweise berücksichtigt.

Die Empfehlungsgeber-Provision des Owner Directors wird ausschließlich nach den Recht-Provisionen, die bei den sich in seiner persönlichen Stammkundengruppe befindenden und die Position des Owner Directors erreichten direkten Stammkunden und ihren Gruppen entstanden sind, gutgeschrieben.

Falls der zum Owner Director gehörenden Stammkunde in dieselbe Position des Owner Directors nach vorne tritt, wie auch sein Empfehlungsgeber (Instruktor) ist, dann wird die Empfehlungsgeber-Provision des Owner Director des Empfehlungsgebers nach den bei dieser Gruppe entstandenen Provisionen nicht ausgezahlt.

In dem Fall, wenn es zwischen den Owner Directors mehr als eine Position Unterschied gibt, dann ist der obere Owner Director der Anzahl der Positionsunterschiede entsprechend zu allen (leeren) Positionen gehörenden Empfehlungsgeber-Provision auch berechtigt.

Im Fall der Empfehlungsgeber-Provision des Owner Directors werden alle internationalen Recht-Provisionen berücksichtigt, die bei den zum Owner Director gehörenden direkten Owner Directors und ihren Gruppen entstehen.

Internationale Inlernet Dividende des Owner Directors:

Die Inlernet Worldwide AG verteilt 1% seines aus dem internationalen Umsatz gerechneten Gewinns nach Steuern unter ihren Stammkunden, die in allen Inlernet Ländern die Position Owner Director 7 erreicht haben, im Verhältnis der von ihnen erreichten Leistungen und Einheiten. Damit sind Stammkunden, die die Position Owner Director 7 erreicht haben, auch auf direkte Weise daran genauso interessiert, den ganzen internationalen Umsatz von Inlernet zu erhöhen, wie der Eigentümer von Inlernet.

Wenn ein anderer Owner Director unter einem Owner Director ist, zählt bei der Verteilung von 1% im Umsatz des oberen Stammkunden in der Position 7 der Umsatz des unter ihm stehenden Stammkunden in der Position 7 nicht.

Die internationalen Inlernet Dividenden des Owner Directors werden nach dem Abschließen des Steuerjahres und der Berechnung des Ergebnisses in einer Summe auf den Provisionskontos der Stammkunden in der Position 7 gutgeschrieben.

Bürounterstützung:

Falls Stammkunde die Position Team Director 5 oder eine höhere erreicht, wird er berechtigt, Bürounterstützung zu bekommen, deren Summe pro Einheit 0,1 CHF - 0,3 CHF beträgt, abhängig davon, in welcher Position Stammkunde aufgrund der folgenden Tabelle ist.

Positionen Bürounterstützung
Nummer Bezeichnung 1 Einheit:
1. Sales Agent 0 CHF
2. Sales Advisor 0 CHF
3. Sales Manager 0 CHF
4. Group Manager 0 CHF
5. Team Director 0,26 CHF
6. Division Director 0,18 CHF
7. Owner Director 0,09 CHF

Das Ziel der Bürounterstützung ist, die Stammkunden dazu zu bewegen, ein nach den im Vertrag für Büroregelung festgesetzten Regeln geöffnetes und geführtes Inlernet Informationsbüro zu betreiben. Die Eröffnung des Büros ist ausschließlich mit der Genehmigung von Inlernet und der Unterfertigung des Vertrags für Büroregelung möglich.

Bis zur offiziellen Eröffnung des vom Stammkunden ausgewählten und von Inlernet vorher genehmigten Büros werden die Summen der Bürounterstützung in der Form einer so genannten „inaktiven“ Bürounterstützung auf den Provisionskontos gutgeschrieben.

Die Inlernet Informationsbüros dürfen die Stammkunden, die die Position Team Director erreicht haben, eröffnen, und diese werden vollständig von den Stammkunden geführt, die Miet- und Kaufkosten sowie Nebenkosten auch inbegriffen. Die so eröffneten Büros darf Inlernet in keiner vertraglichen oder anderen Form führen, Inlernet darf keinerlei Tätigkeiten darin ausüben, so sind diese keine Standorte von Inlernet, aber mit der Bürounterstützung kann Stammkunde seine materiellen Lasten bezüglich des Büros erheblich erleichtern.

Wenn Stammkunde nach den Bedingungen im Vertrag für Büroregelung ein Büro eröffnet, kommt die ganze Summe der bis dahin aufgehäuften Bürounterstützung in den so genannten „aktiven“ auszahlbaren Status, und wird dem Stammkunden in einer Summe während der zweiwöchentlich durchgeführten Überweisungen auf das Bankkonto überwiesen.

Die Unterstützung muss bewiesen, zum Ziel gebunden verwendet werden, und Stammkunde muss bei der Kontrolle von Inlernet die Belege für die Bestätigung des Ziels der verwendeten Summen vorzeigen.

Wenn ein anderer zur Bürounterstützung Berechtigter in der gleichen Position unter dem zur Bürounterstützung Berechtigten ist, zählt der Umsatz des in der gleichen Position unter ihm stehenden Stammkunden im Umsatz der oberen Stammkunden bei der Berechnung der Bürounterstützung nicht.

Autofinanzierung:

Falls Stammkunde die Position Team Director 6 oder eine höhere erreicht, wird er berechtigt, Autofinanzierung zu bekommen, deren Summe pro Einheit 0,1 CHF - 0,2 CHF beträgt, abhängig davon, in welcher Position Stammkunde aufgrund der folgenden Tabelle ist.

Positionen Autofinanzierung
Nummer Bezeichnung 1 Einheit
1. Sales Agent 0 CHF
2. Sales Advisor 0 CHF
3. Sales Manager 0 CHF
4. Group Manager 0 CHF
5. Team Director 0 CHF
6. Division Director 0,18 CHF
7. Owner Director 0,09 CHF

Das Ziel der Autofinanzierung ist, die Stammkunden dazu zu bewegen, ein nach den im Vertrag für Autoregelung festgesetzten Regeln gekauftes und gehaltenes Inlernet Fahrzeug zu betreiben. Das Fahrzeug darf ausschließlich mit der Genehmigung von Inlernet und der Unterfertigung des Vertrags für die Autoregelung gekauft und von der Autofinanzierung gehalten werden.

Bis zur offiziellen Erklärung des vom Stammkunden ausgewählten und von Inlernet vorher genehmigten Fahrzeugs zum Inlernet Fahrzeug werden die Summen der Autofinanzierung in der Form einer so genannten „inaktiven“ Autofinanzierung auf den Provisionskontos gutgeschrieben.

Die Inlernet Fahrzeuge dürfen von Stammkunden, die die Position Division Director 6 erreicht haben, kaufen, und diese werden vollständig von den Stammkunden geführt, die Miet- und Kaufkosten sowie Betreibungskosten auch inbegriffen. Die so betriebenen Fahrzeuge darf Inlernet in keiner vertraglichen oder anderen Form führen, Inlernet darf sie zu keinem Ziel benutzen, dadurch entstehen keine Standorte für Inlernet, aber mit der Autofinanzierung kann Stammkunde seine materiellen Lasten bezüglich des Fahrzeuges erheblich erleichtern.

Wenn Stammkunde nach den Bedingungen im Vertrag für Autoregelung ein Fahrzeug kauft, kommt die ganze Summe der bis dahin aufgehäuften Autofinanzierung in den so genannten „aktiven“ auszahlbaren Status, und wird dem Stammkunden in einer Summe während der zweiwöchentlich durchgeführten Überweisungen auf das Bankkonto überwiesen.

Die Autofinanzierung muss bewiesen, zum Ziel gebunden verwendet werden, und Stammkunde muss bei der Kontrolle von Inlernet die Belege für die Bestätigung des Ziels der verwendeten Summen vorzeigen.

Wenn ein anderer zur Autofinanzierung Berechtigter in der gleichen Position unter dem zur Autofinanzierung Berechtigten ist, zählt der Umsatz des in der gleichen Position unter ihm stehenden Stammkunden im Umsatz der oberen Stammkunden bei der Berechnung der Autofinanzierung nicht.

Provision des Referenten des Produktpartners:

Bewirbt sich ein Stammkunde als Berichterstatter und erfüllt die Voraussetzungen, gibt Inlernet ihm/ihr die Erlaubnis, das Produktpartner-Berichterstatter-Trainingsmaterial aus der Videokollektion von Inlernet zu erwerben. Sobald das Material beherrscht wird, kann man sich für die Online-Berichterstatter-Prüfung bewerben. Im Falle einer bestandenen Prüfung ist der Stammkunde berechtigt, Inlernet Produktpartner zu empfehlen.

Nach der Empfehlung des Stammkunden trifft Inlernet die Entscheidung darüber, ob Inlernet mit dem zukünftigen Produktpartner einen Vertrag abschließen will. Falls die Entscheidung positiv ist, ist es die Verpflichtung des Referenten, die Daten des zukünftigen Produktpartners genau zu erfassen.

Sollte ein Vertrag zwischen Inlernet und dem Produktpartner, der von einem Berichterstatter nachweislich im System aufgezeichnet empfohlen wurde, ein Vertrag zustande kommen, steht dem Berichterstatter, der den Produktpartner empfohlen hat, eine einmalige Kommissionszahlung zu. Die Kommissionszahlung ergibt sich wie folg
- beträgt die Anzahl der Läden des Produktpartners sieben oder mehr, erhält der Produktpartner-Berichterstatter eine Kommission von 3,5 CHF pro Laden, erhöht durch den durchschnittlichen Diskontsatz des Produktpartners.
- beträgt die Anzahl der Läden des Produktpartners sieben oder weniger, erhält der Berichterstatter eine Kommission von 12,25 CHF zuzüglich 1,75 CHF pro Laden, auch dieser Betrag wird durch die durchschnittliche Diskontrate des Produktpartners erhöht.

Die Summe wird von Inlernet in einer Summe pro Umsatz des Produktpartners in Höhe von 35 000 CHF brutto auf dem Provisionskonto gutgeschrieben, falls Referent laut der oben stehenden Bedingungen dazu berechtigt ist.

Beispiel:

Anzahl der Läden (Nr.) Durchschnittlicher Diskont Berichterstatter-Kommission
1. 5,00% 14.70 CHF
1. 10,00% 15,40 CHF
1. 20,00% 16,80 CHF
2. 5,00% 16.53 CHF
2. 10,00% 17,32 CHF
5. 10,00% 23,10 CHF
10. 10,00% 38.50 CHF
20. 5,00% 73.50 CHF

Eine weitere Voraussetzung für die Berichterstatter-Kommission ist das korrekte Ausfüllen des Berichterstatter-Kommissions-Abrechnungs-Dokuments, welches auf der Inlernet-Webseite im Download-Menü zu finden ist. Senden Sie das Dokument in der ersten Woche des Folgemonats an die E-Mail-Adresse info@inlernet.com.

Dem Berichterstatter steht 1% des Diskontbetrages, der vom Produktpartner nach Käufen bei diesem angeboten wird, zu, bis der Berichterstatter aktiv an der Administration potentieller Produktpartner im Auftrag von oder nach Anfrage durch Inlernet hilft.

Der Betrag wird von Inlernet als Pauschale ausbezahlt, ein Bruttobetrag von 35 000 CHF pro Produktpartner wird als Gutschrift an das Provisionskonto übertragen, sofern dies dem Berichterstatter wie oben beschrieben zusteht.

Falls Referent in der eventuell auftauchenden Geschäftsabwicklung des Produktpartners nicht aktiv und nicht hilfreich vorgeht, verliert er die Provision der Produktpartner-Referenten nach dem Umsatz des von ihm empfohlenen Produktpartners für immer.

Anerkennungen, Belohnungen in den einzelnen Positionen:

Beim Erreichen der verschiedenen Positionen und Bedingungen werden nützliche und schöne Geschenke als Ausdruck der Ehre der Stammkunden und als Anerkennung ihrer Verdienste übergeben.

2. Beim Erreichen der Position Sales Advisor: Silberne Nadel mit der Form des Inlernet Logos

3. Beim Erreichen der Position Sales Manager und mindestens 300 Eigeneinheiten: Goldene Nadel mit der Form des Inlernet Logos mit 3 Brillanten (Diamanten), wobei die eventuell zuvor überreichte goldene Nadel mit der Form des Inlernet Logos mit 2 Brillanten zurückgegeben wird

4. Beim Erreichen der Position Group Manager: Goldene Nadel mit der Form des Inlernet Logos mit 4 Brillanten (Diamanten), wobei die eventuell zuvor überreichte goldene Nadel mit der Form des Inlernet Logos mit 3 Brillanten zurückgegeben wird

5. Beim Erreichen der Position Team Director: Goldene Nadel mit der Form des Inlernet Logos mit 5 Brillanten (Diamanten), wobei die eventuell zuvor überreichte goldene Nadel mit der Form des Inlernet Logos mit 4 Brillanten zurückgegeben wird

6. Beim Erreichen der Position Division Director: Goldene Nadel mit der Form des Inlernet Logos mit 6 Brillanten (Diamanten), wobei die eventuell zuvor überreichte goldene Nadel mit der Form des Inlernet Logos mit 5 Brillanten zurückgegeben wird

7. Beim Erreichen der Position Owner Director: Goldene Nadel mit der Form des Inlernet Logos mit 7 Brillanten (Diamanten), wobei die eventuell zuvor überreichte goldene Nadel mit der Form des Inlernet Logos mit 6 Brillanten zurückgegeben wird

Beim Erreichen von 300 Egeneinheiten, aber noch in der Position Sales Advisor 2: Goldene Nadel mit der Form des Inlernet Logos mit 2 Brillanten (Diamanten), wobei die eventuell zuvor überreichte silberne Nadel mit der Form des Inlernet Logos zurückgegeben wird

Beim Erreichen von 1000 eigenen Einheiten: ein exklusiver Waldmann Sterlingsilver Kugelschreiber mit dem Logo von Inlernet

Beim Erreichen von 2000 eigenen Einheiten: Inlernet Laptop, das innerhalb der Wertgrenze von Inlernet finanziert und angeschafft wird, aber Stammkunde kann die Marke und den Typ auswählen

Die früher erworbenen und für die obigen Ergebnisse bekommenen Nadel kann Stammkunde ohne Kostenerstattung für die zu seiner aktuellen Position gehörenden Nadel mit der Form des Inlernet Logos tauschen, wenn er die zur Nadel nötigen Position und Bedingungen im Inlernet-System wieder erreicht.

Die Bezahlung der Steuern nach dem Gewinn mit Geldwert, der mit der Übergabe der Geschenke entsteht, belastet den Stammkunden, und er ist verpflichtet, für die Erklärung und die Bezahlung der Steuervorauszahlung und der Steuer zu sorgen.

Reisewettbewerb:

Im Inlernet-System werden Reisen nach verschiedenen motivierenden Orten für die Stammkunden pro Halbjahr mit der Finanzierung von Inlernet organisiert.

Die Reise wird von Inlernet immer nach motivierenden, exklusiven Orten und in solcher Form organisiert, über deren aktuellen Ort sich Stammkunde in der am Anfang des Halbjahres veröffentlichten Bekanntmachung des Reisewettbewerbs informieren kann.

Der Reisewettbewerb wird in jedem Halbjahr bewertet, und in jedem Halbjahr im Allgemeinen im 2. oder 3. Monat nach dem Ende des Halbjahres veranstaltet. Stammkunde kann den aktuellen Stand des Wettbewerbs in der Rangliste des Inlernet Reisewettbewerbs (vom Webbüro heruntergeladen) nachvollziehen, in der er das innerhalb eines Halbjahres auf additive Weise berechnete Ergebnis der aufgrund der folgenden Tabelle ausgerechneten Reisepunkte sehen kann.

Positionen Wert des Reisepunktes einer Eigeneinheit Wert des Reisepunktes einer Gruppeneinheit
Nummer Bezeichnung
1. Sales Agent 30 30
2. Sales Advisor 30 20
3. Sales Manager 30 15
4. Group Manager 30 10
5. Team Director 30 5
6. Division Director 30 3
7. Owner Director 30 1

Die Gesamtzahl des Reisewettbewerbs wird durch die Größe des während eines Halbjahres verwirklichten nationalen Umsatzes bestimmt. Die Gesamtzahl wird pro 10.000 nationale Einheiten um einen Reisenden erhöht. Die sich im Halbjahr angesammelten nationalen Einheiten werden durch 10.000 dividiert, und das so bekommene Ergebnis ergibt die Anzahl der Reisenden.

Zu den Reisenden nach der obigen Berechnung kommen die Stammkunden, die am letzten Tag des Halbjahres über die meisten Reisepunkte verfügen.

Die vollständigen Kosten der Reise werden von Inlernet finanziert. Nach Wunsch und Möglichkeit dürfen die ersten 10 Teilnehmer mit der Erstattung der vollständigen Kosten auch den/die Partner/in oder den/die volljährige/n Verwandten/n zur Reise mitbringen. Man muss spätestens 60 Tage vor dem Abschließen des Halbjahres für Inlernet schriftlich melden, wenn man Partner mitnehmen will.

Falls der zur Reise berechtigte Stammkunde von der Reisemöglichkeit kein Gebrauch macht, wird der Rahmen der Reisenden nicht einen nach unten geschoben, ein anderer Stammkunde darf seinen Platz nicht einnehmen.

Die weitere Bedingung für die Teilnahme am Reisewettbewerb ist, dass der Stammkunde bei der Reise über ein bestehendes Vertragsverhältnis mit Inlernet verfügen muss, und wenn er in Führungsposition ist, muss er während der für den Wettbewerb festgelegten ganzen Periode in aktivem Status sein.

Ab der Position 4 wird die 80%-Regel auch bei der Berechnung der Reisepunkte berücksichtigt, so werden die Reisepunkte, die aus den Einheiten des die meisten Einheiten bringenden, direkten Stammkunden des Stammkunden ausgerechnet worden sind, höchstens 80% der gesamten Reisepunkte eingerechnet.

Die Reise darf nicht zum Bargeld getauscht und jemandem Anderen nicht übertragen werden.

Die Bezahlung der Steuern nach dem durch die Reise entstehenden Gewinn mit Geldwert, belastet den Stammkunden, und er ist verpflichtet, für die Erklärung und die Bezahlung der Steuervorauszahlung und der Steuer zu sorgen.

Aufgaben des Stammkunden in den verschiedenen Karrierepositionen:

Stammkunden müssen folgende Aufgaben in ihren aktuellen Position verrichten, damit sie ihre Erfolge maximal sichern.

1. In der Position Sales Agent:

  • Kauf bei den Produktpartnern
  • Inlernet Webseite inhaltlich kennen lernen
  • Präsentationen auf der Webseite ansehen
  • AGB und ihre Anlagen kennen lernen und verstehen
  • Benutzung des Webbüros erlernen
  • Einen optimalen Recht-Baum dem Maß der geplanten Käufe entsprechend starten
  • Namenliste anfertigen
  • Persönliche und geschäftliche Ziele setzen
  • Aufgrund der Ziele und Möglichkeiten planen
  • Direkte Stammkunden im System eintreten lassen
  • Für die Webseite des Empfehlungsgebers im Bekanntenkreis werben
  • Gespräch des Empfehlungsgebers erlernen, üben
  • Teilnahme an den wöchentlichen und monatlichen Veranstaltungen (Inlernet-Tag)

2. In der Position Sales Advisor:

  • Alles in der Position Nr. 1
  • 300 Eigeneinheiten und so die goldene Nadel mit der Form des Inlernet Logos erreichen
  • Bekannte zu den wöchentlichen und monatlichen Veranstaltungen einladen
  • Regelmäßig Gespräche des Empfehlungsgebers durchführen
  • Stammkunden zur Verrichtung der Aufgaben in der Position 1 motivieren
  • Die Fragen der Stammkunden beantworten
  • Teilnahme an den von den Stammkunden organisierten Besprechungen des Empfehlungsgebers
  • Die Benutzung des Webbüros den Stammkunden zeigen
  • Stammkunden ausbilden, motivieren

3. In der Position Sales Manager:

  • Alles in der Position Nr. 1 und 2
  • Erwerben neuer Rechte
  • Organisierung von regelmäßigen wöchentlichen Ausbildungen für die Stammkundengruppe
  • Organisierung von regelmäßigen wöchentlichen öffentlichen oder Präsentationsvortrag als Webkonferenz
  • Vortrag am Inlernet-Tag halten
  • Werbung und Empfehlung von Produktpartner-Referenten für Inlernet
  • Kontrolle der Kenntnisse der Stammkunden in den Positionen 1 und 2
  • Kontrolle der Anzahlungen für Voucher mit höherem Wert
  • Kontrolle der Kenntnisse der AGB und ihrer Anlagen bei den Stammkunden
  • Gemeinsame Ziele und Pläne mit der Stammkundengruppe abstimmen
  • Kenntnisse der Referenten erlernen, Teilnahme an Trainings für Referenten
  • Kommunikation mit dem Kundendienst von Inlernet
  • Persönliche Konsultation, Führungsgespräch mit dem aktiven Inlernet Geschäftsführer

4. In der Position Group Manager:

  • Alles in der Position Nr. 3
  • Kontrolle der Verrichtung der Aufgaben der Position 3 bei den Stammkunden
  • Wöchentliche Inlernet Präsentationen und Ausbildungen halten
  • Abwicklung von Gesprächen mit größeren, wesentlicheren Produktpartnern
  • Abwicklung von Konferenzen für Leiter für Stammkunden in den Positionen 3 eventuell 2
  • Vortrag am Inlernet-Tag halten
  • Zusammenstellung der Themen für den Vortrag am Inlernet-Tag
  • Teilnahme an Trainings für Referenten
  • Empfehlung von Produktpartner-Referenten und Produktpartnern
  • Kontrolle der Referenten
  • Abwicklung der von Inlernet kommenden Fälle

5. In der Position Team Director:

  • Alles in der Position Nr. 4
  • Eröffnung, Betreibung und Leitung des Inlernet Informationsbüros
  • Vortrag am Inlernet-Tag halten
  • Kontrolle der Stammkunden in der Position 4
  • Wöchentliche Inlernet Präsentationen und Ausbildungen halten
  • Strategische Besprechungen mit den leitenden Stammkunden in den Positionen 6 und 7
  • Ausbau von mindestens 100 direkten Stammkunden
  • Ganze Wissensbasis bezüglich des Inlernet-Systems erwerben und unterrichten
  • Bildungsplätze suchen und Vertragsabschluss mit ihnen
  • Koordinierung Fälle der Produktpartner in der Region (in der Umgebung des Informationsbüros)
  • Organisierung von Konferenzen für Leiter
  • Untersuchung der von Inlernet kommenden Reklamationsfällen

6. In der Position Division Director:

  • Alles in der Position Nr. 5
  • Kontrolle der Inlernet Informationsbüros
  • Abwicklung und Organisierung von Motivationsveranstaltungen
  • Kauf eines Inlernet-Fahrzeugs
  • Vortrag am Inlernet-Tag halten
  • Repräsentation
  • Übergabe der Anerkennungen
  • Anfertigung von Präsentationsmaterialien und Newslettern
  • Kontrolle des einheitlichen Werbeimages bei den Stammkunden
  • Abwicklung der strategischen Gespräche bei wesentlicheren Produktpartnern
  • Zusammenhalten der Stammkundengruppe bei den Reisewettbewerben
  • Kontrolle der zukünftigen Inlernet Informationsbüros
  • Organisierung von Konferenzen für Leiter

7. In der Position Owner Director:

  • Alles in der Position Nr. 6
  • Kommunikation mit der Geschäftsführung der ungarischen Tochtergesellschaft von Inlernet
  • Vollständige Organisierung des Inlernet-Tages
  • Vortrag am Inlernet-Tag halten
  • Übergabe der Anerkennungen
  • Rundreisen unter den einzelnen Orten der Veranstaltungen
  • Koordinierung, Empfehlung der Empfehlung von neuen Ländern
  • Organisierung, Abwicklung von Konferenzen der Leiter des Landes
  • Beratung für strategische Entscheidungen
  • Übermittlung der aus dem Netz kommenden Rückmeldungen, Ideen, Möglichkeiten für die Geschäftsführung von Inlernet

Inlernet misst die Stammkundenaktivität, was darauf abzielt, den aktiven Stammkunden jedwede Unterstützung durch das Management zukommen zu lassen, um ihre Einkäufe und Aktivitäten innerhalb von Inlernet noch effizienter durchführen zu können.

Aktivität wird durch die folgenden Punkte festgestellt:

  • Käufe – Stammkunden sollten jeden Monat Einkäufe bei den Inlernet-Produktpartnern tätigen
  • Erwerben von neuen Rechten – Stammkunden sollten jeden Monat neue Rechte erwerben
  • Veranstaltungen – Stammkunden sollten jeden Monat beim Inlernet-Tag anwesend sein und partizipieren
  • Empfehlungstätigkeit – falls irgendwelche Bedingungen erfüllt werden
    • Führungsgespräch (persönliche Konsultation mit einer aktiven höheren Inlernet Führungskraft)
    • Registration eines neuen direkten Stammkunden im Inlernet-System
    • Inlernet Webkonferenz halten
    • Organisierung einer öffentlichen Inlernet Präsentation
    • Vortrag am Inlernet-Tag halten
    • Inlernet Büro betreiben

Zum aktiven Leiterstatus müssen die obigen Tätigkeiten in den Führungsebenen in jedem Monat verrichtet werden. Sollten die oben genannten Kriterien innerhalb von zwei nachfolgenden Kalendermonaten nicht erfüllt werden, werden Stammkunden für den nächsten Monat als inaktiv betrachtet. In diesem Fall können die direkten Stammkunden des Stammkundens einen vereinfachten (ohne die Zustimmung des Vermittlers) Prozess zum Wechsel in das Team des nächsten aktiven Stammkunden in der Vermittlungsreihenfolge anstreben, um so zu ihren Aktivitäten bei Inlernet beizutragen.

Die Bilanzierung von Währungsschwankungen
und Umrechnungsdifferenzen bei internationaler Zusammenarbeit:

Wechselkursanpassung bei Rechtskommissionen:

Das Inlernet-System passt Wechselkursdifferenzen im Zusammenhang mit den Rechteprovisionen bei der Gutschrift des Werts der im Gutscheinkonto erworbenen Provisionen (Klasse I, 30/30, Klasse II 30/30, usw.) und im Falle eines Wechselverlusts im Vergleich zu dem zuvor definierten Wechselkurs an.

Berechnungsverfahren:

Die Berechnung wird stets durch das System zum Zeitpunkt des Eintrags der Gutschrift berechnet, also bei 1/1, 4/4, 9/9, 10/10, usw. Rechtestatus. In beiden Filialen wird nur der Wert des Rechts, das für die Kommission benötigt werden und das innerhalb des Zeitraums am frühesten verdient wurden, berücksichtigt. Wenn es ein Recht gibt, dessen Wert nach der Wechselkursberechnung höher ist als der vom Landes-Rechts-Baum gegeben Richtwert (nämlich im Falle eines Wechselgewinns), führt das System keine Wechselanpassung durch. Wenn zum Zeitpunkt der Gutschrift der Rechtsprovision ein Recht existiert, dessen Wert niedriger ist als der Standardrichtwert, der von Inlernet im entsprechenden Rechts-Baum festgelegt wird, speichert das System den Wechselkursverlust.

An der Position 1/1 liegt der Wechselkurs bei 274 HUF/CHF.
Bei der 1/1 Rechts-Statuts-Gutschrift von Rechte-Provisionen werden die Rechte Nr. 2 und Nr. 5 berücksichtigt.
Berechnung: 12000 HUF + 274 HUF/CHF x 42 CHF = 23508 HUF.
Ursprünglich wäre der Betrag der beiden Rechte bei 24.000 HUF gelegen, daher wird ein Wechselkursverlust erwartet.
23.508 / 24.000 = 0,98. Die Rechte-Provision von 1000 HUF, multipliziert bei dem Faktor (0,98) ergibt 980 HUF,
daher soll eine Wechselkursanpassung von 20 HUF vorgenommen werden,
welche vom System von dem Guthabenkonto nach der Position 30/30 von Recht Nr. 1 abgezogen werden soll.

Wechselkursanpassung im Falle einer Vermittlungsprovision und Pension des Eigentümer-Direktors:

Das System führt die Wechselkursanpassung auf Grundlage der oben angeführten Methode durch, und nimmt, wenn nötig, die Veränderungen am Konto vor.

Wechselkursanpassung im Falle einer Karriereprovision, Bürosupport und Autofinanzierung:

Das System betrachtet den Tageswechselkurs zum Zeitpunkt der Gutschrift und falls ein Wechselkursverlust auftreten sollte, wird dieses Ausmaß sofort nach Gutschrift vom Guthabenkonto des Stammkundens abgezogen.

Wechselkursanpassung im Falle einer Stammkunden- und Vermittlerrückerstattungen oder einer Produktpartner-Berichterstatter-Provision:

Das System berechnet die Höhe der Rückerstattungen und Provisionen mit dem Leitkurs, angepasst durch den von Inlernet vorgegebenen Anpassungsprozentsatz.

Beispiel:
1 CHF = 290 HUF
Anpassungsprozentsatz, der im System definiert ist: 2%
auf Grundlage des von der Inlernet-Bank vorgegebenen Prozentsatzes, der den Leitsatz anpasst)
Stammkunden HU123456 führt einen Kauf in der Schweiz in Höhe von 1000 CHF
bei einem Produktpartner bei 10% durch.
Die Stammkundenrückerstattung würde 10 CHF betragen.
Das System überträgt die Rückerstattung für die Stammkunden aus Ungarn in Ungarischen Forint
(immer in der Währung des Landes, aus dem der Stammkunde kommt).
Das System berechnet den Wert der HUF mit dem Mittelkurs
(10 x 290 HUF = 2900 HUF)
und dies wird mit dem vorgegebenen Anpassungsprozentsatz angepasst
(2900 HUF – (2900 HUF x 2%) = 2842 HUF),
Der Vermittler, sollte er eine ungarische Kennung haben, erhält nach der Berechnung von oben 1421 HUF,
sollte die Kennung des Vermittlers jedoch eine Schweizer ID sein,
erhält dieser 5 CHF, natürlich ohne Anpassungen.

Gutscheinreihenfolge:

Bestellt ein Produktpartner einen Onlinegutschein eines ausländischen Produktpartners, wird der Betrag während des Kaufvorgangs in der ausländischen Währung angegeben. Der Anpassungsfaktor wird bei der Berechnung der Bilanz angewendet.

Beispiel:
1 CHF = 290 HUF
Anpassungsprozentsatz, der im System definiert ist: 2%
Das Stammkundenkonto hat eine Bilanz von 100.000 HUF.
Der Stammkunde möchte Waren im Wert von 200 CHF von einem Schweizer Produktpartner bestellen.
Bei der Auswahl des Produktpartners wird auf der Gutschein-Bestell-Seite die Bilanz des Kontos in CHF umgerechnet
(100.000 HUF / (290 HUF x 1,02) = 338,06 CHF).
Der Stammkunde bestellt den Gutschein im Wert von 200 CHF.
und dies wird mit dem vorgegebenen Anpassungsprozentsatz angepasst
(2900 HUF – (2900 HUF x 2%) = 2842 HUF),
Das System zieht den Betrag des Gutscheins von der Bilanz ab (200 CHF x 290 HUF x 1,02 = 59.160 HUF)
und 40.840 HUF verbleiben am Gutschriftenkonto.

Beim Bestellen eines Gutscheins funktioniert der Abzug vom Gutschriftenkonto, Buchungskonto und Inlernet-Konto nach dem selben Prinzip.

Überweisung der Gutschriften und Provisionen:

Die Recht-Provisionen, Karriereprovisionen, Empfehlungsgeber-Provisionen, Bonus-Rechte usw. werden beim Entstehen der Berechtigung abhängig von der Belastung der EDV-Mittel des Inlernet-Systems innerhalb von kurzer Zeit gutgeschrieben. Stammkunde kann die obigen Provisionen in seinem persönlichen Webbüro zu jeder Zeit abfragen.

Stammkunde bekommt über seine erreichten Provisionen jeden Freitag in einer kurzen Textnachricht (SMS) Informierung, falls er dies bestellt, und die Kosten dafür trägt. Über die Kosten von SMS kann sich Stammkunde in der jeweiligen Gebührentabelle über Kosten bzw. Bekanntmachung erkundigen.

Die entstandenen und zum Bargeld tauschbaren Provisionen (die auf dem Provisionskonto gutgeschrieben werden) werden auf das Bankkonto des Stammkunden alle zwei Wochen am Montag oder wenn dies Feiertag ist, dann am nächsten Banktag, in jedem Fall um zwei Wochen verschoben ausgezahlt.

Der Verzug von zwei Wochen bedeutet, dass die Provisionen, die vor der zweiwöchentlichen Periode vor dem aktuellen Auszahlungstag am Montag entstanden sind, ausgezahlt werden dürfen. Die innerhalb von zwei Wochen entstandenen Provisionen werden sinngemäß zwei Wochen später am Montag überwiesen. Stammkunde kann die genaue Summe der Auszahlung in zwei Wochen am einfachsten so feststellen, wenn er den Saldo seines Provisionskontos am Montag zwei Wochen vor der Auszahlung abliest. Diese Summe kann dann zwei Wochen später am Montag maximal überwiesen werden.

Sie wird nur überweisen, wenn Stammkunde dies in seinem persönlichen Webbüro im Menüpunkt Einstellungen beansprucht hat, und die Kosten für die Überweisung übernimmt. Über die Kosten der Überweisung kann sich Stammkunde in der jeweiligen Gebührentabelle über Kosten bzw. Bekanntmachung erkundigen.

Stammkunde kann in seinem persönlichen Webbüro im Menüpunkt Einstellungen auch angeben, eine wie hohe Summe er von der höchstens überweisbaren Summe auf sein Bankkonto überweisen lassen möchte. Es wird nur überweisen, wenn die überweisbare Summe 35 CHF oder höher ist. Die Summen darunter werden nur einmal im Jahr am Ende des Jahres überwiesen.

Möglichkeiten und Bedingungen für die Bearbeitung und Änderung der Anlage Nr. 1:

Inlernet darf, wenn es nötig ist, die obige Anlage Nr. 1 („Inlernet Rabatten, Karrierresystem, Provisionen und Boni“) mit dem jeweiligen Inflationsindex, der Marktlage, den Eigenschaften des Stammkundenbestandes sowie den Rahmenbedingungen der Steuerzahlung ändern.

Die Bearbeitung darf nicht einseitig zum Nachteil des Stammkunden vorgenommen werden, mit besonderer Rücksicht auf die in der Anlage Nr. 1 bestimmten Provisionen, Rechte und andere Vorteile.

Eine Ausnahme bildet, wenn die Bearbeitung wegen der Änderung der Rechtsvorschrift oder aus einem Beschluss einer Behörde zwangsläufig vorgenommen werden muss, sowie der die Funktion und Rentabilität des Inlernet-Systems unmöglich machende Faktor.

Die geänderte Anlage tritt ab dem Datum der Veröffentlichung auf der Webseite www.inlernet.com in Kraft, und wird ab diesem Zeitpunkt angewendet.

Tabellen Recht-Provisionen und Bonus-Rechte pro Klassen bezüglich der Inlernet Rechte

I. KLASSE, INLERNET-RECHT

Anzahl der Rechte in binärem System hinter dem geprüften Recht (oben/unten) Provisionen des Rechts Provisionen des Rechts auf Voucherkonto Bonus-Rechte
1 / 1 3,50 CHF
4 / 4 12,60 CHF
9 / 9 16,80 CHF
10 / 10 31,50 CHF 1 Bonus-Recht für Klasse I. im persönlichen Rechte-Baum, oder Einkaufsvoucher*
14 / 14 25,20 CHF
15 / 15 31,50 CHF 1 Bonus-Recht für Klasse I. im persönlichen Rechte-Baum, oder Einkaufsvoucher*
18 / 18 33,60 CHF
20 / 20 1 Bonus-Recht für Klasse I. im nationalen Rechte-Baum
24 / 24 42,00 CHF
25 / 25 1 Bonus-Recht für Klasse I. im internationalen Rechte-Baum
30 / 30 322,00 CHF,
94,50 CHF*
1 Bonus-Recht für Klasse II. im persönlichen Rechte-Baum, oder Einkaufsvoucher*
35 / 35
(ausgelaufener Status)
31,50 CHF 1 Bonus-Recht für Klasse I. im persönlichen Rechte-Baum, oder Einkaufsvoucher*
Rechte-Provisionen, die mit dem Auslaufen eines Rechts auf dem ausgelaufenen Recht entstanden sind: 455,7 CHF,
oder 644,7 CHF*
*Wenn Stammkunde im Kalendermonat vor der Entstehung des Inlernet Bonus-Rechts für 105,0 CHF oder mehr beim Produktpartner gekauft hat, kann er frei entscheiden, ob er sein Bonus-Recht im Recht-Baum anlegt, oder stattdessen die dem Bonus-Recht entsprechende Summe wählt, die auf seinem Voucherkonto gutgeschrieben wird.
Rechte-Provisionen, die mit dem Auslaufen eines Rechts im Rechte-Baum stehenden Recht entstanden sind: 720,3 CHF,
oder 1 035,3 CHF*

II KLASSE, INLERNET-RECHT

Anzahl der Rechte in binärem System hinter dem geprüften Recht (oben/unten) Provisionen des Rechts Provisionen des Rechts auf Voucherkonto Bonus-Rechte
1 / 1 10,50 CHF
4 / 4 37,80 CHF
9 / 9 50,40 CHF
10 / 10 94,50 CHF 1 Bonus-Recht für Klasse II. im persönlichen Rechte-Baum, oder Einkaufsvoucher*
14 / 14 75,60 CHF
15 / 15 94,50 CHF 1 Bonus-Recht für Klasse II. im persönlichen Rechte-Baum, oder Einkaufsvoucher*
18 / 18 100,80 CHF
20 / 20 1 Bonus-Recht für Klasse II. on the national Tree of Rights
24 / 24 126,00 CHF
25 / 25 1 Bonus-Recht für Klasse II. im internationalen Rechte-Baum
30 / 30 966,00 CHF,
262,50 CHF*
1 Bonus-Recht für Klasse III. im persönlichen Rechte-Baum, oder Einkaufsvoucher*
35 / 35
(ausgelaufener Status)
31,50 CHF 1 Bonus-Recht für Klasse I. im persönlichen Rechte-Baum, oder Einkaufsvoucher* and
1 Bonus-Recht für Klasse I. on the national Tree of Right and
1 Bonus-Recht für Klasse I. im internationalen Rechte-Baum
Rechte-Provisionen, die mit dem Auslaufen eines Rechts auf dem ausgelaufenen Recht entstanden sind: 1 367,1 CHF,
oder 1 850,1 CHF*
*Wenn Stammkunde im Kalendermonat vor der Entstehung des Inlernet Bonus-Rechts für 105,0 CHF oder mehr beim Produktpartner gekauft hat, kann er frei entscheiden, ob er sein Bonus-Recht im Recht-Baum anlegt, oder stattdessen die dem Bonus-Recht entsprechende Summe wählt, die auf seinem Voucherkonto gutgeschrieben wird.
Rechte-Provisionen, die mit dem Auslaufen eines Rechts im Rechte-Baum stehenden Recht entstanden sind: 2 160,9 CHF,
oder 3 021,9 CHF*

III. KLASSE, INLERNET-RECHT

Anzahl der Rechte in binärem System hinter dem geprüften Recht (oben/unten) Provisionen des Rechts Provisionen des Rechts auf Voucherkonto Bonus-Rechte
1 / 1 31,50 CHF
4 / 4 113,40 CHF
9 / 9 151,20 CHF
10 / 10 262,50 CHF 1 Bonus-Recht für Klasse III. im persönlichen Rechte-Baum, oder Einkaufsvoucher*
14 / 14 226,80 CHF
15 / 15 262,50 CHF 1 Bonus-Recht für Klasse III. im persönlichen Rechte-Baum, oder Einkaufsvoucher*
18 / 18 302,40 CHF
20 / 20 1 Bonus-Recht für Klasse III. im internationalen Rechte-Baum
24 / 24 378,00 CHF 1 659,00 CHF*,
787,50 CHF*
1 Bonus-Recht für Klasse IV. im persönlichen Rechte-Baum, oder Einkaufsvoucher*
25 / 25 1 Bonus-Recht für Klasse III. im internationalen Rechte-Baum
30 / 30
(ausgelaufener Status)
31,50 CHF*,
94,50 CHF*
1 Bonus-Recht für Klasse I. im persönlichen Rechte-Baum, oder Einkaufsvoucher* and
1 Bonus-Recht für Klasse I. im internationalen Rechte-Baum and
1 Bonus-Recht für Klasse I. im internationalen Rechte-Baum and
1 Bonus-Recht für Klasse II. im persönlichen Rechte-Baum, oder Einkaufsvoucher* and
1 Bonus-Recht für Klasse II. im internationalen Rechte-Baum
Rechte-Provisionen, die mit dem Auslaufen eines Rechts auf dem ausgelaufenen Recht entstanden sind: 2 862,3 CHF,
oder 4 300,8 CHF*
*Wenn Stammkunde im Kalendermonat vor der Entstehung des Inlernet Bonus-Rechts für 105,0 CHF oder mehr beim Produktpartner gekauft hat, kann er frei entscheiden, ob er sein Bonus-Recht im Recht-Baum anlegt, oder stattdessen die dem Bonus-Recht entsprechende Summe wählt, die auf seinem Voucherkonto gutgeschrieben wird.
Rechte-Provisionen, die mit dem Auslaufen eines Rechts im Rechte-Baum stehenden Recht entstanden sind: 5 180,7 CHF,
oder 7 144,2 CHF*

IV. KLASSE, INLERNET-RECHT

Anzahl der Rechte in binärem System hinter dem geprüften Recht (oben/unten) Provisionen des Rechts Provisionen des Rechts auf Voucherkonto Bonus-Rechte
1 / 1 94,50 CHF
4 / 4 340,20 CHF
9 / 9 453,60 CHF
10 / 10 787,50 CHF 1 Bonus-Recht für Klasse IV. im persönlichen Rechte-Baum, oder Einkaufsvoucher*
14 / 14 680,40 CHF
15 / 15 787,50 CHF 1 Bonus-Recht für Klasse IV. im persönlichen Rechte-Baum, oder Einkaufsvoucher**
18 / 18 907,20 CHF
20 / 20 1 Bonus-Recht für Klasse IV. im internationalen Rechte-Baum
24 / 24 1 134,00 CHF 4 977,00 CHF*,
2 362,50 CHF*
1 Bonus-Recht für Klasse V. im persönlichen Rechte-Baum, oder Einkaufsvoucher*
25 / 25 1 Bonus-Recht für Klasse IV. im internationalen Rechte-Baum
30 / 30
(ausgelaufener status)
31,50 CHF*,
94,50 CHF*,
262,50 CHF*
1 Bonus-Recht für Klasse I. im persönlichen Rechte-Baum, oder Einkaufsvoucher* and
1 Bonus-Recht für Klasse I. im internationalen Rechte-Baum and
1 Bonus-Recht für Klasse I. im internationalen Rechte-Baum and
1 Bonus-Recht für Klasse II. im persönlichen Rechte-Baum, oder Einkaufsvoucher* and
1 Bonus-Recht für Klasse II. im internationalen Rechte-Baum and
1 Bonus-Recht für Klasse III. im persönlichen Rechte-Baum, oder Einkaufsvoucher* and
1 Bonus-Recht für Klasse III. im internationalen Rechte-Baum
Rechte-Provisionen, die mit dem Auslaufen eines Rechts auf dem ausgelaufenen Recht entstanden sind: 8 586,9 CHF,
oder 12 912,9 CHF*
*Wenn Stammkunde im Kalendermonat vor der Entstehung des Inlernet Bonus-Rechts für 105,0 CHF oder mehr beim Produktpartner gekauft hat, kann er frei entscheiden, ob er sein Bonus-Recht im Recht-Baum anlegt, oder stattdessen die dem Bonus-Recht entsprechende Summe wählt, die auf seinem Voucherkonto gutgeschrieben wird.
Rechte-Provisionen, die mit dem Auslaufen eines Rechts im Rechte-Baum stehenden Recht entstanden sind: 15 542,1 CHF,
oder 21 443,1 CHF*

V. KLASSE, INLERNET-RECHT

Anzahl der Rechte in binärem System hinter dem geprüften Recht (oben/unten) Provisionen des Rechts Provisionen des Rechts auf Voucherkonto Bonus-Rechte
1 / 1 283,50 CHF
4 / 4 1 020,60 CHF
9 / 9 1 360,80 CHF
10 / 10 2 362,50 CHF 1 Bonus-Recht für Klasse V. im persönlichen Rechte-Baum, oder Einkaufsvoucher*
14 / 14 2 041,20 CHF
15 / 15 2 362,50 CHF 1 Bonus-Recht für Klasse V. im persönlichen Rechte-Baum, oder Einkaufsvoucher*
18 / 18 2 721,60 CHF
20 / 20 1 Bonus-Recht für Klasse V. im internationalen Rechte-Baum
24 / 24 3 402,00 CHF 14 931,00 CHF*,
4 725,00 CHF*
1 Bonus-Recht für Klasse VI. im persönlichen Rechte-Baum, oder Einkaufsvoucher*
25 / 25 1 Bonus-Recht für Klasse V. im internationalen Rechte-Baum
30 / 30
(ausgelaufener Status)
31,50 CHF*,
94,50 CHF*,
262,50 CHF*,
787,50 CHF*
1 Bonus-Recht für Klasse I. im persönlichen Rechte-Baum, oder Einkaufsvoucher* and
1 Bonus-Recht für Klasse I. im internationalen Rechte-Baum and
1 Bonus-Recht für Klasse I. im internationalen Rechte-Baum and
1 Bonus-Recht für Klasse II. im persönlichen Rechte-Baum, oder Einkaufsvoucher* and
1 Bonus-Recht für Klasse II. im internationalen Rechte-Baum and
1 Bonus-Recht für Klasse III. im persönlichen Rechte-Baum, oder Einkaufsvoucher* and
1 Bonus-Recht für Klasse III. im internationalen Rechte-Baum and
1 Bonus-Recht für Klasse IV. im persönlichen Rechte-Baum, oder Einkaufsvoucher* and
1 Bonus-Recht für Klasse IV. im internationalen Rechte-Baum
Rechte-Provisionen, die mit dem Auslaufen eines Rechts auf dem ausgelaufenen Recht entstanden sind: 25 760,7 CHF,
oder 36 386,7 CHF*
*Wenn Stammkunde im Kalendermonat vor der Entstehung des Inlernet Bonus-Rechts für 105,0 CHF oder mehr beim Produktpartner gekauft hat, kann er frei entscheiden, ob er sein Bonus-Recht im Recht-Baum anlegt, oder stattdessen die dem Bonus-Recht entsprechende Summe wählt, die auf seinem Voucherkonto gutgeschrieben wird.
Rechte-Provisionen, die mit dem Auslaufen eines Rechts im Rechte-Baum stehenden Recht entstanden sind: 46 626,3 CHF,
oder 61 977,3 CHF*

VI. KLASSE, INLERNET-RECHT

Anzahl der Rechte in binärem System hinter dem geprüften Recht (oben/unten) Provisionen des Rechts Provisionen des Rechts auf Voucherkonto Bonus-Rechte
1 / 1 567,00 CHF
4 / 4 2 041,20 CHF
9 / 9 2 721,60 CHF
10 / 10 4 725,00 CHF 1 Bonus-Recht für Klasse VI. im persönlichen Rechte-Baum, oder Einkaufsvoucher*
14 / 14 4 082,40 CHF
15 / 15 4 725,00 CHF 1 Bonus-Recht für Klasse VI. on the personal Tree of Rights oder purchase voucher
18 / 18 5 443,20 CHF 27 222,22 CHF 1 Bonus-Recht für Klasse VI. im internationalen Rechte-Baum
20 / 20 1 Bonus-Recht für Klasse VI. im internationalen Rechte-Baum
25 / 25
(ausgelaufener Status)
31,50 CHF*,
94,50 CHF*,
262,50 CHF*,
787,50 CHF*,
2 362,50 CHF*
1 Bonus-Recht für Klasse I. im persönlichen Rechte-Baum, oder Einkaufsvoucher* und
1 Bonus-Recht für Klasse I. im internationalen Rechte-Baum und
1 Bonus-Recht für Klasse I. im internationalen Rechte-Baum und
1 Bonus-Recht für Klasse II. im persönlichen Rechte-Baum, oder Einkaufsvoucher* und
1 Bonus-Recht für Klasse II. im internationalen Rechte-Baum und
1 Bonus-Recht für Klasse III. im persönlichen Rechte-Baum, oder Einkaufsvoucher* und
1 Bonus-Recht für Klasse III. im internationalen Rechte-Baum und
1 Bonus-Recht für Klasse IV. im persönlichen Rechte-Baum, oder Einkaufsvoucher* und
1 Bonus-Recht für Klasse IV. im internationalen Rechte-Baum und
1 Bonus-Recht für Klasse V. im persönlichen Rechte-Baum, oder Einkaufsvoucher* und
1 Bonus-Recht für Klasse V. im internationalen Rechte-Baum
Rechte-Provisionen, die mit dem Auslaufen eines Rechts auf dem ausgelaufenen Recht entstanden sind: 42 077,6 CHF,
oder 55 066,1 CHF*
*Wenn Stammkunde im Kalendermonat vor der Entstehung des Inlernet Bonus-Rechts für 105,0 CHF oder mehr beim Produktpartner gekauft hat, kann er frei entscheiden, ob er sein Bonus-Recht im Recht-Baum anlegt, oder stattdessen die dem Bonus-Recht entsprechende Summe wählt, die auf seinem Voucherkonto gutgeschrieben wird.
Rechte-Provisionen, die mit dem Auslaufen eines Rechts im Rechte-Baum stehenden Recht entstanden sind: 69 974,0 CHF,
oder 92 412,5 CHF*

1. März 2016