Gültig ab dem 1. August 2014 Weiter zur Anlage Nr. 1., 2.
Die vorliegende Anlage bildet den untrennbaren Teil der jeweils gültigen Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Stammkunden der Inlernet Stammkundengemeinschaft (AGB).
Inlernet ist berechtigt, die in der folgenden Tabelle stehenden Gebühren in den angegeben Fällen abzuziehen, geltend zu machen und/oder aufzurechnen.
Benennung des Tarifsatzes | Maß der Gebühr | Grundlage der Bemessung der Gebühr | Art des Abzuges der Gebühr |
---|---|---|---|
Gebühr für die Verständigung per SMS | 0,15 CHF | Gebühr für die Verständigung eines SMS | Vom Provisions-, Voucher- oder Inlernet Konto des Stammkunden abgezogen |
Möglichkeiten und Bedingungen für die Bearbeitung und Änderung der Anlage Nr. 4:
Inlernet darf, wenn es nötig ist, die obige Anlage Nr. 4 („Gebührentabelle der Inlernet Kosten“) mit den jeweiligen Eigenschaften der Rahmenvereinbarung mit der Bank, mit der Marktlage sowie den Rahmenbedingungen der Steuerzahlung ändern.
Die geänderte Anlage tritt ab dem Datum der Veröffentlichung auf der Webseite www.inlernet.com in Kraft, und wird ab diesem Zeitpunkt angewendet.
1. August 2014